ExtraEnergie GmbH (Neuss)
1500 EUR Guthaben erstattet, jetzt Klage wegen Mahnkosten
Ich bin der Ursprungsverfasser dieser Einstellung:
de.reclabox.com/beschwerde/46417-ExtraEnergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid
Ich liege aktuell noch immer mit EXTRAENERGIE (Hitgas UND Hitstrom) vor dem Amtsgericht Neuss im Rechtsstreit, weil sich EXTRAENERGIE. weigert, mir die Kosten der Mahnverfahren zu erstatten. Mittlerweile haben sich Kosten in Höhe von ca. 350 EUR (Gesamtkosten für beide Verfahren, also GAS und Strom) angesammelt.
ICH ZIEHE DIE KLAGEVERFAHREN DURCH und das Gericht hat bereits in einem Fall EXTRAENERGIE angeraten, alle von mir eingeforderten Kosten anzuerkennen!
Man muss da unheimlich am Ball bleiben, weil die Rechtsabteilung von EXTRAENERGIE. eine Menge Driss von sich gibt.
Auch habe ich EXTRAENERGIE per Einschreiben ein weiteres Mahnverfahren angedroht, wenn EXTRAENERGIE mir nicht die rechtswidrige Preiserhöhung im Strombereich erstattet. EXTRAENERGIE hat darauf hin die Abschlussrechnung Strom korrigiert und ich habe die zu viel erhobenen Kosten erstattet bekommen.
Nicht zuwarten: Aus allen Rohren auf EXTRAENERGIE feuern! Nur dann kommt man zu seinem Recht!
Ich berichte nach zum Ausgang der Gerichtsverfahren!
31.07.2012 | 15:45
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über presseextraenergie.com damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Vergessen Sie bitte dabei nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
auch ich habe bei ExtraEnergie Srom und Gas Vertrag. Habe mir jetzt einen Anwalt geholt um ebenfalls gegen ExtraEnergie vorzugehen.
Nach erfolgloser Fristsetzung habe ich ExtraEnergie eine Aufrechnung nach dem BGB gemacht und mein Guthaben aus Strom- und Gas-Vertrag per Lastschrift-Rückgabe zurück geholt. Nun kam die Jahresabrechnung Strom und man verweigert mir den Wechsel-Bonus und verlangt 20 EUR Gebühren für 2 Rückinkasso.
Das werde ich natürlich nicht akzeptieren und gehe dagegen vor. Habe jetzt den Strom Vertrag wegen der rechtswidrigen Preiserhöhung angefochten und verlange jetzt die fristlose Kündigung, meinen Bonus, den ursprünglich vereinbarten Arbeitspreis und die Erstattung sämtlicher mir entstandenen Kosten, notfalls per Gericht.
Halten Sie mich auf dem Laufenden. Meine E-Mail: aboerkelaol.com
Weiterhin viel Glück
Gruß aus dem Saarland
Alexander Börkel
Wenn das Gericht Extraenergie bereits angeraten hat, alle von Ihnen eingeforderten Kosten anzuerkennen, deutet dies ja schon auf das zu erwartende Urteil hin - wenn Extraenergie den Vorschlag törichterweise nicht annehmen sollte. ..
Wer sich regt, der bewegt. Und wer bewegen möchte, der muss aktiv sein!
"Driss" kommt aus dem Rheinländischen. Driss sagt man, wenn einem etwas nicht gefällt. Man kann es anstatt "Un_sinn" oder "Schei_ße" verwenden.
... . Erzähl nich sonnen Driss. Früher ham die Beatles auch viel Mist gesungen, Liebesliedchen un so Gedresse. Mach doch nich son Gedriss um sonne kleine Blötsche. Ich hab Driss ine Bux. ...
Auch ich habe einen Anwalt eingeschaltet und wir haben nun das Amtsgericht Stuttgart (Mahngericht) angewiesen, den Fall nach Karlsruhe (Gerichtsstand Kunde) abzugeben und wir ziehen das streitige Verfahren auch voll durch. Von der zu unrecht erhobenen Preiserhöhung in einem Werbeschreiben, bis hin zur Zahlung der Jahresabschlußrechnung. Es geht hier um 352 Eur nebst Zinsen.
Dann lassen wir die Damen und Herren Juristen der Rechtsabteilung mal eine Reise von Neuss nach Karlsruhe antreten. Weiterhin dürfen sie noch die Schlichtungsstelle bezahlen, die ist ja schon seit 3 Monaten dran.
Ich frage mich, wie be. scheuert man sein kann und es darauf anlegt. Ich bin Rechtschutzversichert und habe bereits Deckungszusage bis zur 1. Instanz, wobei Extraenergie die Kosten 100% erstatten muss, das wird dann der Anwalt separat einklagen.
Wenn das hier noch mehr geprellte Kunden durchziehen, dann kann es nicht mehr lange dauern und bei Extraenergie gehen die Lichter aus.
"zu unrecht erhobenen Preiserhöhung in einem Werbeschreiben"
vgl. diese Beschwerden und Kommentare (einschl. Zitat Verbraucherzentrale)
de.reclabox.com/beschwerde/37878-extraenergie-neuss-meines-erachtens-versteckte-preiserhoehung-von-hitstrom#comment60127
de.reclabox.com/beschwerde/41341-extraenergie-neuss-preiserhoehung-bei-hitstrom-extraenergie-nicht-rechtens
Zitat:
".. .. Nach Informationen der WDR Lokalzeit ermittelt die Staats_anwaltschaft Düsseldorf wegen Ver_dachts auf Be_trug gegen den Geschäftsführer der Extraenergie GmbH. In den letzten Wochen seien rund 30 Anzeigen eingegangen, so ein Sprecher der Staats_anwaltschaft. .. "
www.wdr.de/studio/duesseldorf/serien/mischt_sich_ein/2012/03/20120319.html
www.kuvi.de/nrw/28144_anzeigen-extraenergie.html
Entscheidender Satz vom Verbraucherschutz "Vielleicht wird nun endlich die Bundesnetzagentur tätig".
Die übermittelten Zählerdaten habe ich in meinem Fall vom EnBW bestätigt, die wurden am gleichen Tag an Extraenergie übermittelt. Hier wird eindeutig die Unwahrheit verbreitet.
Auf die Idee einer Anzeige bin ich noch gar nicht gekommen. Das sollten wir alle tun, damit es keine "Einzelfälle" bleiben. 18. 000 Anzeigen, dann würde ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegen, wie man dem Beitrag entnehmen konnte.
www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/04/02/lokalzeit-duesseldorf-lokalzeit-mischt-sich-ein.xml
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0402/03_extraenergie.jsp
MSCONS ist die Abkürzung für Metered Services Consumption report message und ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten, das auf dem Standard EDIFACT beruht. In der EDIFACT-Sprache ist MSCONS ein Nachrichtentyp, der für einen präziseren und einfacheren Nachrichtenaustausch für die Branche Energiewirtschaft spezielle Definitionen enthält.
In Deutschland ist seit August 2007 die Verwendung von MSCONS in der deutschen Energiewirtschaft von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Pflicht geworden im Rahmen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Seit April 2011 ist die MSCONS auch verpflichtend im Rahmen der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS).
Grüße aus Bonn