Von TelDaFax i.I. beantwortete Beschwerde. | 1082 Views | 05.01.2010 | 18:10 Uhr
geschrieben von Britta Hetzer

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Kündigung wegen Preiserhöhung nicht angenommen

Ich habe am 31.10.07 einen Vertrag mit dem Tarif 1405 Preisgarantie 12 über zwölf Monate abgeschlossen. Am 24.11.2008 und danach am 6.11.09 wurde der Stromarbeitspreis von 15,4 auf 18,57 auf 21.5 Cent erhöht.

SCHLAGWORTE

Am 30.11.09 habe ich aufgrund der Preiserhöhung fristgerecht innerhalb von 30 Tagen zum 01.01.2010 per Einschreiben gekündigt. Darauf bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2010, mit der ich natürlich nicht einverstanden war.

Ich widersprach dieser Kündigungsbestätigung und bat um eine neue Bestätigung zum 31.12.09 bzw. 01.01.10, da es sich wohl um ein Versehen handelte. Bis heute habe ich nichts von Teldafax gehört, es wurde mir allerdings der nächste vierteljährliche erhöhte Abschlag am 03.01.10 abgebucht.

Ein weiteres Problem ist, dass am 20.01.09 der vierteljährliche Abschlag von Euro 169 € auf 151 € herabgesetzt wird. Auf meine Forderung der Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages im Rahmen der Kündigung hat Teldafax bis heute nicht reagiert.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Kündigungsbestätigung zum 31. 12. 09 bzw. 01. 01. 10 und Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
08.02.2010 | 12:16
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo Frau Hetzer,

danke für Ihre Rückmeldung. Wie wir Ihnen per Mail geschrieben haben, sind wir dabei, die Unstimmigkeiten zu klären. Wir melden uns in der Sache erneut bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TelDaFax Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.01.2010 | 20:51
von ReclaBoxler-4288187 | Regelverstoß melden
Warum buchen Sie die Sache nicht zurück? Als nächstes sofort den Bankeinzug mit Einschreiben widerrufen und jede Buchung zurückholen. Dann drehen Sie das Spiel, aber nur wenn Sie im Recht sind und das belegen können. Verweisen Sie auf Ihren Vertrag und stellen Sie die Zahlung ein, bis Ihr entstandener Schaden durch die ungerecht-fertigten Preiserhöhungen ausgeglichen ist. Beachten Sie beim Schriftwechsel mit TDF alle Fristen und lassen sich nicht vertrösten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das die Stromkonzerne die Gerichte bei eigenen Verschulden nicht anrufen oder vorher den Schwanz einziehen. Bei mir hat z.B. e-on vor einem Prozeß gekniffen. Ich hatte schon einen Gerichtstermin (Streiwert ca 40 Euro).
Bei TelDaFax strebe ich ähnliches an. Inkompetenz, Arroganz und Dummheit dürfen nicht zu Lasten der Kunden gehen.



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