real,- SB-Warenhaus GmbH
Verweigerter Umtausch defektes neues Notebook
Auf wundersame Weise ist mein Beitrag vom 28.1. nicht mehr zu finden, eine Selektion über REAL nicht möglich?
Mit Stand von heute hat sich weiterhin nichts geändert, keinerlei Reaktion.
"Am Montag 11.1. erwarb ich ein Notebook HP 17-P102NG (Ausstellungsstück), welches am
12.1. schon Mängel im Display zeigte. Am Mittwoch 13.1.reklamierte ich und forderte den
Umtausch.
Dieser wurde mir vehement verweigert und behauptet, es wäre nur die Reparatur möglich.
Das könnte bis zu 5 Wochen dauern. Noch am Mittwoch beschwerte ich mich schriftlich beim
Niederlassungsleiter in Schwedt per Fax und Email und wiederholte meine Forderung nach
Umtausch. Am Freitag 15.1. dann Rückruf einer Mitarbeiterin, worin sie die Aussagen
vom Mittwoch wiederholte und mich am Dienstag 19.1.telefonisch zum Reparaturfortschritt
informieren will. Auch in diesem Gespräch wiederholte ich meinen Umtauschwunsch.
Am 17.1. schrieb ich nochmals, diesmal an den Vorsitzenden der Geschäftsführung,
Herrn Fleury. Bis heute keinerlei Reaktion, weder von Letzerem, noch von besagter
Mitarbeiterin.
Es ist schon einigermaßen dreist, wie real mit dem Reklamationsrecht nach eigenem
Gutdünken umgeht. Zukünftig werde ich es mir verkneifen, etwas im örtlichen Handel
zu kaufen, geht ja auch online.
Im Übrigen ist dieses Gerät nach wie vor im real-Onlinehandel erhältlich!
Eine mehrwöchige Reparatur bei einem EINEN Tag alten Gerät ist eine Zumutung. "
Ergänzung: § 439 BGB Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung NACH SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels ODER die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.