Durch Möbelstadt Rück endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2893 Views | 25.02.2013 | 17:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9297962

Möbelstadt Rück GmbH und Co. KG (Oberhausen)

Handhabung einer Reklamation

In dieser Firma wurde meine Reklamation folgendermaßen behandelt:

1. Ankündigung einer Besichtigung des Schadens in dem Sitzmöbel durch einen unabhängigen Sachverständigen. Sollte meine Reklamation nicht berechtigt sein, hätte ich die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu tragen.

2. Sachverständiger hat besichtigt und etliche Fotos erstellt.

3. Seitdem keinerlei Reaktion in irgendeiner Form durch die Firma Rück.

4. Fazit: Mindestens ein Kunde weniger!

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Meine Forderung an Möbelstadt Rück GmbH und Co. KG: Eine Reaktion


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Kommentare und Trackbacks (10)


26.02.2013 | 11:46
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Wenn Sie doch eine Reklamation an die Firma Rück gestellt haben, warum setzen Sie diese dann nicht (rechtlich sicher) in Verzug sondern lassen alles auf sich beruhen?
Wenn es sich doch um eine berechtigte Reklamation handelt können sie doch beruhigt auch ggf. den Rechtsweg beschreiten oder können sie den Schaden einfach so (z. B. finanziell, optisch etc.) so verschmerzen?

26.02.2013 | 12:02
von Von ReclaBoxler-9297962 | Regelverstoß melden
Das diese Reklamation berechtigt war ergibt sich doch wohl aus der Nicht-Reaktion der Firma R. oder warum wurden mir die entstandenen Kosten nicht in Rechnung gestellt? In diesem Fall wäre eine rechtliche Auseinandersetzung sehr wahrscheinlich gewesen!
Nach der Besichtigung reagierte die o. g. Firma nicht mehr auf E-Mails, Telefonate und Briefe.
Schaden verschmerzen insofern als das daß betreffende Sitzmöbel jetzt (kaschiert) im Arbeitszimmer steht.

26.02.2013 | 12:29
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Stellen sie sichmal vor (ohne den VK in Schutz nehmen zu wollen), dort arbeiten Menschen und es kommt auch mal ein Vorgang abhanden.

Nun ja, sie schreiben, dass es sie nicht weiter interessiert und sie den Schaden verschmerzen können, ok. Aber warum möchten Sie dann noch eine Reaktion seitens des VK? Wo sie doch keinen Ersatz mehr benötigen (ggf. per Anwalt durchsetzen), da bräuchten sie doch auch ihre Beschwerde hier nicht einzustellen, oder?
Meinen sie, sie müssten andere "warnen" oder worum geht´s eigentlich?

26.02.2013 | 15:24
von ReclaBoxler-9297962 | Regelverstoß melden
Stellen Sie sich einmal vor Ihnen würde man einerseits mit einer solchen Ignoranz und Gleichgültigkeit begegnen Ihnen aber andererseits ständig an Sie (als Stammkunden) adressierte Werbebotschaften zugeschickt; würden Sie dann nicht auch Ihrem Ärger Luft machen wollen? Übrigens werden mir diese Botschaften nach Hinweis und Aufforderung nicht mehr zugesendet. Ein Unternehmen mit Kundeninteresse hätte spätestens zu diesemZeitpunkt reagiert! Natürlich kann ein Vorgang einmal abhanden kommen. Aber auch bei wiederholter Kontaktaufnahme? Hier wurde der Weg gewählt der der Firma R. keine Mehrkosten verursachte: die Reklamation ist vom (Schreib-) Tisch. Wo schreibe ich das mich die Sache nicht weiter interessiert? Zwischenzeitlich wurde zwar eine neue Garnitur anderswo gekauft u. auch die neue Einbauküche durch eine andere Firma geliefert. Trotzdem bin ich weiterhin nicht gut auf die Fa. R. zu sprechen und wähle diesen Weg um das mitzuteilen. Scheinbar habe ich doch auch schon etwas erreicht, nämlich REAKTIONEN!

27.02.2013 | 11:11
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Dachte ich es mir doch, es kommt von ver_letztem Stolz und ver_letzter Eitel_keit.
Wenn ihnen an der Reklamationsbehebung etwas gelegen hätte, dann hätten sie einen Anwalt mit der Klärung beauftragt und das Ding durchgezogen.
Aber soetwas macht man als "Stammkunde" nicht sonder schmollt lieber und ist beleidigt. Schliesslich hat man es nicht nötig, einem solchen Laden hinterherzurennen. Ausserdem hat man genug Geld, das defekte Teil wieder zu ersetzen und sowieso alles andere in einem anderen Laden zu kaufen. ätschibätsch!
Mal nebenbei: ich habe vor gut 10 Jahren in einem Möbelhaus mal ein Sofa (für unsere Hunde) gekauft, Wert: unter 150€. Noch heute bekomme ich alle Vierteljahre ein persönlich adressiertes Anschreiben, mit Stammkundenvorteilen und so weiter.

27.02.2013 | 12:18
von ReclaBoxler-9297962 | Regelverstoß melden
Nun ja, Ihre Schlussfolgerungen sind eine Sache und meine Reaktionen eine Andere!
Aber scheinbar scheint auch in dieser Fa. auf Kindergarten-Niveau (ätschibätsch) gedacht zu werden.
Zitat: "Schliesslich hat man es nicht nötig, einem solchen Laden hinterherzurennen"
Das ist richtig; es gibt viele Läden für die Kunden-Pflege und -Orientierung wesentlicher Bestandteil der Geschäftspolitik sind. Bei der Fa. R. wurde mir nicht vermittelt, daß ich als Kunde erwünscht bin.
Übrigens war dieser Kauf mein erster u. auch letzter in diesem Unternehmen.
Die Veröffentlichung meines Textes hier hatte in den ersten 24Stunden mehr als 110 Leser. Ich denke das kann man mit Fug und Recht als Negativ-Werbung bezeichnen u. welches Unternehmen kann sich so etwas leisten? Da helfen dann auch irgendwann keine "Stammkundenvorteile" mehr!

27.02.2013 | 12:28
von Möbelverkäufer | Regelverstoß melden
Wow. 110 Leute, die ihre "Geschichte" gelesen haben, alle Achtung! Ich stelle mal folgende These auf, da ich selber vor vielen Jahren im Möbelhandel gearbeitet habe:
nehmen wir an, die 110 Leser sind echte 110 Leser und nicht z. B. Mehrfachleser z. B. wegen wechselnder IP-Adressen. Diese 110 Leute wohnen zufälligerweise (eher unwahrscheinlich!) ALLE im Einzugsgebiet Oberhausen. Diese gehen nun alle (!) an einem Tag (!) nicht mehr zu dieser Firma. können sie sich vorstellen, was passiert? Richtig, rein gar nichts!
Warum bestehen sie nicht auf der Regulierung der Reklamation sondern wollen -nach ihrer Aussage- anscheinend dem Unternehmen lieber eine Negativ-Presse bescheren? Das, werte BF, könnten sie uns doch bitte mal erklären.

27.02.2013 | 17:20
von ReclaBoxler-9297962 | Regelverstoß melden
Ebenfalls WOW: 10 Minuten nach meinem Text erscheint die Reaktion von "Möbelverkäufer"; ein Schelm wär Böses dabei denkt?
Die Milchmädchenrechnung die Sie hier aufgemacht haben würde natürlich zu dem Geschäftsgebahren der Fa. passen. Sie können täglich neu rechnen, evtl. erschließt sich Ihnen dann auch irgendwann eine daraus resultierende Logik.
Warum soll ich einem "Möbelverkäufer" hier meine Gründe erläutern?
Was ich hier schildere sind Fakten und jederzeit belegbar.
Es ist aber schon toll, was Sie alles aus meinen Texten herauslesen: Wo schreibe ich etwas von "Negativ-Presse"?
Woher beziehen Sie Ihr Wissen das ich nicht auf Regulierung der Reklamation bestehe?
Wer sagt Ihnen das ich keine rechtlichen Schritte eingeleitet habe?

01.03.2013 | 09:23
von ReclaBoxler-9297962 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.03.2013 | 09:28
von ReclaBoxler-9297962 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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