Durch Möbelstadt Rück gelöste Beschwerde. | 592 Views | 04.10.2015 | 19:44 Uhr
geschrieben von Hans Beltermann

Möbelstadt Rück GmbH und Co. KG (Oberhausen)

Anzahlung nach Rückabwicklung nicht erstattet.

Bestell-/Kundennummer: RK1A07 vom 07.08.2015

Auch ich habe große Probleme mit Rück.

SCHLAGWORTE

Am 07.08.2015 bestellten wir einen Esszimmertisch und zahlten 282,-€ an.

die Lieferung erfolgte am 24.08.2015, leider alles defekt und unvollständig.

Der Kundendienst riet uns zur Rückabwicklung im Haupthaus, da der Tisch nicht mehr lieferbar sei.

Am 25.08.2015 Rückabwicklung im Haupthaus, unsere Anzahlung sollte in der nächsten Woche auf unserem Konto sein.

Da nach 3 Wochen immer noch kein Geld auf userem Konto war, riefen wir mehrmals (mit sehr viel Mühe, und teilweise stundenlane Warteschleifen) beim sogenannten Kundenservice an.

Immer wieder versprach man uns, dass wir uns keine Sorgen machen brautchen und wir unsere Anzahlung auf jeden Fall zurück bekommen würden. Sie wollten uns auch immer zeitnah zurückrufen. Ist nur nie passiert. Jetzt sind 5 Wochen vergangen und wir haben immer noch kein Geld. Am 25.09.2015 habe ich jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Mal sehen, ob der Wirkung zeigt.

So kann man keine Kunden halten.

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Meine Forderung an Möbelstadt Rück GmbH und Co. KG: Meine Anzahlung von 282,00€ erstatten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


11.10.2015 | 21:59
von Hans Beltermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma Rück hat nach dem Mahnbescheid zwar die Hauptsumme überwiesen, aber nicht die Gerichtskosten von 32,00 Euro. Auf mein Erinnerungs-Schreiben haben Sie wieder nicht reagiert. Schade


19.10.2015 | 20:29
von Hans Beltermann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
heute am 19.10.2015 wurde alles beglichen.
Herzlichen Dank und weiter so,
Hans Beltermann




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