65 Views | 16.02.2021 | 16:49 Uhr
geschrieben von Seyed Ali Mousavi

Möbel Hausmann Handels GmbH & Co. KG (Köln)

Unakzeptabel Verzögerung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-N 18183183 / Kaufvertrag 2755968

Ich kaufte am 16.11.2020 ein Sofa und ein Bett, die mir einen Monat später geliefert werden sollte. Und ich habe den vollen Betrag bezahlt.

SCHLAGWORTE

Aber zwei Tage nach dem Kauf schickten sie mir einen Brief, in dem sie sagten, ich solle bis zum Ende des 01.2021 warten.

Zwei Monate später schickten sie mir erneut einen Brief, in dem sie sagten, ich müsse bis Mitte März 2021 noch warten.
Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob die Ware an diesem Tag an mich geliefert wird.

Nachdem ich den ersten Brief erhalten hatte, in dem stand, dass ich zwei Monate warten sollte, versuchte ich, den Vertrag zu kündigen, aber sie behandelten mich sehr unhöflich und sagten, dass ich 25 Prozent des Betrags als Schadenersatz bezahlen müsse, um den Vertrag kündigen zu können.
Nach viel Mühe und Zeit wurde mir schließlich gesagt, ich hätte die Möglichkeit zu kündigen, oder sie würden mir zehn Prozent des Vertragsbetrags zurückgeben.
Leider habe ich einen Fehler gemacht und zehn Prozent des Schadens akzeptiert. Ich wünschte, ich hätte zu diesem Zeitpunkt gekündigt.

Wie gesagt, zehn Prozent, denn sie mir zurückgesandt haben, waren auf die Verzögerung der Lieferung der Waren bis zum Ende des 01.2021 zurückzuführen. Aber jetzt, wo sie mir den Brief erneut geschickt hat, der sich bis Ende März 2021 verzögert, haben sie mir keine Entschädigung gezahlt.
Es ist sehr bedauerlich, dass Sie drei Monate auf die Lieferung der Waren warten müssen, die angeblich einen Monat dauern sollten.

Wenn Sie fragen, warum es so viel Verzögerung bei der Lieferung von Waren gibt, machen sie Ausreden und sagen wegen der Korona.

Meiner Meinung nach ist dies jedoch überhaupt nicht akzeptabel, da in allen anderen Geschäften wie Otto und IKEA usw. die Waren regelmäßig geliefert werden.

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Meine Forderung an Möbel Hausmann Handels GmbH & Co. KG: Erstattung 25 % des Kaufbetrags.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2021 | 20:27
von Seyed Ali Mousavi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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