Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 511 Views | 22.04.2011 | 10:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8196801

Stromio GmbH (Magdeburg)

Überhöhte Abschlagszahlungen; Ihre Mahnung + Stornogebühren

Bestell-/Kundennummer: 1200438

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Rechnung und Schreiben vom 15.02.2011 teilten Sie mir die Anhebung meiner Stromabschlagszahlung um 47 % von bislang 73 auf 108 EUR mit. Gleichzeitig erhielt ich eine Erstattung von 149 EUR für das vorherige Abrechnungsjahr.

Der Anhebung widersprach ich mit E-Mail vom 04.03.2011. Ich bat um Rückantwort bis 11.03.11. Hierüber erhielt ich nur eine automatische Bestätigung.

Am 14.03.2011 informierte ich Sie wegen fehlender Antwort per eingeschriebenen Brief darüber, dass ich Ihnen wegen mangelnden Vertrauens die Einzugsermächtigung entziehe. Ich erhielt bis heute keine Antwort. Zwei telefonische Kontaktversuche kamen aufgrund Ihrer Überlastung nicht zustande.

Am 04.04.2011 zogen Sie wie gehabt die überhöhte Abschlagszahlung von 108 EUR von meinem Konto ein. Wohlgemerkt, ich hatte Ihnen die Einzugsermächtigung zuvor entzogen.

Am 08.04.2011 widersprach ich der Abbuchung bei meinem Kreditinstitut und informierte sie hierüber per E-Mail. Auch diese E-Mail wurde automatisch bestätigt.

Nach erfolgter Rückbuchung erhielt ich ein Mahnschreiben Ihres Kundenservices vom 14.04.2011 über die überhöhte Abschlagszahlung, die entstandenen Stornokosten und eine so genannten Mahngebühr. Aha, also doch jemand in Magdeburg tätig.

Am 15.04.2011 überwies ich Ihnen 38 EUR als Restabschlagszahlung. Der Betrag ergibt sich aus der Höhe der bisherigen Abschlagszahlung von 73 EUR für die Monate März und April, macht das 146 EUR abzüglich 108 = 38 EUR. Wir sind also quitt.

Ich fordere die Beibehaltung der vereinbarten Abschlagszahlung in Höhe von 73 EUR. Diesen Betrag werde ich Ihnen nach vorheriger Bestätigung durch Sie per Dauerauftrag rechtzeitig überweisen. Ferner fordere ich die Rücknahme Ihrer Mahn- und Stornierungskosten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Reduzierung der Abschlagszahlung, Rücknahme Ihrer Mahn- und Stornierungskosten


Firma hat geantwortet nach 3 Monate nach 3 Monate
08.07.2011 | 13:16
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.

Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamation spider monkey stromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (8)


29.04.2011 | 12:48
von ReclaBoxler-8196801 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte noch keine Kontaktaufnahme durch die Fa. Stromio.
Auf meine E-Mails an den Kundenservice warte ich bereits seit fast zwei Monaten auf Antwort. Nur die Mahnung, die kam sofort...


06.05.2011 | 17:33
von ReclaBoxler-6537468 | Regelverstoß melden
Der Spaß geht weiter:

Hier das Schreiben von Stromio, kam am 03.05.11 per E-Mail:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.04.2011.

Wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt überprüft.

Bei der Höhe des Abschlags ist zu beachten, dass Sie bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einem Jahresverbrauch von 3.729 kWh nur neun Abschläge zahlen.
Aufgrund eines Fehlers bei der Berechnung haben wir Ihren Abschlag anhand Ihrer aktuellen Tarifkonditionen neu berechnet und diesen auf 101 Euro gesenkt.
Den Abschlag haben wir rückwirkend geändert und Ihre Zahlungen neu verbucht, so dass für den Monat April noch ein Restabschlag von 49,00 Euro besteht. Bitte beachten Sie auch, dass der Abschlag Mai bereits fällig war. Durch die Rückbuchnung der Abschläge ist systemseitig die Einzugsermächtigung erloschen. Die entstandenen Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten haben wir für Sie ausgebucht.

Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie um Lösung Ihrer Beschwerde bei der Reclabox-Plattform.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der
Telefonnummer 0180 10 600 70* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam

06.05.2011 | 17:35
von ReclaBoxler-6537468 | Regelverstoß melden
Hier dann meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre E-Mail vom 03.05.11 habe ich erhalten. Die Mahnung vom 04.05.2011 ebenfalls.

Wie Sie sich denken können, ist die Beschwerde noch nicht gelöst.

Ich begrüße es, dass Sie einen Berechnungsfehler einräumen und die Storno und Mahngebühren ausgebucht haben.

Dass Sie sich auf meine E-Mail vom 04.03.11 und meinen eingeschrieben Brief vom 14.03.11 nicht beziehen, nehme ich zur Kenntnis.

Zu Ihrer Berechnung meiner Abschlagszahlung:

Laut Ihrer Mitteilung vom 01.06.2010 sind die Kosten für meinen Tarif Stromio green für Privatkunden:
Arbeitspreis: 0,1905 EUR/kWh
Grundgebühr: 12,02 EUR/Monat
Bei einem zu erwartenden Verbrauch von 3729 kWh ergibt sich eine Jahresrechnung von ca. 853 EUR, was einer monatlichen Belastung von etwa 71 EUR entspricht.

Für die Erhöhung meiner Abschlagszahlung, bislang 73 EUR, gibt es also überhaupt keine sachliche Begründung, weswegen ich diese auch nicht akzeptiere.
Wenn Sie nun in den ersten neun Monaten des Vertragsjahres 101 EUR, also 30 EUR mehr als erforderlich verlangen, entspricht das einem zinslosen Darlehn.

Ich werde sofort 73 EUR (entspricht der bisherigen Abschlagszahlung) als Abschlagszahlung für den Monat Mai überweisen. Ich wollte mich erst vergewissern, ob Sie nicht erneut widerrechtlich 108 EUR von meinem Konto einziehen.

Sicher verstehen Sie, dass ich Ihnen keine neue Einzugsermächtigung erteilen möchte.

Ich fordere die Akzeptanz meiner Abschlagszahlung in Höhe von 73 EUR und die Ausbuchung der erneuten Mahngebühr.

Vorerst sehe ich keinen Grund die Beschwerde bei der Reclabox-Plattform zu löschen, sie hält ja noch an.

Mit freundlichen Grüßen

14.05.2011 | 18:03
von ReclaBoxler-8196801 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hält weiterhin an einer stark überhöhten Abschlagszahlung fest.

Andererseits stellen sie mir in Aussicht, dass ich aufgrund des prognostizierten Verbrauchs nur neun Monate zahlen müsse. Vollkommen unlogisch, da die Abrechnung ja erst nach zwölf Monaten Bezug erstellt wird und ich meine monatlichen Abschlagszahlungen ja 12 x zahlen muss. 12 x 40 EUR zu viel macht nach meiner Rechnung 480 EUR als zinsloses Darlehen für die Fa. Stromio.

Das werde ich nicht akzeptieren.

Derzeit werde ich wieder vollkommen ignoriert.


29.05.2011 | 19:42
von ReclaBoxler-3304654 | Regelverstoß melden
Man antwortet mir nicht. Unter anderem aus diesem Grund habe ich heute gekündigt.

Was ist das bloß für eine Firma?

04.06.2011 | 23:25
von ReclaBoxler-3422365 | Regelverstoß melden
Keine weitere Veränderung. Kündigung wurde akzeptiert.

10.07.2011 | 16:25
von ReclaBoxler-4274688 | Regelverstoß melden
Nein, ich bin nicht zufrieden, wie mit meinen berechtigten Interessen umgegangen wurde. Man muss ja bloß einmal aufs Datum der Nachricht sehen - nach drei Monaten. Vielleicht war ja Familie Stromio verreist?
Ich sehe es als Zeitverschwendung an, meinen Fall erneut darzulegen.
Ausreichender, wenn auch überwiegend einseitiger Schriftverkehr liegt ja bei Stromio vor.

19.07.2011 | 09:37
von ReclaBoxler-8196801 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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