444 Views | 04.01.2020 | 21:59 Uhr
geschrieben von Thomas Ferdinand Jung
Ein ungeöffnetes Weihnachtsgeschenk wird nicht zurückgenommen, weil die zwei Wochen Rückgabezeit überschritten wurde. Weihnachtsgeschenke öffnet man eben Weihnachten und wir waren noch ein paar Tage im Urlaub, so dass erst am 28.12. Bescherung war. Von Kulanz kann hier keine Rede sein! Wir werden nichts mehr bei Penny bestellen.
T. Jung
Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH:
Umtausch
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Wie weit soll das Unternehmen denn im Kulanzfall die 2 Wochen "ausdehnen"? Der nächste Kunde ist einen Tag länger als Sie in Urlaub, was ist mit dem?
Kann das Unternehmen ja nun nichts für, dass Sie im Urlaub waren.
Fiktives Beispiel: Bzw. was hätten Sie denn gemacht, wenn die 2 Wochen Rückgabefrist schon vor Weihnachten abgelaufen gewesen wären (weil derjenige, der Ihnen das Geschenk gemacht hat, das Gerät möglicherweise schon Anfang Dezember aus dem Angebot heraus gekauft hat)? Kann Penny doch nicht wissen, dass irgendein Einkaufsgegenstand als Weihnachtsgeschenk gedacht war.