Durch Dirk Rossmann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 683 Views | 26.10.2018 | 13:04 Uhr
geschrieben von Jens Dörnbrack

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Verstoß gegen geltendes Recht

Die Fa. Rossmann ist nicht bereit, für defekte Ware eine Bargeldauszahlung zu leisten. Der Reihe nach. Am 16.10.18 habe ich defekte LED Stimmungslichter i. H. v. 19,99 Euro an die o. g. Fa. zurückgeben wollen. Leider hatte ich den Kaufbeleg nicht dabei. Zuerst weigerte sich der stellvtr. Geschäftsführer, die Ware zurück zu nehmen, obwohl die Geräte entsprechend beschriftet waren. Nach heftigem Disput wurde mir letztlich ein Gutschein i H. v. 19,99 Euro übergeben.

SCHLAGWORTE

Zwischenzeitlich habe ich meinen Kaufbeleg (Bon) gefunden und wollte heute (25.10.18) nunmehr den Gutschein mit dem Beleg zusammen mir auszahlen lassen. Wieder verweigert die Fa. Rossmann die Barauszahlung! Die Fa. Rossmann (Filiale am Winterhuder Marktplatz) verstößt hier gegen geltendes Recht.

Es wurde mir am 16.10. weder eine Nachbesserung noch ein Umtausch angeboten. Nach BGB habe ich ein Rechtsanspruch auf eine Rückerstattung. Dies habe ich dem Geschäftsführer mehrfach, ohne Erfolg, mitgeteilt. Auch wenn der Betrag gering ist, bin ich äußerst verärgert. Die Verweigerung der Rückerstattung ist, meiner Meinung nach, ein klarer Rechtsverstoß.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.10.2018 | 14:58
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Nach dem BGB müssen Sie dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit geben den Artikel nachzubessern. Daher liegen Sie in Ihrer Einschätzung nicht richtig. Der Gutschein ist schon ein positives entgegen kommen.
Ich gehe auch davon aus das Sie mit dem stellv. Marktleiter gesprochen haben und nicht mit dem Geschäftsführer. Das wäre Herr Rossmann persönlich.

02.11.2018 | 14:00
von Jens Dörnbrack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rossmann stellt sich stur, obwohl es sich um defekte Artikel handelte. Den Kaufbeleg habe ich. Trotzdem wird der Gutschein nicht gegen Bargeld eingelöst. Ich möchte deswegen nicht zu Kauf gezwungen sein.


09.12.2018 | 10:17
von Jens Dörnbrack endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Rossmann ist stur und hält sich nicht an geltendes Recht. Generell wird von denen kein Geld zurück erstattet. Der Herr Rossmann macht nach außen den Gutmenschen, nach innen wird knallhart agiert. Kulanz sieht anders aus. Da ist die Konkurenz (u. a. Budni) weiter. ICh kauf dort nicht mehr.




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