
real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)
Falschauskunft der Mitarbeiterin und deshalb Inkassoschreiben
Am 22.10.19 kaufte ich bei real in Hehlingen ein und zahlte mit EC-Karte. In meinem Online Banking drückte ich dann aus Versehen auf zurückbuchen. Als ich das bemerkte, rief ich sofort im Markt ein, um Bankdaten zu erfahren, um das Geld zu überweisen. Dort sagte man mir, ich brauche nichts zu tun, denn das Warenhaus würde in 14 Tagen nochmals abbuchen, ich müsste nur für Deckung des Kontos sorgen.
Ich wartete und sah keinen Versuch zur Abbuchung. Nach 3 Wochen bekam ich ein Schreiben von dem CCS Inkasso Auftraggeber: ingenico payment services gmbh mit einer Forderung von anstatt 15,38€ jetzt von 77, 62 €. egal, wenn ich anrief, keiner half mir. Was für ein Umgang mit Kunden. Ohne Information, dass sie das Geld nicht abbuchen können, gleich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Echt traurig und frech.

25.11.2019 | 10:24
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte/r Kundin/e,
wir bedauern es sehr, dass es Grund zur Beanstandung gibt.
Gerne würden wir den Sachverhalt prüfen und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben. Unter Angabe Ihrer Kontaktdaten über die E-Mail-Adresse inforeal.de oder unsere Kundenhotline 0221 / 56 797 398 können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr real Kundenservice
Ingenico ist kein Inkassobüro das Real beauftragt hat, sondern der Dienstleister der die Kartenzahlung abwickelt. Denen gehören quasi die Kartenlesegeräte.
Wenn Sie bei Real - oder einem anderem Geschäft - etwas mit Karte kaufen, geht das Geld an Ingenico (oder ähnlichen Dienstleister). Real bekommt das Geld dann von denen. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, bekommt Real trotzdem das Geld und Ingenico kommt mit einer so herben Forderung um die Ecke. Das ist ein Teil von deren Geschäftszweig. Real selber kann da gar nichts mehr machen, für die ist das Geschäft abgeschlossen sobald Sie mit Karte bezahlt haben.
Durch die Rücklastschrift haben Sie dieses Prozedere ausgelöst. Ärgerlich, ohne Frage. Allerdings werden Sie die Gebühren bezahlen müssen. Sie unterschreiben bei Lastschrift genau dafür.
Viele Grüße