620 Views | 29.08.2012 | 11:19 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Py

neckermann.de GmbH i. Ins. (Mülheim an der Ruhr)

Doppelt abgebuchtes und nun einbehaltenes Geld

Bestell-/Kundennummer: 8529-5465-0

Von mir wurde das Geld für eine Waschmaschine doppelt von meinem privaten Konto abgebucht und einbehalten.

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Nachdem ich erfahren habe, dass Neckermann insolvent ist, wurden mehrere Gespräche mit der Kundenbetreuung und Finanzservice des Betriebes aufgenommen bzw. geführt. Namen der Mitarbeiter sowie Gespräche wurden aufgezeichnet.

Es wurde mir immer wieder versprochen, dass ich das Geld zurückerhalten würde, z. Zt. jedoch unter Aufsicht des Insolvenzverwalters stehen würde. Mittlerweile sind einige Wochen vergangen und werde nun in drei Tagen andere Schritte einleiten, wenn das Geld nicht wieder auf meinem Konto vorzufinden ist.

Ich habe bereits mit meiner Anwältin gesprochen, die nach den aufgezeichneten mehreren Gesprächen nur noch eine schriftliche Beschwerde sieht. Am Freitag werde ich mit Ihr alle weiteren Schritte für eine Anzeige und Klage gegen Neckermann einleiten. Auch bei Insolvenz kann doch nicht das Geld der Kunden einbehalten werden.

Peter Py Tel. xxx

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Meine Forderung an neckermann.de GmbH i. Ins.: Doppelt abgebuchtes und einbehaltenes Geld für eine Waschmaschine


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


29.08.2012 | 12:04
von ReclaBoxler-6042819 | Regelverstoß melden
Wenn der Betrag von Ihrem Konto abgbucht wurde, können Sie diesen doch innerhalb von 6 Wochen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, also dem Einzug widersprechen! Warum haben Sie das nicht einfach getan?

29.08.2012 | 14:09
von ReclaBoxler-3323119 | Regelverstoß melden
Die Anwältin kostet bestimmt 800 Euro auf denen Sie sitzenbleiben werden, erhalten werden Sie aus der Insolvenzmasse nix, da keine Masse mehr da ist.

Abschreiben als Lehrgeld. Nerven schonen. Fertig.



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