Conrad Electronic SE (Wernberg)
Kaum benutztes Navi (1 Jahr alt) defekt -> kein Ersatz/Erstattung
Am 09.07.2010 habe ich zum Geburtstag meines Vaters ein "Navigon 2510 Explorer EU" zum Preis von 129,00€ gekauft. Im September dieses Jahres wollte mein Vater in den Urlaub fahren, leider ließ sich das Gerät nicht mehr einschalten.
--> Anruf bei Conrad--> "Reset-Knopf an der Unterseite des Geräts mit Büroklammer etc. betätigen."
Nach dem Reset startete das Navigon zwar, blieb aber beim Ladebildschirm gleich wieder hängen.
--> Also auf in die Conrad-Filiale (22.09): Dort habe ich nochmals das Problem geschildert und auch darauf hingewiesen, dass das Gerät insgesamt vielleicht 10x in Betrieb genommen wurde (Urlaub bzw. kleinere Ausflüge). In dementsprechend neuwertigem Zustand war das Gerät auch bei Reklamation (Schutzfolie noch am Display, nicht der kleinste Kratzer am Gehäuse, komplettes Zubehör vorhanden, OVP).
Ich bat den Conrad-Mitarbeiter, dies auch auf dem Reparaturbogen zu vermerken.
Zwischenzeitlich wurde mein Vater angerufen und ihm angeboten, das Gerät für 119,00€ (!) reparieren zu lassen, was er natürlich verneinte, da sich das Gerät noch innerhalb des Garantiezeitraums befindet.
Kurz vor Weihnachten kam nun ein Päckchen von Conrad an.
Inhalt: Einmal das defekte Navigationsgerät und zwei Bögen, einmal mit englischer Fehlerbeschreibung: "no boot up of PND - mainboard: USB-jack -" und deutscher Fehlerbeschreibung: "eine mechanische Beschädigung der USB-Verbindung//ew" und dass deshalb wohl kein Austausch stattfinde.
Da ich überzeugt bin, dass mein Vater (61) mit Sicherheit nicht in der USB-Buchse herumgestochert oder am Kabel gezogen hat bzw. anderweitig unvorsichtig mit dem Gerät umgegangen ist, finde ich das Vorgehen seitens Conrad bzw. der Reparaturfirma, auf die sich Conrad wahrscheinlich beruft, unverschämt - Zumal das Gerät vorweg vom Filialmitarbeiter äußerlich begutachtet wurde und der tadellose Zustand festgestellt wurde.
30.12.2011 | 11:33
Abteilung: Servicemanagement
Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie haben recht, es ist wirklich sehr bedauerlich, dass es zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gekommen ist - dies ist nicht akzeptabel und in keinster Weise Stil unseres Hauses.
Gerne möchte ich den Vorgang nochmals persönlich prüfen und mit den beteiligten Abteilungen darüber sprechen. Hierzu benötige ich jedoch Ihre Kundendaten, da ansonsten keine Zuordnung möglich ist. Sind Sie damit einverstanden? Teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit und richten Sie Ihre Rückantwort inklusive Ihrer Adressdaten bzw. Kundennummer an
kundenbewertungenconrad.de
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich nochmals um Entschuldigung.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr und freue mich in Kürze von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüsse aus Wernberg-Köblitz
Ihr Conrad Electronic Team
Seit nunmehr über 30 Jahren kaufe ich bei Conrad Electronic ein und es gab selbstverständlich das eine oder andere Problemchen; aber da hab ich mich dann einfach ins Auto gesetzt und bin zur Filiale gefahren, dort wurde mir immer schnell und ohne zu zögern geholfen.
Ich kaufe gerne bei Conrad, da ich weiß, dass ich die Ware immer ohne Stress umtauschen kann, sollte diese Mängel aufweisen.
Gruß
Thomas
früher habe ich auch gerne und oft bei conrad eingekauft. meist auch ein bisschen teurer als bei der konkurrenz. aber für qualität und service zahlt man ja gerne.
leider kann ich dies heute gar nicht mehr behaupten: teurer als bei der konkurrenz ist es immer noch, das ist aber auch das einzige was geblieben ist.
beratungsmäßig muss man glück haben, damit man an den richtigen gelangt, teilweise wird einem reklamierte ware mit gebrauchsspuren als neu verkauft. und beim service wird herum- bzw. abgestritten, was nur möglich ist. sechs monate nach dem kauf, sobald die beweislastumkehr greift, ist man praktisch chancenlos. und sollte man es doch per anwalt oder irgendwie schaffen sein recht durchzusetzen, bekommt man einen tollen conrad-gutschein, der einen wieder zwingt beim selben saftladen einzukaufen.
Würde daher die Aussage von Markus D. größtenteils unterschreiben.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst