Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Verstoß gegen geltendes Recht
Die Fa. Rossmann ist nicht bereit, für defekte Ware eine Bargeldauszahlung zu leisten. Der Reihe nach. Am 16.10.18 habe ich defekte LED Stimmungslichter i. H. v. 19,99 Euro an die o. g. Fa. zurückgeben wollen. Leider hatte ich den Kaufbeleg nicht dabei. Zuerst weigerte sich der stellvtr. Geschäftsführer, die Ware zurück zu nehmen, obwohl die Geräte entsprechend beschriftet waren. Nach heftigem Disput wurde mir letztlich ein Gutschein i H. v. 19,99 Euro übergeben.
Zwischenzeitlich habe ich meinen Kaufbeleg (Bon) gefunden und wollte heute (25.10.18) nunmehr den Gutschein mit dem Beleg zusammen mir auszahlen lassen. Wieder verweigert die Fa. Rossmann die Barauszahlung! Die Fa. Rossmann (Filiale am Winterhuder Marktplatz) verstößt hier gegen geltendes Recht.
Es wurde mir am 16.10. weder eine Nachbesserung noch ein Umtausch angeboten. Nach BGB habe ich ein Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung. Dies habe ich dem Geschäftsführer mehrfach, ohne Erfolg, mitgeteilt. Auch wenn der Betrag gering ist, bin ich äußerst verärgert. Die Verweigerung der Rückerstattung ist, meiner Meinung nach, ein klarer Rechtsverstoß.
Ich gehe auch davon aus das Sie mit dem stellv. Marktleiter gesprochen haben und nicht mit dem Geschäftsführer. Das wäre Herr Rossmann persönlich.