Durch Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung gelöste Beschwerde. | 1541 Views | 18.05.2012 | 19:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7220981

Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG (Nürnberg)

Inakzeptables Angestelltenverhalten

Meine Beschwerde bezieht sich auf das Verhalten, welches sich eine Angestellte in einer Krefelder Filiale der Marktkette Norma anmaßte. Es spielte sich folgendermaßen ab:

SCHLAGWORTE

Ich war nach meinem Einkauf in der Filiale auf dem Weg zu Kasse und wollte eine Abkürzung inmitten zweier Warenkästen nehmen. Zuvor war dort noch eine Mitarbeiterin zugange und ließ auf dem Boden eine Plastikpalette liegen.

Im selben Moment, in welchem ich den schmalen Gang passierte, ging die besagte Mitarbeiterin auch dort hinaus. Und durch meine Eile war ich sehr schnell hinter dieser Angestellten. Und gerade in dem Moment, als ich meinen Fuß auf die Plastikpalette setzen wollte, trat die besagte Angestellte mit ihrem hinteren Fuß auf das andere Ende der Palette, sodass sie sich auf meiner Seite hob und bevor ich meinen Fuß darauf setzen konnte, mit der Fußspitze lautstark vor die Palette tritt!

Natürlich unbeabsichtigt und natürlich blieb dieses Versehen von der Mitarbeiterin nicht unbeachtet. Ich bekam von ihr ein sehr unfreundliches "Dankeschön" zu hören, das sie ja nicht ahnte, dass sie mit ihrem Verhalten mich fast zu Fall gebracht hätte und ich mich dadurch auch hätte verletzen können? Nein.

Ich ging weiter zur Kasse und über die ganze restliche Zeit, welche ich noch an der Schlange stand, schaute die Angestellte geradewegs mit einem sehr negativem Blick mich direkt an!
Kurzgesagt, das Verhalten ist vollkommen inakzeptabel und sogar fahrlässig!

Weitere Daten: 30.04.2012 um, sofern ich es richtig in Erinnerung habe, um ca. 10~11 Uhr Filiale auf der Kölner Straße

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Meine Forderung an Nor­ma Le­bens­mit­tel­fi­li­al­be­trieb Stif­tung & Co. KG: Prüfung des Sachverhaltes und eventuelle Konsequenzen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


18.05.2012 | 20:08
von Suzi Quattro | Regelverstoß melden
Also ganz ehrlich, weder Sie noch die Verkäuferin haben sich richtig verhalten! Sie hätten erstmal nicht diese dämliche "Abkürzung" nehmen dürfen! Denn was haben Sie da zu suchen? Müssen Sie sich ausgerechnet ZWISCHEN solch engen Gängen hindurchquetschen, wenn Sie sehen, das dort gearbeitet wird und sogar eine Palette dort liegt? Sie haben auf dieser Palette gar nichts zu suchen, das ist absolut inakzeptabel und fahrlässig von Ihnen gewesen! Die Verkäuferin hätte mit solch unbelehrbaren Kunden professioneller umgehen können und müssen, also sie hat sich bestimmt auch erschrocken und sich sicher sehr darüber geärgert das SIE so eine Situation überhaupt erst verursachen. Sie hätte Sie jedoch nicht noch weiter mit Blicken taxieren müssen, aber verstehen kann ich sie absolut, ich hätte mich allerdings leise geärgert und Ihnen das nicht gezeigt. Das muss man jedoch erst lernen und wenn man täglich solche Spezies hat, verliert man schon mal die Geduld. Also erst denken, dann laufen!

18.05.2012 | 23:02
von 123 | Regelverstoß melden
Frechheit!

Zuerst laufen Sie dort, wo Sie nichts zu suchen haben (Mensch, da arbeiten doch grad welche, sind Sie blind oder was? ). Sie können ruhig den normalen Weg nehmen und nicht über eine Palette und dann fordern Sie irgendeine D. UMME Prüfung des Sachverhaltes? WAHNSINn

Kosequenz: Man darf Sie nicht unbeaufsichtigt in die Läden gehen lassen!

FURCHTBAR!

19.05.2012 | 00:25
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Kann mich dem Kommentar von '123' nur anschließen. Eigentlich ist doch wohl ein Supermarkt zum Einkaufen da, und nicht um unmotiviert auf irgendwelche Paletten zu treten! Wenn man dann auch noch die Forderungen betrachtet, ist diese Beschwerde schon sehr seltsam anmutend.

19.05.2012 | 07:15
von ReclaBoxler-7469322 | Regelverstoß melden
Leute das ist ein Trolling versuch, offensichtlicher gehts doch garnet mehr.

24.05.2012 | 23:08
von ReclaBoxler-1320285 | Regelverstoß melden
Jetz einmal ein paar kleine Fakten,
1. Habt ihr alle Unrecht,
denn: 1) sind die Spalte zwischen diesen Ablagen dafür da um dazwischen zu kommen und daher ist das betreten ausdrücklich erlaubt,
2) War der Spalt mehr als breit genug um dort problemlos durchzukommen
3) Ist es fahrlässigkeit der Angestellten diese Palette, auch wenn sie nur 30cm durchmesser hat auf dem Boden liegen zu lassen,
4) War diese angestellte bereits mit ihrer Arbeit fertig als ich diesen Gang betrat,
2. Hat Suzi nicht unrecht was unser beider Verhalten angeht,
3. Sind Kommentare wie diese von 123 und sowie "liker" von solchen als auch Spam Kommentare wie der des ReclaBoxler unerwünscht. Schlussfolgerung: Beide Kommentare wurden gemeldet.

29.05.2012 | 16:53
von Dazu fällt mir echt Nichts meh... | Regelverstoß melden
Was erlaubt ist und was nicht ist nicht relevant. Erlaubt sind viele Dinge. Ich kann 1.90m groß sein und mich im Kinosaal, der nur von 3 Personen besetzt ist, ausgerechnet VOR die Personen setzen, so das sie nichts mehr sehen können, ist auch erlaubt. Und wenn sich jemand im Schwimmbad an den Beckenrand lehnt, kann ich mich auch diekt neben die Person begeben, auch wenn das dieser Person sicherlich unangenehm ist- erlaubt ist so vieles. Erziehung und das Einschalten des gesunden Menschenverstandes halten den Menschen jedoch davon ab, all diese Dinge zu tun. Rücksichtnahme und Höflichkeit sowie logisches Denken und sich in andere Personen hineinversetzen sind eben nicht jedem gegeben.

31.05.2012 | 23:27
von ReclaBoxler-4702139 | Regelverstoß melden
"Sehr geehrter Herr ----,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Es tut uns leid, dass Sie in der Filiale nicht zufriedenstellend bedient
wurden. Hierfür möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.

Eine Kopie Ihres Schreibens haben wir an den zuständigen Bereichsleiter
weitergeleitet. Dieser wird sich umgehend um die Angelegenheit kümmern. Bitte
teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit Herr ----- sich mit Ihnen in
Verbindung setzten kann oder kontaktiren sie Herrn ----- unter ----. Vielen Dank.

Wir hoffen, Sie weiterhin als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr NORMA-Team"

Auch wenn es ggf ein mehr oder weniger standartbrief ist, hauptsache die Entschuldigung steht da.
Von daher, erledigt.
 spider monkey Vorposter, wer sich falsch verhalten ist irrelevant. Solange ich nicht mutwillig irgendetwas rechtwiedriges begehe, nötigung etc und es lediglich zufällig aus der Situation heraus resultiert, obliegt es der Mitarbeiterin und in keinster Weise mir sich dementsprechend zu verhalten. Fakt ist, jeder Mitarbeiter hat jedem Kunden mit respekt und freundlichkeit entgegen zu treten und, aus welcher Situation auch immer, immer einen kühlen und klaren Kopf zu bewaren. Solange macht ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin nichts falsch! Keep in mind: Wäre das Verhalten der Mitarbeiterin nicht so gewesen wie es gewesen ist, ich rede nicht von der Palette die dort lag, wäre es kein problem gewesen die Sache sofort zu klären! Also erst nachdenken dann schreiben.
-erledigt- der Rest obliegt mir selber.

31.05.2012 | 23:29
von ReclaBoxler-7220981 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr ----,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Es tut uns leid, dass Sie in der Filiale nicht zufriedenstellend bedient wurden. Hierfür möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen.

Eine Kopie Ihres Schreibens haben wir an den zuständigen Bereichsleiter weitergeleitet. Dieser wird sich umgehend um die Angelegenheit kümmern. Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit, damit Herr ---- sich mit Ihnen in Verbindung setzten kann oder kontaktieren sie Herrn ---- unter -----. Vielen Dank.

Wir hoffen, Sie weiterhin als zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr NORMA-Team




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