Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 723 Views | 17.11.2011 | 14:33 Uhr
geschrieben von Elke Bartels

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio ignoriert Widerruf

Habe am 01.02.11 über das online-portal check.24 beim Stromanbieter Stromio einen Vertrag abgeschlossen. Tag darauf widerrufen, Widerrufsbestätigung erhalten, Mitteilung erhalten, dass der Stromwechsel eingeleitet wurde, telefonische Bestätigung erhalten, dass der Widerruf ok wäre. Trotzdem ist am 10.02. durch Stromio beim Verteilnetzbetreiber der Wechsel angezeigt worden.

SCHLAGWORTE

30.03.11 bekam ich die Vertragsbestätigung vom Stromio zum 01.04.11. Habe tel. an meinen Widerruf erinnert. Schriftliche Bestätigung wurde zugesagt. Am 04.04.11 habe ich meinen Widerruf schriftlich bestätigt. Die Abbuchung per Lastschrift habe ich am 19.05.11 rückgängig gemacht. Mehrfach habe ich telefonisch an die Bestätigung des Widerrufs erinnert, auch per E-Mail.

Am 20.07.11 habe ich per E-Mail eine Bestätigung des Widerrufs zum 02.02.11 erhalten. Am 28.07.11 kam trotzdem eine Zahlungserinnerung, dann Mahnung.

Mittlerweile mahnt ein Inkassounternehmen ( spider monkey stromio). Denen habe ich den Sachverhalt geschildert und Unterlagen zugesandt. Begründen ihre Forderung damit, dass der Widerruf nicht vor Erhalt der Ware erfolgen kann und bestehen auf Ihre Forderung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung des Widerrufs


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2011 | 07:08
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Bartels,

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


17.11.2011 | 19:11
von Elli | Regelverstoß melden
Bunde der Energieverbraucher "So klappt der Wechsel"

Zitat:

"Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat.

Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ODER noch KEINE Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen, eine Email oder ein Fax, auch ein Computerfax genügt.

Achtung: Der Widerruf darf nicht an eine Bedingung geknüpft sein ("Ich widerrufe, wenn Sie nicht bis übermorgen liefern").

Mit dem Widerruf fällt der Liefervertrag mit dem neuen Anbieter weg, egal, was im Vertrag steht.

Die eventuell bereits verbrauchte Energie muss entsprechend den Tarifen des Liefervertrags bezahlt werden.

Der Anbieter ist verpflichtet, alle eventuell geleisteten Vorauszahlungen etc. unverzüglich und ohne Abzug zurückzuerstatten.

Bestreitet der Anbieter das Widerrufsrecht des Verbrauchers, so liegt die Beweislast dafür bei ihm.

Im Zweifelsfall muss er vor Gericht nachweisen, dass er länger als zwei Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bereits mit der Lieferung begonnen hatte, und er seinen Informationspflichten im vorgeschriebenen Umfang nachgekommen ist.

Nach dem Widerruf sollte man umgehend einen neuen Anbieter beauftragen, um nicht allzu lange in der teuren Grundversorgung zu bleiben." (Zitatende)

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

17.11.2011 | 19:20
von N. | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern

innerhalb von VIER WOCHEN ab Zugang

beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

18.11.2011 | 12:48
von ReclaBoxler-2667358 | Regelverstoß melden
Auch der Eintrag von Frau Bartels wird von dieser unfähigen Firma ignoriert.

Schon Wochenende in Magdeburg, ihr Schläfer?

Lasst euch nicht vom Efendi Varol erwischen, der kürzt euch noch euren Ost-Billiglohn!

19.11.2011 | 17:24
von Dumpfbacke | Regelverstoß melden
Häääähhhh, mir entzieht sich der Sinn des letzten Eintrages.

27.11.2011 | 18:43
von Elke Bartels noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich, wie angeraten, an die Schlichtungsstelle gewandt. Stromio hat sich bei mir bislang nicht gemeldet.


15.12.2011 | 19:49
von Elke Bartels | Regelverstoß melden
Auch bis heute hat sich Stromio bzw. das Inkassounternehmen  spider monkey stromio.de nicht bei mir gemeldet. Das war wohl nur eine Standartantwort.

24.12.2011 | 15:18
von Elke Bartels | Regelverstoß melden
Habe heute per Post von der Firma Stromio eine sehr erfreuliche Nachricht erhalten. Freue mich riesig über den guten Ausgang unserer geschäftlichen Verbindung, und das heute - pünktlich zu Weihnachten.



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