DHL (Monheim)
Warnung vor Paketsendungen mit einem Laptop nach Sri Lanka
Bestell-/Kundennummer: DHL-Zeichen: 2013/01-0031687-F01-BCBM
Habe am 12.12.12 ein Paket mit einem gebr. Laptop an mein Patenkind in Sri Lanka senden wollen. Vorher habe ich zwei Postfilialen und die Hauptpost in Karlsruhe aufgesucht, alle gaben die Auskunft: es Gebe keine Probleme, eine Zollinhaltserklärung CN22 wurde ausgehändigt.
Das Paket kam am 22.12. ganz überraschend wieder zurück mit nur einem Aufkleber "Batterie" und sonst nichts. Seit dem 24.12. Korrespodiere mit der DHL. In einem Schreiben verwies man auf die AGB, Abschnitt 2, Abzatz 2, Ziffer 5 u. LuftSig, die ich unverzüglich anforderte. Für das Paket wurde ein Betrag von 42,-€ abverlangt. Da hier nur eine Leistung von Bad Herrenalb bis Frankfurt erfolgt ist, bin der Meinung das hier 2 x 5,90€ abrechenbar sind. (DHL-Online-Kunde) Der Knackpunkt ist hier wohl der Akku der ausgebaut war und nicht separat in der Zollinhaltserklärung aufgeführt wurde, sondern nur 1 Laptop. Bei Besteigen eines Flugzeuges habe ich und Millionen von Passagiere keinerlei Beschränkungen, hier ist sogar der Akku eingebaut. Letzte Woche rief ein Vertreter von Herrn Dr. Appel an und wollte ein Deal machen indem er mir 2 Paketscheine andrehen wollte, diese wurde abgelehnt da meine Restforderung bei 30,20€ liegt. Außerdem hatte dieser Herr zugesagt die AGB, LuftSig und das Angebot zuzusenden. Versprochen wird viel, aber eingehalten wird sehr wenig. Vielleicht werden diese 30,20€ für die negative Bilanz gebraucht!
Und dann nerven Sie DHL und wollen Geld zurück, obwohl Sie mehrere Leute bei DHL durch Ihre Beschwerde beschäftigt haben. Wer zahlt denn deren Lohnkosten, die durch Ihre Beschwerde entstanden sind?
Ich wüßte, wie ich an Stelle DHL reagieren würde. Ich würde Ihnen nichts mehr "andrehen".
Übrigens: Es war kein Vertreter von Herrn Appel sondern ein kleiner Angestellter aus irgend einer Abteilung.
Ich habe einen Aushang jedenfalls in diversen Filialen noch nie deutlich sichtbar gesehen.
Es ist für den Kunden nicht klar ersichtlich, dass ein Akku, der bei vielen Apple-Notebooks heute sogar fest eingebaut ist, gesondert deklariert werden soll.
Also in Fragen die den ZOLL betreffen fragt man die Post, ich würde ja den ZOLL fragen, oder fragen Sie auch den Maurer wenn Sie Zahnschmerzen haben? Was auch hier wieder unterschlagen wird ist, was wurde gefragt, die Hauptsache ist wieder einen Schuldigen haben zu können statt sich selber zu hinterfragen.
Was ist daran dreist?
Es wurde eine Leistung verlangt, die eben so teuer ist. Dass durch Verschulden der BF die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte, ist doch DHL nicht anzukreiden. Tatsächlich musste DHL für die gesonderte Behandlung des Pakets Mehraufwand betreiben, der wahrscheinlich die 42 Euro abzüglich der geleisteten Versande übersteigt.
Eigentlich müssten der BF diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Schliesslich ist DHL nicht das Sozialamt.
Wenn beides "Nein", dann sollte auch der Akku als Zubehör, genau wie der Rest, gelten. Und müßte nicht einzeln aufgezählt werden. Denn auch beim Kauf im Originalverpackung ist der Akku in der Regel immer separat im Paket. Und wird erst vom Nutzer mit dem Laptop verbunden.
eine ZI (Zollinhaltserklärung) muss vollständig ausgefüllt werden. Der Zoll wird nicht rumrätseln, ob nun ein beigelegter Akku zu einem anderen Gegenstand gehört oder nicht.
Daher sind die Aussagen von RB 3663234 überflüssig.
Dann viel Spaß beim Ausfüllen. Und wehe Sie vergessen auch nur ein Schräubchen.
Auf das wo die DHL hinweist, ist der Auszug (unten gegoogelt) aus ihren Allg. Geschäftsbedingungen die jeder Kunde einhalten muß:
5. Pakete, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften
unterliegt; ausgeschlossen sind auch alle gemäß den jeweils gültigen IATA- und ICAOGefahrgutvorschriften
nicht uneingeschränkt zugelassenen Güter.