Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1170 Views | 10.04.2011 | 12:17 Uhr
geschrieben von Ramiz Mujovic

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verbiegt eigene AGB`s

Auch wir sind Opfer der bekannten Masche von FlexStrom geworden. Wir haben mit FlexStrom den Vertrag über Stromlieferung geschlossen, bei dem wir einen festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden (3600 Kilowattstunden) im Voraus bezahlen und habe dementsprechend am 13.02.2009 eine Zahlung in Höhe von 684 Euro geleistet.

SCHLAGWORTE

In den AGB`s, die für den obigen Vertrag maßgebend sind, steht in Punkt 8.1: "FlexStrom garantiert für alle Strompakete, d. h. für die Tarife, bei denen der Kunde einen festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden im Voraus bezahlt, die bei Vertragsschluss gültigen Preise für die Mindestvertragslaufzeit, vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund Erhöhung von Steuern oder sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z. B. KWKG, MwSt. ÖkoSt, EEG-Satz)."

Wir bekamen am 14.12.2010, trotz der gültigen AGS`s und obwohl wir über die angebliche Preisanpassung zum 01.05.2009 nie in Kenntnis gesetzt wurden, da es keine ordnungsgemäße Zustellung gab, eine überhöhte Rechnung.

Der von FlexStrom in der Abrechnung vorgenommenen Tarifänderung (bzw. natürlich Tariferhöhung) mitten der Laufzeit widerspreche ich ausdrücklich! Ich habe in 2009 keine Mitteilung über eine Tarifänderung von Ihnen erhalten. Hätte ich eine solche Info erhalten, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt.

Wir haben umgehend die Verbraucherzentrale Hamburg benachrichtigt und die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt. Ich werde in den nächsten tagen auch meinen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Umgehende Korrektur der fehlerhaften Endabrechnung und Einhaltung eigener AGB`s


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Kommentare und Trackbacks (5)


10.04.2011 | 14:24
von ReclaBoxler-5391287 | Regelverstoß melden
GANZ WICHTIG: auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx

Beachten Sie auch die Artikel auf der Internetseite der Stiftung Warentest (googeln):

- "Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
- „Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
- „Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
- „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“

12.04.2011 | 13:03
von Fitti | Regelverstoß melden
War ich auch mal Kunde bei Flexstrom, hat zwei Jahre lang problemlos geklappt, für zwei Haushalte (immer jeweils zwei feste, im voraus bezahlte Strompakete von 2007 bis 2009) - aber dann gab's mal Gesprächsbedarf und der Kundenservice war über Festnetz nicht erreichbar, per Mail schon gar nicht, sondern nur über extra teure 0180-Nummern. Das ist ärgerlich und extra teuer, wenn man nur Handybetrieb hat (o2-Homezone). Also die recherchierte (Teltarif) Festnetznummer angerufen, wo eine höchst unfreundliche Mitarbeiterin aber plötzlich nicht mehr bereit war, zu verbinden. Ich habe die Firma dann per Schreibebrief erreicht und um Mitteilung einer Festnetznummer gebeten, da ich die Fortführung der Jahresverträge davon abhängig machte.
Keine Reaktion, dann habe ich fristgerecht gekündigt und fertig.
Man konnte aber zu Anfang 2009 schon absehen, dass sich diese Firma zunehmend gern unseriös generiert. Von Preiserhöhungen innerhalb eines laufenden, festen Strompaketes bin ich verschont geblieben.

Deshalb: allen schwarzen Schafen das Handeln erschweren - ich wünsche viel Erfolg!

01.05.2011 | 12:28
von Ramiz Mujovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Kontakt zu dem Unternehmen, leider...


11.05.2011 | 15:30
von ReclaBoxler-4312287 | Regelverstoß melden
Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg beachten: www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

Zitat:

"Flexstrom muss sich berichtigen

Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."

22.05.2011 | 17:59
von Ramiz Mujovic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
FlexStrom hat sich endlich bewegt und die korrigierte Rechnung geschickt, ohne den strittigen Betrag, somit ist der Fall erledigt.




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