Durch LetMeRepair endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 206 Views | 06.08.2018 | 12:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8391801

LetMeRepair GmbH (Bautzen)

Reparatur nicht ausgeführt trotz Garantie / DL nicht kompetent

Reparatur nicht ausgeführt trotz Garantie / Dienstleister nicht fachkompetent.

Habe ein Samsung Smartphone mit einer technischen Fehlfunktion, innerhalb der einjährigen Garantiezeit eingeschickt und anschl. ein unbrauchbares Handy mit zertrümmerter Geräterückwand zurückerhalten. Samsung Zentral-Support und Dienstleister (DL) LetMeRepair haben das Problem hin-und-her geschoben. Der Kunde und sein Anliegen sind auf der Strecke geblieben.

SCHLAGWORTE

Methode des Samsung-Dienstleisters:

o bei Smartphones mit verklebter Gehäuserückwand werden Schäden an der Rückwand gesucht, um einen Garantiefall auszuschließen, egal welcher Funktionsfehler eingereicht wurde. Denn es ist fast unmöglich die Rückwand ohne Beschädigung zu öffnen. Damit werden diese Kosten auf den Kunden abwälzen

o Anschließend wird ein Kostenvoranschlag (KV) zugesendet.

o Nach Freigabe des 1. KV erfolgte ein Tag später ein 2-ter KV mit einer wesentlich höheren Summe.

o 2. KV wurde abgelehnt, da Kosten fast so hoch wie ein neues Handy. Wahrscheinlich aber hatte Dienstleister die Geräterückwand zwischenzeitlich schon geöffnet und diese dabei beschädigt. Kosten für neue Rückwand waren eh schon im KV eingerechnet.

Empfehle jedem, vor Einsendung des Gerätes, Foto zu erstellen und nach Rückversand, schon während des Auspackvorgangs ein Video zu filmen.

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Meine Forderung an LetMeRepair GmbH: Erstattung der 33 Euro Aufwandspauschale.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2018 | 08:34
Firmen-Antwort von: LetMeRepair GmbH
Abteilung: Kundendienst/Service

Sehr geehrte Damen und Herren,

es tut uns leid, dass Sie unzufrieden mit unserer Dienstleistung sind.

Gern möchte ich die Zusammenhänge erklären:

Es wurde bei dem Gerät zum einen eine Beschädigung der Rückseite festgestellt, zum anderen ließ sich das Gerät nicht starten.

Über die Beschädigung der Rückseite wurden Sie per E-Mail mit angehängten Schadensbildern informiert. Sollte der Schaden noch nicht vorgelegen haben, als Sie das Gerät abschickten, hättten Sie daraufhin die von Ihnen beauftragte Spedition haftbar halten können bzw. zumindest den Schaden als möglichen Transportschaden geltend machen können.

Zu diesem Zeitpunkt waren weitere Fehler noch nicht diagnostizierbar, da sich das Gerät, wie oben erwähnt, nicht einschalten ließ.

Da aufgrund des Gehäuseschadens kein Garantieanspruch für dieses Gerät besteht, wurde Ihnen im Folgenden ein Angebot zur Kostenvoranschlagserstellung zugesandt. Auf diesem schreiben ist eindeutigvermerkt, dass im Falle der Erstellung eines Kostenvoranschlags Kosten in Höhe von 25,00 € für die Arbeitsleistung sowie 7,99 € für den Versand erhoben werden. Sie erklärten sich mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags einverstanden.

Der ursprüngliche Reparaturkostenvoranschlag wurde durch Sie bestätigt, so dass die Reparatur durchgeführt wurde. Leider stellten sich weitere Fehler nach Abschluss der ursprünglichen Reparatur heraus, die zuvor nicht festgestellt werden konnten, da sich das Gerät nicht starten ließ. Daher musste ein weiterer Kostenvoranschlag erstellt werden, der nun sämtliche Defwekte abdeckte, da sich das Gerät aufgrund der bereits durchgeführten Reparatur nun einschalten ließ. DIeser Kostenvoranschlag wurde durch Sie abgelehnt, so dass die bereits erbrachten Reparaturleistung weitgehend rückgängig gemacht wurden und das Gerät gegen die ausgewiesene und durch Sie bestätige Pauschale von 32,99 € (brutto) zurückgesendet wurde.

Natürlich musste das Gerät geöffnet werden, einerseits für die Ermittlung der defekten Teile andererseits um die beauftragten Reparaturen durchzuführen. Das bereits bei Anlieferung beschädigte Backcover ist beim Öffnen des Gerät weiter gebrochen, was physikalisch normal ist, wenn bereits ein solcher Schaden vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Vinzenz Mandel

Coordinator Kundendienst

LetMeRepair

LetMeRepair GmbH
Fichtestr. 1a
02625 Bautzen
Tel.: +49 (0) 3591 2722-0

Fax: +49 (0) 3591 2722-1009
Mail: kundendienst spider monkey letmerepair.com

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.09.2018 | 18:40
von ReclaBoxler-8391801 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Antwort von LetMeRepair bestätigt einmal mehr die Vorgehensweise und Systematik von
Samsung Vorgesetzten-Abteilung in Schwalbach und Dienstleister LetMeRepair.
Eine Vielzahl von Widersprüchen:

1. Bzgl. der bei mir eingegangenen zertrümmerten Gehäuserückwand wurde bisher behauptet, dass
es sogar ein Video vom WarenAusgang gibt, welches das Smartphone während der Verpackung
vor dem Rücktransport ohne zertrümmerte Rückwand zeigt. Mir liegt allerdings nur ein Standbild
aus diesem Video vor, mit sehr geringer Auflösung. Auf diesem Foto ist kaum etwas zu erkennen.
Das Video vom WarenAusgang wurde mir leider nicht bereitgestellt, weil angeblich zu große
Datenmenge. Ich sollte mich lt. LetMeRepair und Samsung-Vorgesetzten-Abteilung wegen des
Schadens an die Spedition für den Rücktransport wenden.

2. Jetzt wird bestätigt, daß dieser Schaden beim Öffnen des Gerätes entstanden ist (siehe obige
Stellungnahme von LetMeRepair).
Dies beweist einmal mehr, dass bei WarenEingang jede nur erdenkliche Beschädigung am Gehäuse
gesucht wird, um einerseits einen Garantiefall auszuschließen und andererseits die Zertrümmerung
der Gehäuserückwand beim Öffnen und damit die Kosten für eine neue Rückwand auf den Kunden
abzuwälzen. Denn das Öffnen der Rückwand ist für eine valide Diagnose i. d.R. unumgänglich.

3. Neu ist jetzt die Behauptung seitens LetMeRepair, dass sich das Gerät bei WarenEingang nicht
starten liess. Das Gerät war, bis auf eine kleine Fehlfunktion der Audiobuchse, voll
funktionstüchtig, als es an LetMeRepair von mir eingesendet wurde.

4. Wenn das Gerät nicht eingeschaltet werden konnte, fragt ich mich, wie die 1. Fehlerdiagnose der
Audiobuchse und damit der 1. Kostenvoranschlag (KV) erstellt werden konnte?

5. Der 2-te mehr als doppelt so hohe KV (195€) wurde dann von mir abgelehnt, weil bei einem
aktuellen Neuwert des Smartphones von 240€, absolut unwirtschaftlich.

Allerdings ist die Erwartungshaltung, dass man sein Gerät so zurück erhält, wie man es
eingesendet hat. Dies war nicht der Fall! Konstruktionsbedingt ist ein Öffnen der
Gehäuserückwand ohne Zerstörung der Rückwand so gut wie unmöglich.
Grund: die Rückwand ist verklebt und besteht aus weichem, biegsamen und porösem Kunststoff.

Ob ich mich noch an ein Verbraucherportal wie ZDF-Wiso oder ARD-Fact/Plusminus wende, lasse ich
mir in Ruhe durch den Kopf gehen. Diese Art und Weise mit dem Kunden umzugehen und das Abwälzen
von konstruktionsbedingten Produktfehlern auf den Kunden ist höchst unseriös und fragwürdig.

Samsung hat mich dauerhaft als Kunden verloren, egal ob Handy oder sonstige Produkte, und auch
die Weiterempfehlung in meinen Familien- und Bekanntenkreis.




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