Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 2028 Views | 18.12.2011 | 19:21 Uhr
geschrieben von Stromer

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Abschlussrechnung mit Guthaben wird hinaus gezögert

Ich habe nun seit vier Wochen keine Abschlussrechnung (Guthaben) von Stromio erhalten.

Anruf, E-Mail, Fax, Einschreiben - nutzen nix. Stromio stellt sich tot.

Frage: Wie lange muss ich einem Stromanbieter bei einem Guthaben Zeit geben, die Abschlussrechnung fertigzustellen? Was tun, wenn er es nicht macht?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Ausfertigung einer Abschlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2011 | 15:03
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Leider können wir Ihr Anliegen nicht zuordnen. Bitte lassen Sie uns Ihre Vertragskontonummer zukommen. Alternativ können Sie uns auch direkt über reklamation spider monkey stromio.de kontaktieren.

Des Weiteren sind wir auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) dazu verpflichtet, den vom örtlichen Netzbetreiber gemeldeten Anfangs- und Endzählerstand heranzuziehen.

Der örtliche Netzbetreiber hat in der Regel 28 Tage nach Lieferbeginn/ Lieferende Zeit, uns den Zählerstand mitzuteilen. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen, werden wir umgehend Ihre Schlussrechnung erstellen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


19.12.2011 | 08:20
von ReclaBoxler-2028897 | Regelverstoß melden
Hallo,

in der Regel erhält der Anbieter innerhalb von 28 Tage nach Vertragsauslauf die Zählerstände vom Grundversorger (die Sie ihm selber mitgeteilt haben).

Nach den 28 Tage können Sie binnen einer Woche davon ausgehen dass die Rechnung eintrifft.

Wenn nicht, können Sie dem Anbieter eine frist setzen oder direkt ein Mahnbescheid veranlassen und sich somit das Guthaben wiederholen.

Schicken Sie am besten vorab Ihre Berechnung (wie Sie auf Ihr Guthaben kommen) an den Anbieter.

19.12.2011 | 10:30
von ReclaBoxler-5958311 | Regelverstoß melden
Hallo, hoffe es hilf weiter:
Energiewirtschaftsgesetz Teil 4 § 40. Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Bin selber geschädigter von Stromio erwarte auch ein Guthaben, dauert natürlich (zur Zeit 7 Wochen). Habe Stromio eine Frist bis zum 29.12.11 gesetzt, werde mich danach bei der Schlichtunsstelle Energie in Berlin berschweren, das soll aber eine Behörde sein, ich glaube davon kann man auch nicht so schnell was von erwarten. Schwiegermutter hatte eine Nachzahlung, da kam die Schlussrechnung innerhalb von 3 Wochen, diese war natürlich falsch. Erster Nachzahlungsbetrag waren 68,-€ dann noch mal nachgerechnet Nachzahlung war dann 7,58 €! Schlussrechnung bitte genau überprüfen, Stromio kann nur Mahnungen verschicken, der Rest ist Glückssache.

! Vor Stromio kann man nur warnen!

19.12.2011 | 14:28
von ReclaBoxler-6120714 | Regelverstoß melden
Hallo Stromer, auf die Endabrechnung können Sie warten bis Sie schwarz werden. Wir reden ja hier von Stromio und nicht von einem seriösen Anbieter. Solange Sie nichts unternehmen, wird seitens Stromio auch nichts passieren. Sollten Sie wider erwarten doch unaufgefordert eine Abschlussrechnung erhalten, ist diese völlig überteuert und die Zählerstände sind "geschätzt" (das ist die alte Stromio Masche um die Auszahlung des Guthabens noch weiter zu verzögern). Außerdem wird der vereinbarte Bonus nicht vollständig (sondern, falls überhaupt, mit massiven Abzügen) auf der Rechnung erscheinen. Teilen Sie Stromio umgehend Ihre Zählerstände per Einschreiben mit und setzen Sie eine Frist (Datum) für die Auszahlung des Guthabens. Ich wünsche Ihnen viel Geduld und gute Nerven für die kommenden Wochen oder Monate. Viel Erfolg.

21.12.2011 | 11:02
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Die hier zitierte Gesetzespassage tritt jedoch offiziel erst zum 01.02.2012 in Kraft. Das heißt momentan kann man stromio nur selbst eine angemessene Frist setzen, um an sein Geld zu kommen.

21.12.2011 | 19:01
von Vreni | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Stromio den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit

(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

21.12.2011 | 20:23
von ReclaBoxler-9714574 | Regelverstoß melden
Ein gutes Beispiel für erfolgreiche Varol-Bekämpfung gibt es hier: de.reclabox.com/beschwerde/43295-stromio-duesseldorf-stromio-selbstgestrickte-rechtsauffassung.

1. Nicht zögern
2. Handeln
3. Keine Umwege über irgendwelche Behörden (BNetzA, Schlichtungsstelle)
4. Druck machen bis die Kohle auf dem Konto ist.
5. Nicht von schwammigen Antworten vertrösten lassen.

Viel Glück!

P. S. Meine so hart erkämpfte Rückerstattung habe ich dieses Jahr in Weihnachtsgeschenke investiert. Hat diesmal doppelt soviel Spaß gemacht:-)

25.01.2012 | 15:28
von Stromer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Betrag wurde korrekt innerhalb der angegebenen Zeit ausgezahlt.




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