Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1279 Views | 30.08.2013 | 07:35 Uhr
geschrieben von Sabine Köllen

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio: Falsche Zählernummer

Bestell-/Kundennummer: 11417901

Am 01.11.2012 bin ich in eine Wohnung umgezogen. Über Verivox habe ich mich bei Stromio angemeldet und vom 01.11.2012 meinen monatlichen Abschlag von 60,-- € bezahlt.

SCHLAGWORTE

Im Februar 2013 wurde mir erstmals durch die Stadtwerke Bonn (Grundversorger) bekannt, dass ich mich bei Stromio mich fälschlicherweise mit der Zählernummer meiner Nachbarn angemeldet hatte.

Stromio hat also nicht meine Wohnung, sondern die Nachbarwohnung, jedoch irrtümlicherweise unter meinen Namen, mit Strom beliefert. Die Stadtwerke Bonn bestätigten mir, dass ich seit dem 01.11.2012 Strom von den Stadtwerken als Grundversorger erhalte.

Ich habe daraufhin sofort bei Stromio angerufen wo mir gesagt wurde, dass eine Rückabwicklung sicher funktionieren wird und sie sich mit der Westnetz GmbH in Verbindung setzen würden und sich bei melden würden (innerhalb von 3 Tagen!). Es ist nichts passiert. Ich habe bestimmt noch 6-mal mit Mitarbeitern gesprochen und auch E-Mails geschrieben, die mir immer wieder sagten, dass Westnetz nicht geantwortet hätte, die Rückabwicklung jedoch funktionieren würde.

Zudem haben meine Nachbarn auch, wie sie mir sagten (Unterlagen habe ich dafür nicht gesehen), weiterhin für ihren Strom gezahlt. Wie kann das überhaupt sein?

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Da sich im Juni immernoch niemand gemeldet hatte versuchte ich den Vertrag bei Stromio zu kündigen. Das hatte ich vorher nicht getan, da ich dachte, dass mein Vertrag auf jeden fall ein Jahr laufen müsse. Die Kündigung funktionierte aber sofort und der Vertrag lief somit bis zum 04.06.13! Bis dahin habe ich alle Abschläge an Stromio UND die Stadtwerke bezahlt.

Ich habe genau 7 Monate lang doppelt Strom bezahlt!

Und jetzt kam noch eine Schlussrechung von Stromio iHv über 200 €! Diese sollen mir am 02.09.13 vom Konto abgebucht werden.

Ich habe schon mehrmals versucht, diese Angelegenheit telefonisch und per Mail zu klären, jedoch leider ohne Erfolg. Eine Erstattung erfolgte weiterhin nicht. Daraufhin habe ich mich an den Verbraucherservice-Energie der Bundesnetzagentur gewandt, die mir u. a. mitteilte, dass ich eine Verbraucherbeschwerde aufsetzen solle. Dies habe ich dann hiermit auch getan.

Letztendlich spielt das für mich als Geschädigte keine Rolle. Ich habe definifitv den Strom, den Stromio an die Nachbarwohnung geliefert hat, unberechtigter weise bezahlt!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Erstattung von 753,59 EUR (Abschläge 536,00 EUR + Schlussrechnung 217,59 EUR)!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.09.2013 | 10:44
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in den kommenden Tagen kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


06.09.2013 | 08:13
von Sabine Köllen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.09.2013 | 16:46
von Sabine Köllen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.09.2013 | 19:17
von Sabine Köllen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.10.2013 | 06:15
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.10.2013 | 06:27
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.06.2014 | 11:02
von Sabine Köllen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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