FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom verbiegt eigene AGB`s
Auch wir sind Opfer der bekannten Masche von FlexStrom geworden. Wir haben mit FlexStrom den Vertrag über Stromlieferung geschlossen, bei dem wir einen festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden (3600 Kilowattstunden) im Voraus bezahlen und habe dementsprechend am 13.02.2009 eine Zahlung in Höhe von 684 Euro geleistet.
In den AGB`s, die für den obigen Vertrag maßgebend sind, steht in Punkt 8.1: "FlexStrom garantiert für alle Strompakete, d. h. für die Tarife, bei denen der Kunde einen festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden im Voraus bezahlt, die bei Vertragsschluss gültigen Preise für die Mindestvertragslaufzeit, vorbehaltlich einer Anpassung aufgrund Erhöhung von Steuern oder sonstiger öffentlicher Abgaben und Auflagen (z. B. KWKG, MwSt. ÖkoSt, EEG-Satz)."
Wir bekamen am 14.12.2010, trotz der gültigen AGS`s und obwohl wir über die angebliche Preisanpassung zum 01.05.2009 nie in Kenntnis gesetzt wurden, da es keine ordnungsgemäße Zustellung gab, eine überhöhte Rechnung.
Der von FlexStrom in der Abrechnung vorgenommenen Tarifänderung (bzw. natürlich Tariferhöhung) mitten der Laufzeit widerspreche ich ausdrücklich! Ich habe in 2009 keine Mitteilung über eine Tarifänderung von Ihnen erhalten. Hätte ich eine solche Info erhalten, hätte ich sofort Widerspruch eingelegt.
Wir haben umgehend die Verbraucherzentrale Hamburg benachrichtigt und die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt. Mal schauen, wie sich das weiter entwickelt. Ich werde in den nächsten tagen auch meinen Anwalt einschalten.
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
Beachten Sie auch die Artikel auf der Internetseite der Stiftung Warentest (googeln):
- "Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
- „Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
- „Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
- „Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“
Keine Reaktion, dann habe ich fristgerecht gekündigt und fertig.
Man konnte aber zu Anfang 2009 schon absehen, dass sich diese Firma zunehmend gern unseriös generiert. Von Preiserhöhungen innerhalb eines laufenden, festen Strompaketes bin ich verschont geblieben.
Deshalb: allen schwarzen Schafen das Handeln erschweren - ich wünsche viel Erfolg!
Zitat:
"Flexstrom muss sich berichtigen
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."