Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 181 Views | 07.03.2018 | 07:43 Uhr
geschrieben von Monika Strauf

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Fehlerhafte Abrechnung wird nicht korrigiert

In der Abrechnung 01.02.2017 - 31.01.2018 wurde ein Verbrauch von rund 4.496 angegeben. EDV hat dann für den Januar 2018 eine Hochrechnung von 2.670 Einheiten, dies war ein 3 Wochenverbrauch von mehr als 50 % meines Jahresverbrauches. Ich habe dann der Abrechnung widersprochen und warte seit dem auf eine korrigierte Abrechnung. Statt dessen habe ich korrigierte Abrechnungen für 2015/2016 und 2017 erhalten, die zum Teil mit ganz anderen Zählerständen beginnen, als den tatsächlichen.

Vorsicht bei einem Anbieterwechesel zu EVD Energieversorung Deutschland GmbH.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Korrigierte Abrechnung und Erstattung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.03.2018 | 08:33
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrte Frau Strauf,

wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Rechnungskorrekturen stehen derzeit an und unsere Fachabteilung ist bereits involviert.

Weitere Details erhalten Sie separat per E-Mail.

Wir entschuldigen uns für die Umstände.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


09.03.2018 | 20:45
von Monika Strauf | Regelverstoß melden
Heute habe ich eine Jahres- und Schlussrechnungskorrektur erhalten. Diese umfasste 2 Seiten und wies zum Schluss ein Guthaben in Höhe von 815,25 €, welches mit meinen nächsten Fälligkeiten verrechnet werden soll. Ob dies funktioniert, bleibt abzuwarten.

Laut EVD und jetzt die tatsächliche Aussage des Kundenservices: Bei der Bearbeitung durch unsere Fachabteilung am 02.03.18 fiel auf, dass die Endzählerstände der Jahresrechnungen vom 06.07.2017 (Nr. xxx und xx) bereits systemseitig zu hoch abgerechnet wurden. Und dies ist angeblich seit 07/17 niemanden und auch keinem Kunden aufgefallen? Für mich nicht nachvollziehbar! Bei systemseitig zu hoch abgerechneten Zählerständen kann ich somit kein Einzelfall sein. Hierzu habe ich parallel bei EVD um eine Stellungnahme gebeten. Des weiteren wurde mir von EVD mitgeteilt, dass zur Rechnungserstellung am 31.01.18 keine Zählerstände mitgeteilt waren. Auch dies ist nicht richtig. Ich hatte am 09.01.18 um 17.38 Uhr per Mail auf deren Webseite den Zählerstand übermittelt.

17.03.2018 | 18:24
von Monika Strauf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer Schuldzuweisungen, ich hätte die falschen Ablesestände übermittelt (sechsstellig anstatt fünfstellig, ich habe im Zähler das Komma nicht gesehen (weiß ich immer noch nicht, warum bei EVD systemseitig zu hoch abgerechnet wurde und ich dies hätte zahlen müssen, wenn es mir nicht aufgefallen wäre. Außerdem gehe ich davon aus, dass diese sy


17.03.2018 | 18:27
von Monika Strauf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer Schuldzuweisungen, ich hätte die falschen Ablesestände übermittelt (sechsstellig anstatt fünfstellig, ich habe im Zähler das Komma nicht gesehen (weiß ich immer noch nicht, warum bei EVD systemseitig zu hoch abgerechnet wurde und ich dies hätte zahlen müssen, wenn es mir nicht aufgefallen wäre. Außerdem gehe ich davon aus, dass diese systemseitig zu hoch abgerechnet Angelegenheit auch andere Kunden betreffen könnte, wenn es wirklich systemseitig ist.


31.03.2018 | 18:54
von Monika Strauf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde zum 3. Mal neu abgerechnet. Die Zählerstände entsprechend korrigiert und ich habe den Vertrag zum Jahresende gekündigt. Mein Guthaben wird mit den nächsten Abbuchungen verrechnet. Mein Tipp bei diesem Anbieter: genauestens die Abrechnungen kontrollieren.




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