Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 393 Views | 24.01.2011 | 17:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1710609

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom zahlt den Bonus nicht

Bestell-/Kundennummer: 900000954010

In meiner Vertragsbestätigung über den Tarif Winteraktion 3600er Young Family vom 20.11.2008 wurde mir ein Aktionsbonus in Höhe von 125,00 € zugesichert. Im „ Kleingedruckten“ dieses Vertrages wird dazu ausgeführt: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit der ersten Jahresrechnung". In den AGB heißt es unter Punkt 7.3:„ Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, gewährt Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. “

SCHLAGWORTE

Die Mindestlaufzeit meines Vertrages war vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010. Wegen einer massiven Preissteigerung nach Ablauf der Preisbindungszeit von drei Monaten beauftragte ich einen anderen Versorger mit der Stromlieferung ab Februar 2010. Die in den AGB gesetzte Frist von einem Belieferungsjahr für die Auszahlung des Bonus ist damit jedenfalls erfüllt worden.

Der vertraglich zugesicherte Bonus wurde bei der Abrechnung allerdings nicht berücksichtigt.

Daraufhin schrieb ich die FlexStrom mehrmals an, erläuterte die nach meinem Dafürhalten eindeutige Rechtslage, bat um Erstellung einer Korrekturrechnung und um Überweisung des mir noch zustehenden Differenzbetrages. Die FlexStrom reagierte mit den üblichen Standardantworten (gleicher Wortlaut wie im Forum schon oft zitiert) und verlangte „ Vertragsunterlagen“ , die meinen Anspruch begründen.

Das letzte Schreiben hatte ich außerdem per E-Mail gesendet. Daraufhin bedankte sich FlexStrom „ herzlich für die Zusendung der Unterlagen“ , aus denen man „ leider keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift“ erkennen könne - und offerierte mir „ für meine Mühe“ einen Reisegutschein über 100 €.

So geht das hin und her.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlt mir meinen versprochenen Bonus von 125 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


04.03.2011 | 15:19
von Sabas | Regelverstoß melden
Hallo, da bin ich wieder. Ich habe meinen Bonus von 125 Euro, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. Was habe gemacht? Wie von einigen Usern empfohlen, habe ich ein Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt mit meinem Vorgang geschickt. Darin habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Tempelhofer Urteil gedroht, bei dem Flexstrom schon mal verloren hat.
Aktenzeichen 3 C 377/10 vom 24.01.2011
Also, den anderen viel Glück. Aber trotzdem, nie wieder Flexstrom.

07.03.2011 | 14:36
von ReclaBoxler-1710609 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach dem Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt (s. Kommentar) das Geld endlich auf meinem Konto.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!