Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 659 Views | 19.10.2010 | 10:07 Uhr
geschrieben von Marcus Neugebauer

FlexStrom AG (Berlin)

Nachzahlung trotz Minderverbrauch und kein Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr. 716376 Vertragsnummer 900001061785

Für den Zeitraum vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010 haben wir ein Strompaket (Winteraktion 5600 Big Family) gekauft und hierfür entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eine einmalige Vorauszahlung geleistet.

SCHLAGWORTE

Gemäß Vertragsbestätigung sollten wir den vereinbarten Aktionsbonus mit der ersten Jahresrechnung erhalten. Vor Ablauf des Vertrages wurde uns eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum ab 01.04.2010 angeboten, in der der Aktionsbonus aus dem ersten Laufzeitjahr preismindernd eingerechnet war. Der Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Aktionsbonus war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch unstrittig.

Das Angebot der Vertragsverlängerung haben wir nicht angenommen und deshalb den Stromliefervertrag "fristgerecht zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit (letzter Belieferungstag = 31.03.2010)" gekündigt. Wir waren also genau ein Jahr Kunden bei FlexStrom und haben unseren Anspruch auf Gutschrift des Aktionsbonus durch die Kündigung zum Laufzeitende nicht verwirkt. Dies wurde uns zumindest vor der Kündigung telefonisch durch eine FlexStrom-Mitarbeiterin bestätigt.

(Mittlerweile enthalten die AGB im Punkt 7.3 auch die Regelung, dass der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.)

Am 04.10.2010 wurde uns die Schlussrechnung mit einer Nachforderung von 160,96 € anstelle einer Benachrichtigung über die Auszahlung des Aktionsbonus zugestellt. Ein Mehrverbrauch über das vereinbarte Strompaket hinaus liegt nicht vor. Im Gegenteil: Die Verbrauchsmenge lag bei 4995, als 605 kWh unter unserem Paket.

Wir haben nie eine Benachrichtigung über eine Preiserhöhung oder Neueinstufung erhalten. Über den Tarifwechsel wurde nicht vorher informiert, der damit aus unserer Sicht unwirksam ist.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Ich fordere Sie daher auf, die Schlussrechnung unverzüglich zu korrigieren.


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Kommentare und Trackbacks (4)


19.10.2010 | 12:21
von ReclaBoxler-7712952 | Regelverstoß melden
Das gleiche Spielchen auch bei mir.

2400 KW gekauft. Tatsächlich nur 1984 KW verbraucht. Trotzdem wird ein Mehrverbrauch von 26,9 Cent je Kilowatt berechnet (Apothekenstrom).

Herr Breidbach verspricht Abhilfe, aber getan wird in Wirklichkeit gar nichts.

Lieber Herr Breidbach, sollte ich bis Freitag nichts von Ihnen hören, dann werde ich Samstag Morgen neu in der Reclabox posten! Ihr wollt es ja nicht anders.

MFG

Vertragsnummer:900000937525

22.10.2010 | 12:09
von N. Weise | Regelverstoß melden
Bei uns ist es das gleiche. Wir haben am 12.10.2010 eine Abrechnung für das Jahr 2008 bekommen. Natürlich mit Nachzahlungsaufforderung wegen einer Preiserhöhung, die uns nie erreicht hat, obwohl wir mit unserem Stromverbrauch rund 450 kWh unter dem Paketvolumen lagen.
Stehen im e-Mail-Kontakt mit Flexstrom. Nach allem, was ich bisher im Internet über diese Firma gelesen habe, werden wir aber wohl bald einen Anwalt einschalten. Sind seit 31.12.2009 keine Kunden mehr von Flexstrom. Gut So!

27.10.2010 | 14:56
von Marcus Neugebauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Marcus N.
So eben hat mich eine nette Kundenbetreuerin von Flexstrom angerufen und mir mitgeteilt, dass mir in den nächsten Tagen eine neue Rechnung OHNE Tariferhöhung zugehen soll, und der Bonus würde mir aus Kulanz auch gewährt.
Ich bin gespannt und warte jetzt mal das Schreiben ab.

Ich informiere Euch hier weiter.


17.11.2010 | 16:55
von Marcus Neugebauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der versprochene Betrag wurde jetzt überwiesen, so dass nach zähem Kampf doch noch alles vernünftig abgelaufen ist. Vielen Dank auch an ReclaBox!




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