615 Views | 07.06.2011 | 19:10 Uhr
geschrieben von Michael Rennen

DHL (Bonn)

Sperrgut zu Unrecht berechnet

Zwei Beschwerden an einem Tag hatte ich schon ewig nicht mehr, gut, dass ich die Seite hier gefunden habe.

Soeben wurde mir ein lang ersehntes Paket geliefert (diesmal via DHL). Dem Verkäufer wurde Sperrgut berechnet, da die Abmessung von 100cm x 50cm x 50cm überschritten seien. Die wahren Abmessungen des Paketes liegen aber unter den auf der DHL Seite angegebenen 120cm x 60cm x 60cm.

Er hat nun in gutem Glauben bei DHL den Sperrgut-Zuschlag von 23,80 € entrichtet, möchte das aber natürlich von mir erstattet bekommen. Jetzt kann es natürlich nicht sein, dass einer von uns wegen einer fehlerhaften Mitarbeiterinformation zu viel bezahlt.

Wie sollen wir jetzt vorgehen und die zu Unrecht berechneten 23,80 € erstattet zu bekommen? Den Karton habe ich noch nicht ausgepackt und die Quittung habe ich als Mailanhang hier liegen - Gewicht: 17kg (das kann es also auch nicht sein).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Rückerstattung der 23,80 € an den Absender


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


08.06.2011 | 21:51
von Nicolai Wellenstein | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Nicolai Wellenstein Sehr geehrter Herr Rennen,

an Ihrer Stelle würde ich Kontakt mit DHL aufnehmen und nachfragen, warum bei dieser Sendung ein Sperrgutzuschlag angefallen ist.

www.dhl.de/de/paket/kundenservice/kontakt/kontakt.html

Anbei die Bedingungen für Sperrgut

Ihr Paket überschreitet unsere Paket-Höchstmaße oder ist von besonderer Beschaffenheit?

Als Sperrgut gelten Sendungen bis max. 31,5 kg, die in Quaderform die Paketmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten, in Rollenform mehr als 5 kg wiegen oder in der Länge 120 cm bzw. im Durchmesser 15 cm überschreiten, weder quader- noch rollenförmig sind, abstehende Teile oder lose Umschnürungen aufweisen oder keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.

Für Sperrgut gelten besondere Auslieferungsbestimmungen.

Mit freundlichem Gruß

Nicolai Wellenstein




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!