Durch E-maxx gelöste Beschwerde. | 2057 Views | 06.05.2013 | 16:59 Uhr
geschrieben von Matthias Weigl

E-maxx GmbH (Neu Anspach)

Bestellung wurde noch nicht geliefert

Bestell-/Kundennummer: 400251

Ich habe beim Onlineshop der Firma E-Maxx am 08.03.2013 einen Blaupunkt-Fernseher bestellt. Am 22.03. erhielt ich vom Kundenservice eine E-mail, dass es wegen Lieferschwierigkeiten zu einer Verspätung kommen würde und der Fernseher am 15.04.2013 an mich geliefert würde. Danach habe ich dann längere Zeit nichts gehört.

SCHLAGWORTE

Am 22.04.2013 bekam ich dann eine E-Mail, dass die Bestellung an mich ausgeliefert wurde. Am 29.04.2013 bekam ich per Post ein kleines Päckchen mit dem zur Lieferung gehörenden HDMI Kabel, doch keine Spur vom Fernseher. Am 02.05.2013 habe ich mich dann zum ersten Mal telefonisch an den Kundenservice gewandt, da ich auf meine geschriebenen E-Mails keine Antwort erhielt. Dieser versicherte mir, dass er sich persönlich um die sofortige Lieferung kümmern würde und versprach mir des weiteren, dass ich eine E-Mail bekommen würde, womit ich die Sendung verfolgen könnte. Diese E-mail habe ich bis heute nicht bekommen und auch sonst nichts mehr von der Firma gehört.

Gerade habe ich vom Kundenservice erfahren, dass der Fernseher versandt wurde und ich hoffe, dass dies der Wahrheit entspricht und ich das Gerät in den nächsten Tagen erhalte.

Alles in allem finde ich es eine bodenlose Frechheit, dass man das Gerät, das man ja sofort bezahlen muss, um es zu erhalten, geschlagene zwei Monate nicht erhält und aber darüber vom Service so gut wie gar nicht informiert wird und man nach mehrmaligem Nachfragen und zusätzlichen Telefonkosten einfach so hingestellt wird, als ob es das normalste der Welt wäre und sie gar nicht verstehen könnten, warum man sich aufregt.

Es kann ja sein, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt, ich werde jedoch nie wieder bei diesem Shop irgendetwas bestellen. Dann lieber bei eBay, da hat man die Ware zwei Tage später.

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Meine Forderung an E-maxx GmbH: Nachlass wegen der entstandenen Schwierigkeiten und Mehrkosten


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Kommentare und Trackbacks (1)


14.05.2013 | 21:46
von Matthias Weigl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nun die Ware erhalten. Jedoch nur zum follen Preis!




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