Durch VOLKSWAGEN endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 878 Views | 19.08.2021 | 12:16 Uhr
geschrieben von Hermann Behrens

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

Protokoll eines Autokaufs bei VW

Protokoll eines Autokaufs bei VW.

SCHLAGWORTE

13.08.2020: VW Grand California 600 Neufahrzeug beim Autohaus übernommen.

19.08.2020: Das Fahrzeug hatte erheblich Mängel, die sofort dem Autohaus als auch VW angezeigt wurden.

07.09.2020: Zum ersten Reparaturversuch beim Autohaus abgegeben (km-Stand 918).

21.09.2020: Fahrzeug nach 15 Tagen und 164 gefahrenen km wieder beim Autohaus übernommen (km-Stand 1072). Fehler konnten nur Teilweise behoben werden.

05.10.2020: das Fahrzeug zwecks erneuter Reparatur an Autohaus übergeben (km-Stand 1204).

15.10.2020: Fahrzeug nach 10 Tagen und 275 gefahrene Km wieder beim Autohaus übernommen (km-Stand 1479, aufgetankt) Die Mängel konnten nicht abgestellt werden.

24.10.2020: Schreiben über Minderung des Kaufpreises wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung gem. § 441 BGB Minderung an VW geschickt.

07.11.2020: Terminsetzung wegen Minderung abgelaufen, keinerlei Reaktion von VW bzw. Autohaus!

11.11.2020: Anruf vom Autohaus, haben uns auf eine Ersatzbeschaffung durch VW verständigt, gleichzeitig die Bitte, mein Schreiben wegen Minderung des Kaufpreises in ein Schreiben über die Ersatzbeschaffung einer mangelfreien Ware zu wandeln.

11.11.2020: Schreiben wegen Minderung zurückgezogen und Schreiben zwecks Ersatzbeschaffung und Unkostenerstattung verschickt.

20.11.2020: Fahrzeug im Autohaus (km-Stand 1634), soll vom VW-Gutachter begutachtet werden.

24.11.2020: Anruf vom Autohaus, dass Fahrzeug wurde begutachtet und sobald das Ok von VW kommt, wir das neue Fahrzeug mit jetzt inzwischen wieder MwSt. 19 % bestellt.

01.12.2020: Für Nutzungsendschädigung (Schäden und gef. km) wurden 1297,21 € netto von VW veranschlagt, dass ist lt. eindeutiger Rechtsprechung nicht zulässig, im Gegenteil, der Käufer hat sogar ein Recht auf angemessene Entschädigung.

13.01.2021: Warte noch immer auf die Rückerstattung des Kaufpreises.

14.01.2021: Schreiben an VW zwecks sofortiger Auszahlung des Kaufpreises für zurückgegebenes Fahrzeug.

14.01.2021: Reklamationsschreiben mit Protokollaufzeichnungen an den Vorstand VW Nutzfahrzeuge per Mail.

22.01.2021: Keinerlei Reaktionen, VW gibt es wohl nicht mehr?!

16.02.2021: Endlich, der Kaufpreis abzüglich 1.356,14 € (von VW in Rechnung gestellten Forderungen für km und Schäden) wurde mit ca. 3 Mon. Verspätung auf mein Konto überwiesen.

Neues Kapitel!

12.03.2021: Gewandeltes WoMo GC 680 mit km-Stand 60 erhalten, allerdings nur für 2 Pers. zugelassen, denn die hintere Sitzbank wurde ohne Sicherheitsgurte bestellt (muss anscheinend explizit bei der Konfiguration des Fahrzeugs bestellt werden).

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13.03.2021: Auch das neue Fahrzeug wurde mit erheblichen Mängeln ausgeliefert.

Eine Verbaute Alarmanlage kann nicht bedient bzw. abgeschaltet werden, denn der Abschaltknopf wurde eingespart, die Bedienung aber nicht in der (Betriebsanleitung Abb. 55 Seite 67) berichtigt.

15.03.2021: Fahrzeug zwecks Reparatur Autohaus übergeben, Mitarbeiterin von der VW-Kundenbetreuung über die Mängel verständigt (km-Stand 71).

15.03.2021: Rückruf von VW-Mitarbeiterin: 1000 x Entschuldigung und sie kümmern sich!

28.03.2021: Fahrzeug noch immer beim Autohaus, es gibt Lieferschwierigkeiten beim Beschaffen der Duschgarnitur, Lieferzusage von VW für Mitte April. Der fehlende Gummipropfen kann einzeln nicht bestellt werden, es soll lt. VW das komplette Modul (Spüle + 2 Flammherd) getauscht werden.

30.03.2021: Fahrzeug zurückerhalten, Mängel Duschgarnitur und Gummipropfen wurden behoben, für die Abschaltung der Alarmanlage fehlt noch immer die Antwort von VW, Tausch der Sitzbank mit Sicherheitsgurten soll 8.000,-- € kosten.

16.04.2021: Nach erster Benutzung weitere Mängel festgestellt, wie schon im Vorgänger gewandeltes Fahrzeug GC 600: Sehr starke Klappergeräusche, hauptsächlich am Küchenblock und an/in der Schiebetür.

Die in der Schiebetür verbauten Teile sind m. E. nicht gegen Erschütterungen gedämpft, sind leider auch nicht zugänglich, da die Innenverkleidung mit der Tür verklebt ist.

17.04.2021: Mängelanzeige und Forderung einer Minderung des Kaufpreises von 10 % incl. Protokoll per Einschreiben an VW, gleichzeitig Abschrift an Vorstand Nutzfahrzeuge.

30.06.2021: Nochmals Schreiben wegen Minderung des Kaufpreises wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung gem. § 441 BGB an VW.

18.08.2021: Keinerlei Reaktion von VW, für die Bedienung/Abschaltung der Alarmanlage fehlt noch immer die Antwort von VW, es wurde ein neues Handbuch geschickt, aber immer noch mit der nicht mehr gültigen alten Bedienungsanleitung.

Somit habe ich leider wieder ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug erhalten, was sich für uns (3 Pers.) auch noch nicht voll nutzen lässt, da die Rückbank keine Sicherheitsgurte aufweist.

Die Ignoranz von VW ist kaum zu übertreffen, wobei ich dem Autohaus nur Gutes Bescheinigen kann, denn die haben sich bemüht, hängen aber leider am großen Tropf von VW, das ist meine Meinung.

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Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG: Kaufpreisminderung 10 %


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Kommentare und Trackbacks (3)


26.08.2021 | 23:11
von Hermann Behrens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.09.2021 | 07:44
von Hermann Behrens noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.10.2021 | 09:00
von Hermann Behrens endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


31.01.2022 | 08:32
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