O2 (Nürnberg)
O2 Telefonica Germany verlangt hohe Roaming Kosten
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 6030322242
Abzocker O2,Telefonica Germany
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte mich hiermit gegen O2,Telefonica Germany beschweren.
Grund der Beschwerde ist folgendes:
Seit 2005,war ich Kunde bei dem Mobilanbieter Base, bis zur vor kurzem die Übernahme durch o2 übernommen wurde.
Der Mobilvertrag bestand aus 2 Simkarten, wobei eine Karte eine Internet sowie Telefonflaterate bestand. Die 2. simkarte beinhaltete ein monatliches Guthaben von 5,00 euro zum telefonieren.
Meine Frau hatte sich ein internetfähiges Handy gekauft und diese Karte zum Telefonieren eingelegt. es entstanden durch Up und downloads unbewusst hohe Kosten.
o2 schickte mir im Monat August eine Telefonrechnung von über 500,00 Euro, die aus irgendwelchen Grund um die 135,00 Euro reduziert wurden. Auf Rückfrage meinerseits wegen der Höhe der Kosten, wurde mir im September mitgeteilt, das dies Roaming Kosten des meiner Frau bedriebenen Handys wäre. Wir haben beide keine Ahnung über solche Dinge. Ich habe Widerspruch gegen die Rechnung im Monat August sowie darauffolgend September eingelegt. Meine vertraglich festgelegte Zahlung in Höhe von 30,00 Euro hatte ich noch für den Monat August/September überwiesen.
o2 ignorierte sämtliche Faxschreiben und Widersprüche. Ich habe die strittigen Forderungen zur Zahlung abgelehnt. Nachdem mir am 21.09.16 das Internet abgestellt wurde, Tage später die telefonie. Ich habe ich den Mobilfunktreiber angeschrieben und mit Frist aufgefordert die Internetverbindung sofort wieder einzustellen. Ich habe mitgeteilt, das dies rechtswidrig ist, mit der Begründung, das ich außer den strittigen Forderungen, nicht über dem gesetzlich festgelegten Limit von 75,00 Euro nicht überschritten hätte. Dies wurde ebenfalls ignoriert, so das ich am 10.10.16 eine außerordentliche Kündigung per Fax an den Mobilfunktreiber gesendet habe.
Ich habe mich außerdem auf die aktuellen Rechtssprechungen des OLG Schleswig -Holstein, vom Az 16 U 140/10,sowie BGH Urteil vom 15.03.12, Az IIIR 190/11 bezogen.
Der Mobilanbieter hat bewusst auf die Informationspflicht verstossen. Er hätte mich per E-Mail oder SmS darauf hinweisen müssen, das es durch Up und downloads unbewusst zu hohen Gebühren kommen kann, bzw eine Sperre bei einem wie die durch ein EU Urtel festgeklegten Betrag von 49,99 Euro einbauen müssen.
Das dies funktioniert hat der Mobilfunktreiber durch die Abschaltung der Leistungen bewiesen.
Der Mobilfunktreiber hat auch gegen die außerordentlihe Kündigung, die ich per Fax an Ihn gesendet habe, keine Stellung genommen und sendet jeden Monat Rechnungen.
Mittlerweile hat mich ein von Ihm angeordneten Rechtsanwalt angeschrieben mit Forderung von mittlerweile 285,00 Euro, die ich ebenfalls zurückgewiesen habe.
mfg
Ralph Kaiser
Ich lasse es wenn O2 weitere Forderung stellt die Angelegenheit gerichtlich klären