Durch easybell endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 170 Views | 10.02.2019 | 19:12 Uhr
geschrieben von Thomas2 T.

easybell GmbH (Berlin)

Herabwürdigender Umgang mit Kunden, rechtswidrige Abbuchung

Bestell-/Kundennummer: 3818081

Arrogante Kundenbetreuung - nach dem Ausgleich einer Rechnung im Voraus die Frage: "stammt das Geld aus einem Bankraub oder warum wollen Sie es unbedingt loswerden? "; bewusst rechtswidrige Abbuchungen vom Kundenkonto in Aussicht gestellt

Meinen Vertrag bei easybell habe ich diese Woche zum Ende März 2019 gekündigt. Da easybell dafür bekannt ist, gerne mal Beträge unberechtigt abzubuchen (siehe Beschwerde-Nr.: 112021, 177376), habe ich auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Gleichzeitig bezahlte ich die Rechnung für den laufenden Monat sowie für den kommenden Monat, also bis zum Vertragsende vollständig (dies waren konkret 87,00 Euro plus 34,95 Euro für März).

SCHLAGWORTE

Soweit, so gut - würde man als Kunde normalerweise denken. Nicht im Falle von easybell! Als ich Rechnungen im Voraus bezahlte, fragte ein easybell-Mitarbeiter namens S. R. wörtlich, "stammt das Geld aus einem Bankraub oder warum wollen Sie es unbedingt loswerden? ". Naja, vielleicht sind bei manchen Unternehmen solche Anmerkungen normal, wenn man als Kunde einen ausländisch klingenden Namen hat. Jedenfalls erscheint mir so eine Einstellung ziemlich unseriös.

Dass ein Unternehmen in so seinem Fall aber ankündigt, den unter Angabe der Kundennummer überwiesenen Betrag nicht akzeptieren zu wollen (!), ist aber schon abenteuerlich.

easybell will die Zahlung irgendwann zurücküberweisen, um den gleichen Betrag trotz der widerrufenen Einzugsermächtigung demnächst rechtswidrigerweise doch abzubuchen.

Allen Ernstes beruft sich ein Mitarbeiter namens S. R. darauf, dass eine für die nächste Woche, also nach dem 11. Februar 2019 geplante Lastschrift nicht gestoppt werden kann. Obwohl die einschlägige Einzugsermächtigung vier Tage vorher widerrufen wurde! Dass ein Unternehmen bewusst unberechtigt Beträge von einem wildfremden Konto abbucht, überschreitet schon eine gewisse Grenze und wirft Fragen auch in strafrechtlicher Hinsicht auf. Da die Vertragsentgelte bezahlt worden sind, könnte in so einem Fall auch von Abzocke die Rede sein.

Ich persönlich denke nur an Vernunft, Seriosität, Korrektheit - diese Eigenschaften treffen m. E. auf easybell in so einem Fall sicherlich nicht zu.

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Meine Forderung an easybell GmbH: Keine rechtswidrigen Abbuchungen nach vollständiger Zahlung des Vertragsentgeltes


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.02.2019 | 16:26
von Thomas2 T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.04.2019 | 19:24
von Thomas2 T. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Geschichte hätte ich noch gerne mit einem Screenshot vom Kontoauszug ergänzt. Dort ist zu sehen, dass nach der vollständigen Zahlung vom 07.02.2019 iHv 121,95 Euro easybell dennoch einen Betrag iHv 87,- Euro am 11.02.2019 von meinem Konto einzog.
Nachrichten wurden zum Teil ignoriert, aber am Ende ist man als Kunde froh, von so einem Unternehmen wegzukommen, selbst wenn man Geld verliert. Die in den anderen Beschwerden geschilderten negativen Erfahrungen kann ich jedenfalls bestätigen.




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