Von Conrad Electronic beantwortete Beschwerde. | 746 Views | 10.10.2012 | 02:23 Uhr
geschrieben von Alois Schindler

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Displaybruch pauschal als Eigenverschulden bezeichnet

Knapp vor Ablauf der sechs-Monats-Frist ist das Display unter der unbeschädigten Glasabdeckung meines eBooks anscheinend gebrochen, und zwar ohne jegliche mechanische Irritation;

Obwohl ich den Sachverhalt erklärte und sogar Zeugen anführte, wenn auch die Beweisführung (noch) nicht bei mir liegt, wurde ich vor anderen Kunden definitiv unhöflich indirekt als Lügner hingestellt, eine Stoß- oder Druckeinwirkung als einzige Ursache angeführt und eine Garantie kategorisch abgelehnt.

Durch die spezifische Vorgangsweise des Vorgesetzten dieses Servicemitarbeiters - der keinesfalls ein Materialprüfer sein kann - wurde vor zahlreichen anderen Kunden nicht zuletzt auch das Image von Conrad nicht gerade gefördert, und verständlicherweise werde auch ich von weiteren Geschäftsbeziehungen mit dieser Firma in Zukunft Abstand nehmen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Regulierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2012 | 12:21
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback, denn nur so können wir auf unsere Kunden eingehen und eventuell eine Lösung, die beiden Seiten behagt, finden. Gerne möchte ich mich nochmals persönlich um den von Ihnen beschriebenen Vorgang kümmern und nachforschen. Hierzu benötige ich Ihre Hilfe!

Bitte senden Sie mir Ihre Adressdaten, den Kaufbeleg und die Artikelnummer und welche Filiale es war per Mail an:

kundenbewertungen spider monkey conra.de

Ich werde den Vorgang dann nochmals hausintern überprüfen und mich in jedem Fall bei Ihnen melden. Ich hoffe Sie geben mir die Chance hoffentlich doch noch eine Lösung zu finden. Ebenso möchte ich mich mit der Filiale in Verbindung setzen, da unsere Kunden keinesfalls als Lügner oder sonstiges betitelt werden dürfen. Das ist nicht akzeptabel!

Sonnige Grüsse aus der Oberpfalz

Judith vom Conrad Electronic Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


10.10.2012 | 14:34
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
Hier ein AG zu dem Fall Displaybruch:

www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ag_bonn/j2008/11_C_550_07urteil20080924.html

11.10.2012 | 01:20
von Alois Schindler | Regelverstoß melden
Betrachtet man die Vorgangsweise der Mitarbeiter dieser Filiale, so ist es der Firma sicherlich gleichgültig, wenn ich auch in einigen meiner zahlreichen Blogs von meinen Erfahrungen berichte;
ferner werde ich mich demnächst mit der Berliner Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen - denn die 6 Monate sind leider bald verstrichen.

16.10.2012 | 12:51
von Conrad Electronic | Regelverstoß melden
Sorry für den Tippfehler, die richtige E-Mail Adresse lautet:

kundenbewertungen spider monkey conrad.de

Herzliche Grüsse
Ihr Conrad Electronic Team

05.02.2014 | 17:31
von XileF | Regelverstoß melden
Sowas ähnliches ist mir auch passiert. Habe in Dez. 2013 ein Huawei Smartphone bei Conrad in Regensburg gekauft. Keine 10Std. später hatte dieses Spielzeughandy einen Riss im Display ohne irgendwelche Belastungen, Stürze etc. Es konnte bei genauen betrachten auch deutlich erkannt werden dass das Displayglas nicht richtig mit dem Gehäuse abschloss! Kurzerhand wieder zurück zum Conradmarkt gefahren um das Gerät umzutauschen und dann ging's schon los. Zitat des Mitarbeiters: "Handy ist bestimmt heruntergefallen" und ich schuld sei! Letzten Endes musste ICH eine eidesstattliche Versicherung (muss man sich mal vorstellen! EINE EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG-Wg. Ein defektes Displayglas wovon auszugehen ist dass es sich um ein Herstellungsfehler handelt!) unterschreiben das ich nicht schuld bin am defekt des Smartphones um mein Geld wieder zurück zu bekommen! Da ich mir keiner Schuld bewusst war, habe ich diesen Wisch unterschrieben! Trotzdem sind solche Stasimethoden nicht Ordnung!



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!