Durch Drillisch Online endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 362 Views | 12.02.2016 | 12:22 Uhr
geschrieben von Eva Ullmann

Drillisch Online AG (Maintal)

Prepaid Karte im Minus, da Sperrung nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: D63151028

Lange Zeit ging alles problemlos mit meiner "Discoplus" - Prepaid Sim. Nach der Umstellung der Website auf Nutzernamen statt Handynummern wurde die Sache schon etwas ineffektiver und unübersichtlicher.

SCHLAGWORTE

Nun wurde mir im Oktober 2015 mein Handy samt Prepaidkarte mit 15 € Guthaben im Ausland gestohlen. Da es sich um eine Prepaid Karte handelt, bestand das Risiko also höchstens darin, 15 € zu verlieren. Dachte ich. Insbesondere, da bereits in einem Urteil (gegen Drillisch übrigens) festgestellt wurde, dass Prepaid Karten nicht in den Minus Bereich geraten dürfen. Als ich eine Woche später - immer noch im Ausland - wieder Online Zugang hatte, erfuhr ich per Mail von Drillisch, dass mein Guthaben aufgebraucht sei und die Karte gesperrt. Um wieder telefonieren zu können, müsse ich sie aufladen. Was ich natürlich nicht tat. Ich ging trotzdem auf die Kundenserviceseite von Discoplus und versuchte, meine Karte zu sperren. Erhielt aber die Mitteilung, das diese Funktion nicht verfügbar und die Karte gesperrt sei. Also Alles so, wie es sein sollte. Dachte ich. Eine Woche später war ich endlich wieder online und erfuhr per Mail, dass meine Karte nun mit über 30 € im Minus und gesperrt sei und dass ich sie aufladen müsse, um die Sperrung aufzuheben. Ich wollte die Sperrung natürlich keinesfalls aufheben, konnte auf der Serviceseite jedoch nur eine Ersatzkarte bestellen (was ich nicht tat) und nicht die Karte sperren, weil sie ja angeblich schon gesperrt war. Aus der nächsten Mail von Drillisch erfuhr ich, dass meine Karte mittlerweile mit über 80 € im Minus war und ich diesen Betrag bezahlen solle, was ich aber nicht einsah, da ich ja extra eine Prepaid Karte genutzt hatte, da diese nicht ins Minus gehen dürfen (siehe oben). Danach buchte Drillisch Telekom den Betrag einfach von meinem Konto ab, was mich zu einer Rücklastschrift veranlasste. Nun erhielt ich gleichzeitig von Drillisch eine Rechnung über >70 € Anwaltsgebühren und ein Schreiben einer dubiosen Anwaltskanzlei, die mich zur Zahlung des Kartensaldos innerhalb von 3 Tagen aufforderte, und mir gleichzeitig eine Reduzierung der Anwaltsgebühren auf 15 € ankündigte, falls die Zahlung erfolge. Ansonsten wurden mir gerichtliche Schritte angedroht. heute werde ich mich in dieser Angelegenheit mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen.

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Meine Forderung an Drillisch Online AG: Stornierung der Forderungen, auch die des Kanzlei UP12


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.02.2016 | 12:26
von Eva Ullmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.03.2016 | 14:17
von Eva Ullmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein absolut nicht empfehlenswerter Provider. Hat nicht nur den windigen Anwalt eingeschaltet, sondern die Forderung an Kreditreform weitergegeben. Hände weg von Discotel.




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