Von E WIE EINFACH Strom & Gas beantwortete Beschwerde. | 1057 Views | 10.01.2012 | 18:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8406751

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Keine Belieferung durch verspätete Kündigung

Am 04.12.2011 habe ich E Wie Einfach mit der Strombelieferung zum 01.02.2012 beauftragt.

SCHLAGWORTE

E Wie Einfach hat den Auftrag am 05.12.2011 angenommen und mitgeteilt, dass der Lieferantenwechselprozess nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) umgesetzt wird.

Die Kündigung wurde jedoch erst am 22.12.2011 vorgenommen. Dementsprechend hat sich der Vertrag bei meinem Vorversorger um ein weitere Jahr (Kündigungsfrist bis 20.12.2011) verlängert.

Aufgrund der Kündigungsbestätigung von Stromio und der darauf folgenden Ablehnung von E Wie Einfach, habe ich bereits per Mail am 03.01.2012 die Erstattung der Mehrkosten gefordert. Auf meine Forderung erhielt ich jedoch die Antwort, dass man keine Schuld trägt und die Widerrufsfrist 14 Werktage beträgt. Ich habe inzwischen E Wie Einfach darüber aufgeklärt, dass die Widerufsfrist nicht 14 Werktage beträgt und E Wie Einfach einen Fehler gemacht hat. Auf meine Fristsetzung bis Gestern wurde bisher nicht reagiert.

Nachfolgende präsentiere Ich euch den bisherigen Schriftverkehr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.12.2011.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie nicht in der Lage waren Ihrer vertraglichen Pflicht nachzukommen. Die Kündigung wurde von Ihnen verspätete an meinen Vorlieferanten Stromio versandt.

Ihre Kündigung erfolgte erst am 22.12.2011, obwohl Sie eine Kündigung zum 19.12.2011 (14 Tage Widerrufsrecht) zugesagt haben.

Aufgrund der von Ihnen verschuldeten Verlängerung des Vertrags mit Stromio, mache ich zu gegeben Zeitpunkt die entstandenen Mehrkosten geltend. Vorab möchte ich jedoch eine Zusage, dass die entstandenen Mehrkosten übernommen werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mir die Erstattung der Mehrkosten zu zusichern, werde ich meine Erfahrungen im Internet (Reclabox, Bundesnetzagentur, Schlichtungsstelle Energie, Bund der Energieverbraucher) publizieren.

Weiterhin möchte Ich Sie bitten im Rahmen der Kulanz mir den entstandenen Merhaufwand zu vergüten.

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Bemühungen. Ihre Rückmeldung habe ich mir für den 05.01.2012 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort 06.01.2012

> Sehr geehrte Frau Kuhlemann,
>
>
>
> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Januar 2012. Gern beantworten wir Ihr
> Anliegen.
>
>
>
> Mit Ihrer E-Mail teilen Sie uns mit, dass Sie mit dem Wechsel zu E WIE
> EINFACH nicht zufrieden sind und geben uns die Schuld an der weiteren
> Belieferung Ihres derzeitigen Lieferanten.
>
> Des Weiteren fordern Sie uns auf, Ihnen die Mehrkosten zu erstatten.
>
>
>
> Zunächst weisen wir den Vorwurf der schuldhaften Verzögerung des
> Lieferbeginns entschieden zurück.
>
>
> Wir haben Ihr Anliegen überprüft und teilen Ihnen mit, dass die
> Bundesnetzagentur für den Lieferantenwechsel einheitliche Prozesse vorgibt, an die
> sich jeder Stromlieferant und jeder Verteilnetzbetreiber zu halten hat.
> Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Marktpartnern hat hierbei
> ausschließlich auf elektronischem Wege, in einem festgelegten Datenformat,
> zu erfolgen.
>
> Nach dem Erhalt Ihres Auftrags zur Stromlieferung am 4. Dezember 2011,
> haben wir alle erforderlichen Schritte zur Übernahme der Stromlieferung
> eingeleitet.
>
> Am 21. Dezember 2011 ist Ihre gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen,
> sodass wir am 22. Dezember 2011 die An- und Abmeldung zum 1. Februar 2012 der
> Netznutzung, mit den von Ihnen mitgeteilten Daten, an den zuständigen
> Lieferanten sowie beim Netzbetreiber veranlasst haben.
>
> Diese Kündigung hat Ihr zuständiger Lieferant, die Stromio GmbH, mit
> Terminänderung zum 31. Januar 2013 zugestimmt.
> Daraufhin erhielten Sie unser Erklärungsschreiben vom 27. Dezember 2011.
>
> Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mehr als 4 Monate zwischen Vertragsabschluss
> und den frühestmöglichen Lieferbeginn durch E WIE EINFACH. Daher müssen
> wir leider entsprechend den mit Ihnen abgeschlossenen Vereinbarungen in
> unseren Allgemeinen Stromlieferbedingungen von unserem Kündigungsrecht
> Gebrauch machen und Ihren Vertrag beenden.
>
> Sofern Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollten, ist
> eine Kündigung durch einen neuen Lieferanten nicht wirklich möglich, da
> wir die jeweiligen Kündigungsfristen nicht kennen.
> In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen ebenfalls mit, dass die
> Widerrufsfrist aus 14 Werktagen besteht.

Mail vom 06.01.2012 an E Wie Einfach

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.01.2011.

Ich habe erneut zur Kenntnis genommen, dass Sie nicht fähig sind die Prozesse gemäß GPKE und neuer EnWG Novelle umsetzen.

Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail aufgrund des fehelnden hinweises auf die Schlichtungsstelle Energie an die Bundesnetzagentur weitergeleitet habe.

Zu Ihrer Aussage, dass ein Widerrufsrecht 14 Werktage beträgt, verweise ich Sie auf den § 355 BGB. Auch gemäß Ihrer AGB und Ihrer Informationsmail/Bestätigungsmail vom 05.12.2011 ergibt sich kein 14 werktägiges Widerrufsrecht. Weiterhin möchte Ich Sie darüber aufklären, dass das Widerrufsrecht erst mit Erhalt der Ware beginnt. Dementsprechend kann der Vertrag bis zum 14.02.2012 widerrufen werden.

Ihre Bestätigung erfolgte am 05.12.2011. Wenn man nun 14 Tage (§355 BGB, was im Grunde auch keinen Sinn macht, da die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware beginnt) addiert, ergibt sich der 19.12.2011. Da es Ihnen möglich ist per elektronischen Datenaustausch (UTILMD) die Kündigung zu versenden, mache ich Sie für die verspätete Kündigung am 22.12.2011 haftbar.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die übernahme der Mehrkosten zu bestätigen und ebenfalls meinen Mehraufwand zu entschädigen. Ihre Bestätigung habe ich mir bis zum 09.01.2011 vorgemerkt. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich meine Beschwerde an die von Ihnen nicht benannte Schlichtungsstelle Energie senden und meine Erfahrungen auf der Reclabox veröffentlichen.

Weiterhin möchte ich Sie bitte von weitere unqualifizierten Antworten Abstand zu nehmen.

Zuletzt möchte Ich Sie nochmal eingehend darauf hineweisen, dass der Lieferantenwechselprozess gemäß GPKE nicht ordungungsgemäß umgesetzt wurde. Sollten Ihnen die Änderungen der EnWG Novelle nicht bekannt sein, gebe ich Ihnen hiermit die Möglichkeit, dass ganze entsprechend nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Erstattung der Mehrkosten und des Mehraufwands


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2012 | 12:03
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen nochmals detailliert prüfen zu können, benötigen wir Ihre Kundennummer. Es wäre schön, wenn Sie diese an folgende E-Mail-Adresse senden könnten: presse spider monkey e-wie-einfach.de

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


11.01.2012 | 19:13
von ReclaBoxler-1217321 | Regelverstoß melden
Die Kundennummer habe ich nun an E Wie Einfach versandt.

Mal sehen, wann man da eine Antwort bekommt.

MfG

15.01.2012 | 05:19
von Frieda Bern | Regelverstoß melden
;-) Ich kenn bereits die Antwort. man wird sich für die Verzögerung entschuldigen und evt. (80%) gibt es eine Kostenerstattung. Ein Rechtsstreit wäre in anbetracht der geringen Höhe zu aufwendig und teuer.

15.01.2012 | 17:27
von ReclaBoxler-8406751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keine Rückmeldung bekommen, da die zuständige Mitarbeiterin krank ist.


16.01.2012 | 00:32
von Detlef Embacher | Regelverstoß melden
Hallo

Viel Spass mit EWE deiner neuen Brieffreundschaft.

Gruß Derio

18.01.2012 | 18:41
von ReclaBoxler-1217321 | Regelverstoß melden
So, dann auf in die nächste Runde. Wenn man nun keine Einsicht zeigt, geht der Weg zur Schlichtungsstell. Das Kostet dann pauschal 350 Euro für E wie einfach. Vielleicht lernt man es ja dann, dass sich die Kunden nicht mehr über den Tisch ziehen lassen! Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-mail vom 13.01.2012. Leider lesen Sie erneut nicht, was ich geschrieben habe. Sie geben selbst an, dass Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist den Lieferantenwechsel vornehmen. Genau genommen können Sie somit keinen Lieferantenwechsel vornehmen, da die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware beginnt. Weiterhin möchte ich Sie erneut eingehen auf die Vorgaben gemäß GPKE verweisen. Ihre Schilderungen sind definitiv so nicht in der GPKE vorgegebn. Sofern Sie anderer Meinung sind, bitte ich um eindeutige Nennung der Passagen. Auch auf die Neuerungen der EnWG Novelle, die auch bereits jetzt Anwendung finden, sind sie nicht eingangen. Trotz meines Hinweises, haben Sie erneut meine Beschwerde abgelehnt ohne auf die Schlichtungsstelle Energie zu verweisen. Ich möchte Sie weiterhin darauf hinweisen, dass wir inzwischen über einen Verzugsschaden sprechen. In meiner letzten E-Mail habe ich Ihnen eine eindeutige Frist gesetzt, auf die Sie nicht reagiert haben. Ich fordere Sie erneut auf mir die Erstattung der Mehrkosten (Differenz Belieferung Stromio und E wie Einfach) zu zusichern. Weiterhin fordere ich den nunmehr entstanden Verzugsschaden von Ihnen ein. Sollte Ihnen meine Forderungen nun erneut nicht gerechtfertigt erscheinen oder nicht realisierbar sein, so werde ich den Sachverhalt umgehend an die Schlichtungsstelle Energie weiterleiten. Bitte beachten Sie, die Kostenpauschale, die Sie dann erwartet. Ihre Rückmeldung habe ich mir bis zum 20.01.2012 vorgemerkt. Den Eingang der Zahlung habe ich mir bis zum 27.01.2012 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen012 Betreff: Kundennummer 1101141142 // Kontaktnummer 1250566>>> Sehr geehrte Frau Kuhlemann, >>>> wir nehmen Bezug auf Ihre Reklamation im Internetportal "reclabox" vom 10. > Januar 2012. Als zuständige Fachabteilung werden wir Ihr Anliegen mit> entsprechender Sorgfalt klären. >>>> Sie forderten E WIE EINFACH auf, Ihnen die Mehrkosten aus dem> fehlgeschlagenen Lieferantenwechsel und der Fortführung Ihres bisherigen> Stromliefervertrages mit der Firma Stromio sowie den Ihnen entstandenen Mehraufwand zu> erstatten. >>> Wir haben diese Angelegenheit nunmehr durch unsere Rechtsabteilung prüfen> lassen. Ihrem Wunsch auf Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs dem> Grunde nach können wir aber auch weiterhin nicht entsprechen. >> E WIE EINFACH hat die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten erfüllt. > Insbesondere erfolgte die Kündigung des bisherigen Stromliefervertrages> gegenüber dem Vorversorger zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wir weisen in> diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs> nicht entscheidend ist, wann dieser beim anderen Vertragspartner eingeht, > sondern, wann dieser durch den Widerrufenden auf den Weg gebracht wird. >> Im Fall eines postalischen Widerrufs kann die Postlaufzeit bis zu 3 Tagen> betragen kann. Daher sind wir verpflichtet, nicht nur den Ablauf der 14> Tage als Widerrufsfrist, sondern den Ablauf von 2 weiteren Tagen abzuwarten, > bevor eine Kündigung an den Vorversorger geschickt wird. Dieses Vorgehen> dient letztlich Ihrem Schutz als Kunde, da das Ihnen zukommende> Widerrufsrecht so vollumfänglich gewahrt wird. Wird die Kündigung vor vollständigem> Auslaufen der Widerrufsfrist erklärt, werden damit Tatsachen geschaffen, > die bei einem später eintreffenden, aber fristgerecht abgesandten Widerruf> nicht mehr umgekehrt werden können. Die daraus für Sie als Kunden etwaig> erwachsenen Nachteile möchten wir vermeiden. >> Darüber hinaus können wir gegenwärtig einen Schadensersatzanspruch auch> deshalb nicht anerkennen, weil derzeit noch nicht absehbar ist, wie viel> Strom von Ihnen in der Zeit vom> 1. Februar 2012 bis zum 31. Januar 2013 verbraucht werden wird und ob das> Vertragsverhältnis mit Stromio auch über den gesamten vorgenannten> Zeitraum Bestand haben wird. Im Übrigen sind uns auch die jetzigen Konditionen> und Bedingungen des Stromliefervertrages mit Stromio nicht bekannt. Die> Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch kann somit erst nach> Feststellung und Mitteilung der vorgenannten Tatsachen erfolgen. Einen etwaigen> Anspruch werden wir sodann selbstverständlich prüfen. >>>> Hinsichtlich eines Ihnen etwaig entstandenen Aufwandes und des dafür von> Ihnen verlangten Ausgleichs teilen wir mit, dass verlorene Freizeit nach> der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs nicht ersatzfähig ist und ein> Schadensersatzanspruch somit nicht besteht. >>>> Wir hoffen, Ihr Anliegen mit dem Vorstehenden geklärt zu haben.

11.02.2012 | 15:45
von ReclaBoxler-8406751 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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