317 Views | 01.06.2016 | 15:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1591727

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Küche bei Innova, nie wieder!

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag: 204566141

Bei der offiziellen Ausmessung hat man festgestellt, dass die geplante Küche so nicht umgesetzt werden kann. Der Grund hierfür war aber schon bereits bei meiner Ausmessung für den Berater ersichtlich. Fakt ist, dass die Küche, so wie sie im Vertrag drin steht, nicht einbaufähig ist. Das ist normal, und passiert. Aber nicht schon aufgrund einer ersten Fehlplanung seitens des Beraters, der mich schnell zum unterschreiben bringen wollte.

SCHLAGWORTE

Die Alternativen, die der Berater anbot, sind unbefriedigend und denen werde ich nicht zustimmen. Ich soll auf den Einaukühlschrank und auch auf die Spülmaschine verzichten. Passt nicht, Pech gehabt! Dabei war dies schon vor der fachmännischen Ausmessung anhand meiner Daten ersichtlich. Das heißt, die Fehlplanung oblag nachweislich nicht meiner Verantwortung, da der Berater die Nichtmachbarkeit seiner Planung bereits auf meiner Ausmessung von Anfang an hätte erkennen können.

Es ging sowieso alles recht zügig. Am Ende hatte ich das Gefühl, die perfekte Küche gefunden zu haben und unterschrieb im Vertrauen auf die Worte vom Berater, er würde mich nicht zwingen, die Küche zu kaufen, sollte sie bei mir nicht realisierbar sein. Warum sagt er so etwas, wenn er sich danach nicht mehr daran erinnert?

Was mindestens genauso dreist ist: Ich wollte die Küche finanzieren, der Berater meinte, das würde man dann regeln, wenn beim nächsten Treffen die Details (Farben, Griffe, etc.) ausgearbeitet sind und der endgültige Preis feststeht. Was für mich auch Sinn gemacht hat, weil der endgültige Preis ja noch nicht feststand. Es würde ein Änderungsvertrag angefertigt werden. Heute bestreitet der Berater meinen Wunsch der Finanzierung. Warum? Weil er seine Provision sichern möchte, in dem ich den Vertrag nicht widerrufen kann? Ich weiß es nicht.
Auf jedenfall dreister als dreist.

Nun beharrt INNOVA auf die Abnahme der Küche, oder die Zahlung einer 25%-Stornogebühr, obwohl noch nichts beim Küchenhersteller geordert wurde. Ich bin INNOVA aus eigenen Stücken mit einem angemessenen Pauschalbetrag für den Ausmess-Termin entgegengekommen. Ja, natürlich kostet dem Unternehmen eine Beratung auch Zeit und Geld. Ich sehe aber nicht ein für eine nachweisbare (!) Falschberatung, Geld zu zahlen.
Ich bin also -nicht- einfach in das Küchenstudio reingegangen, habe einen Vertrag unterzeichnet und möchte die Küche dann doch nicht. Das wäre unangemessen und dann wäre die 25%-Stornogebühr auch verständlich und gerichtlich durchsetzbar.

Doch leider geht man auf meine Argumente nicht ein. Kommunikation nicht erwünscht. Stattdessen die üblichen Standardfloskeln bei jeder Mail.
"Schon die alten Römer wussten: Pacta sund servanta. Verträge sind einzuhalten. ", als hätte ich das jemals bestritten. So eine Behnadlung von oben herab ist mir noch nicht untergekommen.
"Wir konnten keine Falschberatung feststellen. "
Was ist mit der Finanzierung? -> ignore-Modus ->keine Antwort.
Das kann ich gerne mit dem Mail-verlauf nachweisen, falls es jemanden interessiert.

Ich kenne viele, die im produzierenden Gewerbe und im Verkauf tätitg sind. Aber würden diese Leute so mit Ihren Kunden umgehen (leere Versprechen, mangelnder Respekt, schlechte Kommunikation), hätte sie bald keine Kunden mehr. Aber INNOVA kann es sich anscheinend erlauben.

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Meine Forderung an INNOVA Handelshaus GmbH: Wegfall der Stornogebühr aufgrund arglistiger Täuschung des Beraters und/oder Falschberatung


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.06.2016 | 15:41
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22.06.2016 | 15:46
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14.07.2016 | 15:50
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