Durch Opodo Deutschland gelöste Beschwerde. | 246 Views | 05.01.2017 | 22:16 Uhr
geschrieben von Manuela Wittmann

Opodo Deutschland (Hamburg)

Änderung der Abflugszeit - Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: N6CRWS

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

zusammen mit meiner Mutter habe ich einen Flug nach Lissabon gebucht (Buchugsnummer: N6CRWS). Die Buchung erfolgte am 10.08.2016 für den Hinflug am 23.11.2016. Am 14.10.2016 erhielt ich eine E-Mail von Transavia, dass sich die Flugzeit geändert hat. Sie hatte sich um 24 Stunden nach hinten verschoben. Daher nutzen wir die Möglichkeit den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu fordern.

Am 18.11.2016 telefonierte ich mit Transavia, um den Bearbeitungsstand der Rückerstattung zu erfragen. Ich erhielt eine E-Mail, in der stand, dass das Geld an Opodo überwiesen wurde und ich dort die Rückerstattung einzufordern habe.

Daraufhin habe ich Opodo am 18.11.2016 und 30.11.2016 sowie am 03.01.2017 per E-Mail kontaktiert. Darauf erhielt ich bisher keine Antwort. Auf zwei telefonische Anfragen Anfang Dezember 2016 wurde mir beide Male versichert, dass das Geld in den nächsten Tagen auf meinem Konto sein müsste.

Bisher sind weder die 98 Euro eingegangen, noch habe ich eine Rückmedung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Wittmann

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Meine Forderung an Opodo Deutschland: Erstattung des Fugpreises (98 Euro)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


12.01.2017 | 23:57
von Manuela Wittmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.01.2017 | 14:45
von Manuela Wittmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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