Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 2309 Views | 17.11.2011 | 10:46 Uhr
geschrieben von Kristian Fritz

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio nie wieder, Tesch Inkasso, 0 Service

Bestell-/Kundennummer: 1205011

Im Rahmen eines Umzugs habe ich einen neuen Stromanbieter gesucht. Über das Internetportal Verivox habe ich Stromio gefunden. Hinweise zu Kundenproblemen habe ich ignoriert, welchen Service brauche ich von einem Stromanbieter? Die schreiben eine Rechnung, ich bezahle - also kein Anspruch an den Service.

SCHLAGWORTE

Ergeben hat sich folgendes: Vertrag über Verivox ist zustande gekommen. 50 € Gutschrift und Preisbindung für 12 Monate, sowie eine gewisse Anzahl an freie KwH waren Vertragsbestandteile und Auslöser für die hohe Position bei Verivox. Adresse für die Entnahmestelle (Wesel und Rechnungsanschrift) waren/sind identisch, lediglich Verivox hat für die Zusendung der Vertragsunterlagen die alte Wohnadresse erhalten. Der Umzug und der Vertragsabschluss erfolgten zum Jahreswechsel 2009 /2010.

Ich habe in dieser Zeit keine einzige Rechnung erhalten - keine Abschlussrechnung zum Jahreswechsel oder ähnliches. Die Gutschrift wurde nicht erteilt, die Preisbindung nicht eingehalten. Als ich eine Erhöhung der mtl. Abschlagsbeträge festgestellt habe, ohne dass mir diese verständlich waren, fing der Nervenkrieg an.

Insgesamt 36 E-Mails über das Kundenportal. 284 Minuten in der Warteschleife der Hotline. Zwei Einschreiben mit Rückschein, das waren meine Versuche der Kontaktaufnahme; alle ohne Erfolg und unbeantwortet.

Inhalt: die Bitte/Forderung mir die Rechnungen und Vertragsänderungen mitzuteilen (Erhöhung mtl. Pauschale) und zuzusenden, sonst Einstellung der Zahlung. Ebenfalls mitgeteilt wurde eine Kontoänderung. Alle Schreiben wurden ignoriert. Lediglich auf die E-Mails bekam ich hin und wieder eine Antwort, die um Geduld bat, wegen systembedingten Bearbeitungszeiten. Passiert ist nichts. Einen Brief habe ich erhalten, der von der Post nachgesendet wurde, Stromio sendet an meine alte Adresse in Recklinghausen eine Mahnung. Adresswechsel wurde mitgeteilt. Genauso wie eine neue Kontoverbindung.

Abbuchungen in willkürlicher schwankender Höhe, keine Rechnungen, keine Gutschriften, völlige Ignorierung jeglicher Versuche der Kontaktaufnahme. Ich habe nach Ankündigung meine Zahlung eingestellt. Nun bekomme ich, nach dem ich seit Juli bereits RWE Kunde bin, eine Mahnung offener Posten über Teschinkasso. (E11/04616-5)

Ich weiß bis heute nicht, wie Stromio die Kosten berechnet hat. Welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Bin nicht bereit, die Mahnkosten-Inkasso Gebühren zu tragen und erwarte einen ordentlichen Nachweis meiner Verbrauchskosten mit zugrunde liegenden Kosten der Kw/h. Berücksichtigung der Preisbindung, sowie der versprochenen Gutschrift und freien Kwh und weigere mich, Mahnkosten, Konto-oder Inkassogebühren zu bezahlen, da von meiner Seite alles versucht wurde, um Kosten zu vermeiden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kulante Regelung ohne Mahnkosten Inkassokosten etc. Berücksichtigung, Gutschrift


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.11.2011 | 08:30
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (9)


17.11.2011 | 11:19
von ReclaBoxler-9351120 | Regelverstoß melden
Schön, dass die "guten" Anbieter bei Verivox eine "hohe Position" haben, da heißt es nur, zugreifen!

17.11.2011 | 11:22
von T. | Regelverstoß melden
1) Achtung:

Ein Widerspruch oder Einwendungen gegen eine Rechnung oder eine sonstige Mitteilung des Energieversorgers (z. B. Preiserhöhung) in einem Beschwerdeforum (wie z. B. der Reclabox) hat rechtlich KEINE Auswirkungen bzw. KEINE Bedeutung!

Teilen Sie unmittelbar / direkt Stromio u. Tesch Inkasso den Verbrauch, Kosten und Guthaben mit (z. B.: ". da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung yyy kWh, minus www FREI-kWh, ergibt meinen Verbrauch von zzz kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet qqq €. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzüglich 50 € Bonus / Gutschrift = Guthaben zu meinen Gunsten:  spider monkey  spider monkey  spider monkey

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

2) Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

17.11.2011 | 11:51
von Kristian Fritz | Regelverstoß melden
Ich bitte von Gutschein Forderungen abzusehen, diese stehen in keinem Zusammenhang mit meiner Beschwerde. Des weiteren sind auch Hinweise für den Umgang mit fehlerhaften Rechnungen nicht Ziel führend. Ich habe keine Rechnungen erhalten, denen ich widersprechen könnte.

17.11.2011 | 14:56
von Kristian Fritz | Regelverstoß melden
Fristsetzung erfolgte, per Einschreiben. Inzwischen habe ich aber wie gesagt schon Teschinkasso am Hals. Von der Möglichkeit der Schlichtungsstelle habe ich erst hier erfahren.

18.11.2011 | 10:57
von Stromio, nie wieder | Regelverstoß melden
Herr Fritz,
die Schlichtungsstelle ist für den Kläger gratis, nur dem Chef von Stromio werden bei Erfolg 350,00 EUR in Rechnung gestellt. Da geht man doch voller Freude zur Schlichtungsstelle!

21.11.2011 | 10:23
von Kristian Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio besteht nach wie vor auf Mahnkosten für nicht zugestellte Rechnungen. Nach Verstreichen der Frist gebe ich den Vorgang zur Prüfung an die Schlichtungsstelle Energie.


21.11.2011 | 16:01
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

18.12.2011 | 14:00
von Kristian Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.01.2012 | 21:37
von Kristian Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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