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2893 Views | 25.02.2013 | 17:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9297962
In dieser Firma wurde meine Reklamation folgendermaßen behandelt:
1. Ankündigung einer Besichtigung des Schadens in dem Sitzmöbel durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sollte meine Reklamation nicht berechtigt sein, hätte ich die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu tragen.
2. Sachverständiger hat besichtigt und etliche Fotos erstellt.
3. Seitdem keinerlei Reaktion in irgendeiner Form durch die Firma Rück.
4. Fazit: Mindestens ein Kunde weniger!
Meine Forderung an Möbelstadt Rück GmbH und Co. KG:
Eine Reaktion
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn es sich doch um eine berechtigte Reklamation handelt können sie doch beruhigt auch ggf. den Rechtsweg beschreiten oder können sie den Schaden einfach so (z. B. finanziell, optisch etc.) so verschmerzen?
Nach der Besichtigung reagierte die o. g. Firma nicht mehr auf E-Mails, Telefonate und Briefe.
Schaden verschmerzen insofern als das daß betreffende Sitzmöbel jetzt (kaschiert) im Arbeitszimmer steht.
Nun ja, sie schreiben, dass es sie nicht weiter interessiert und sie den Schaden verschmerzen können, ok. Aber warum möchten Sie dann noch eine Reaktion seitens des VK? Wo sie doch keinen Ersatz mehr benötigen (ggf. per Anwalt durchsetzen), da bräuchten sie doch auch ihre Beschwerde hier nicht einzustellen, oder?
Meinen sie, sie müssten andere "warnen" oder worum geht´s eigentlich?
Wenn ihnen an der Reklamationsbehebung etwas gelegen hätte, dann hätten sie einen Anwalt mit der Klärung beauftragt und das Ding durchgezogen.
Aber soetwas macht man als "Stammkunde" nicht sonder schmollt lieber und ist beleidigt. Schliesslich hat man es nicht nötig, einem solchen Laden hinterherzurennen. Ausserdem hat man genug Geld, das defekte Teil wieder zu ersetzen und sowieso alles andere in einem anderen Laden zu kaufen. ätschibätsch!
Mal nebenbei: ich habe vor gut 10 Jahren in einem Möbelhaus mal ein Sofa (für unsere Hunde) gekauft, Wert: unter 150€. Noch heute bekomme ich alle Vierteljahre ein persönlich adressiertes Anschreiben, mit Stammkundenvorteilen und so weiter.
Aber scheinbar scheint auch in dieser Fa. auf Kindergarten-Niveau (ätschibätsch) gedacht zu werden.
Zitat: "Schliesslich hat man es nicht nötig, einem solchen Laden hinterherzurennen"
Das ist richtig; es gibt viele Läden für die Kunden-Pflege und -Orientierung wesentlicher Bestandteil der Geschäftspolitik sind. Bei der Fa. R. wurde mir nicht vermittelt, daß ich als Kunde erwünscht bin.
Übrigens war dieser Kauf mein erster u. auch letzter in diesem Unternehmen.
Die Veröffentlichung meines Textes hier hatte in den ersten 24Stunden mehr als 110 Leser. Ich denke das kann man mit Fug und Recht als Negativ-Werbung bezeichnen u. welches Unternehmen kann sich so etwas leisten? Da helfen dann auch irgendwann keine "Stammkundenvorteile" mehr!
nehmen wir an, die 110 Leser sind echte 110 Leser und nicht z. B. Mehrfachleser z. B. wegen wechselnder IP-Adressen. Diese 110 Leute wohnen zufälligerweise (eher unwahrscheinlich!) ALLE im Einzugsgebiet Oberhausen. Diese gehen nun alle (!) an einem Tag (!) nicht mehr zu dieser Firma. können sie sich vorstellen, was passiert? Richtig, rein gar nichts!
Warum bestehen sie nicht auf der Regulierung der Reklamation sondern wollen -nach ihrer Aussage- anscheinend dem Unternehmen lieber eine Negativ-Presse bescheren? Das, werte BF, könnten sie uns doch bitte mal erklären.
Die Milchmädchenrechnung die Sie hier aufgemacht haben würde natürlich zu dem Geschäftsgebahren der Fa. passen. Sie können täglich neu rechnen, evtl. erschließt sich Ihnen dann auch irgendwann eine daraus resultierende Logik.
Warum soll ich einem "Möbelverkäufer" hier meine Gründe erläutern?
Was ich hier schildere sind Fakten und jederzeit belegbar.
Es ist aber schon toll, was Sie alles aus meinen Texten herauslesen: Wo schreibe ich etwas von "Negativ-Presse"?
Woher beziehen Sie Ihr Wissen das ich nicht auf Regulierung der Reklamation bestehe?
Wer sagt Ihnen das ich keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst