567 Views | 31.03.2011 | 16:40 Uhr
geschrieben von Hannes Siebert
Bestell-/Kundennummer: 3673277
Sehr geehrte Damen und Herren
Kundennummer: 3673277
Vertragsnummer: 18007597
Bitte überweisen sie mir nun endlich, den in der Schlussrechnung vom 22.12.2010 und nochmal per Telefon am 09.03.2011 zugesicherten Restbetrag von 285,39 €.
Ich sehe mich sonst leider gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen sie einzuleiten.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Hannes Siebert
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
285.39 €
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen. “ (Zitatende)
3) Den Artikel vom 29.03.2011 auf der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?
"Rätselraten um Teldafax-Investor"
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html
ich bin ein redakteur von spiegel tv und recherchiere gerade zur zahlungsmoral bei teldafax. würden sie uns dazu ein kurzes interview geben? schreiben sie doch einfach kurz zurück an hendrik_voehringerspiegel-tv.de zwecks kontaktaufnahme.
mit freundlichen grüßen
hendrik vöhringer
spiegel tv
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html