DHL (Bonn)
Sperrgut zu Unrecht berechnet
Zwei Beschwerden an einem Tag hatte ich schon ewig nicht mehr, gut, dass ich die Seite hier gefunden habe.
Soeben wurde mir ein lang ersehntes Paket geliefert (diesmal via DHL). Dem Verkäufer wurde Sperrgut berechnet, da die Abmessung von 100cm x 50cm x 50cm überschritten seien. Die wahren Abmessungen des Paketes liegen aber unter den auf der DHL Seite angegebenen 120cm x 60cm x 60cm.
Er hat nun in gutem Glauben bei DHL den Sperrgut-Zuschlag von 23,80 € entrichtet, möchte das aber natürlich von mir erstattet bekommen. Jetzt kann es natürlich nicht sein, dass einer von uns wegen einer fehlerhaften Mitarbeiterinformation zu viel bezahlt.
Wie sollen wir jetzt vorgehen und die zu Unrecht berechneten 23,80 € erstattet zu bekommen? Den Karton habe ich noch nicht ausgepackt und die Quittung habe ich als Mailanhang hier liegen - Gewicht: 17kg (das kann es also auch nicht sein).
an Ihrer Stelle würde ich Kontakt mit DHL aufnehmen und nachfragen, warum bei dieser Sendung ein Sperrgutzuschlag angefallen ist.
www.dhl.de/de/paket/kundenservice/kontakt/kontakt.html
Anbei die Bedingungen für Sperrgut
Ihr Paket überschreitet unsere Paket-Höchstmaße oder ist von besonderer Beschaffenheit?
Als Sperrgut gelten Sendungen bis max. 31,5 kg, die in Quaderform die Paketmaße von 120 x 60 x 60 cm überschreiten, in Rollenform mehr als 5 kg wiegen oder in der Länge 120 cm bzw. im Durchmesser 15 cm überschreiten, weder quader- noch rollenförmig sind, abstehende Teile oder lose Umschnürungen aufweisen oder keine formstabile Außenverpackung aus Wellpappe, Vollpappe oder Papier haben.
Für Sperrgut gelten besondere Auslieferungsbestimmungen.
Mit freundlichem Gruß
Nicolai Wellenstein