Von GLS beantwortete Beschwerde. | 642 Views | 07.11.2013 | 15:06 Uhr
geschrieben von Knuthilde De Graaf

GLS Germany (Neuenstein)

Verklagt von GLS

Wir haben als Firmenkunde einen Vertrag mit ILOXX als Massenversender geschlossen und ILOXX hat uns GLS als Logistiker zugewiesen. Wir haben ILOXX darauf hingewiesen, dass wir TK-Ware versenden und mussten ein Schriftstück unterschreiben, dass wir keinen Schadenersatz für verdorbene Sendungen geltend machen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit des Logistikers vorliegt.

SCHLAGWORTE

GLS hat bei uns (Bad Segeberg) eine Sendung an einem Mittwoch abgeholt, diese war mit dem Hinweis auf TK-Ware, der Vorausverfügung "Abstellen bei Empfänger" sowie mit Tel.Nr. und Mailadresse des Empfängers in Elmshorn versehen. Die Sendung ging nach Elmshorn, wurde aber nicht abgestellt, sondern trotz vom Empfänger in 2010 abgegebener schriftlicher! Abstellgenehmigung - die auch bisher eingehalten wurde - und unserer Vorausverfügung, sondern in einen Paketshop gebracht. Dieser Shop befindet sich in einem Hinterhof, ist nur bis 17 h geöffnet und selbst für Ortskundig nicht zu finden. Im vorderen Gebäudebereich oder auf dem Parkplatz findet sich kein Hinweis auf diesen Shop. Eine 2. Zustellung wie von GLS in den Geschäftsbedingung angegeben erfolgte nicht. Das Paket wurde bis Montag stehengelassen, denn man befand es nicht für notwendig den Kunden anzurufen oder eine Mail zu senden. Am Montag war - wie bei über 30° zu erwarten- die Ware aufgetaut. Die "Dame" am Telefon wollte sich totlachen, als ich verärgert meiner Wut Luft gemacht habe. Spannender Weise konnte aber nach der Schadenabrechnung in diesem Gebäude nicht gearbeitet werden, wegen des Verwesungsgeruchs! Ebenfalls merkwürdig, dass 20 qm Laminat durch eine Sendung von 40 cm L x 30 cm B x 25 cm Höhe beschädigt worden sein sollen. Von GLS wurde uns jetzt via Anwalt eine Schadenersatzforderung von 1.000,- € zugestellt! unsere Schäden insgesamt 7 Stück im Gesamtwert von rund 2.500,- € will GLS nicht regulieren, weil wir angeblich Ware versandt haben, die wir nicht hätten versenden dürfen - aha, wieso müssen wir dann eine Erklärung unterschreiben das wir für verdorbene Ware keinen Schadenersatz stellen, wenn wir diese nicht versenden dürfen? Bei den beschädigten Sendungen handelt es sich aber nicht ausschließlich um TK-Ware, sondern auch um ein NordicCab - einem Multifunktionsfahrzeug aus Norwegen und Bekleidung, eine Regulierung wird aber mit dem Hinweis auf "nicht erlaubt Ware" abgelehnt!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an GLS Germany: GLS soll unsere Schäden regulieren, die Schadenersatzforderung zurück nehmen und die Anwaltskosten tragen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.11.2013 | 15:06
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Sehr geehrte Frau De Graaf,

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Paketnummer und Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com".

Wir werden Ihr Anliegen umgehend an die zuständige Fachabteilung weiterleiten. Wir sichern Ihnen eine zeitnahe Überprüfung und Rückmeldung zu.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


10.11.2013 | 15:59
von Knuthilde De Graaf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.11.2013 | 13:06
von Knuthilde De Graaf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Trotz vorliegen von Sendungsdaten, Fotos und Video haben wir von GLS die folgende Nachricht erhalten:
Sehr geehrte Frau de Graaf,

bitte wenden Sie sich mit diesem Sachverhalt an die Firma ILOXX.

Bei allen anderen Paketen handelt es sich um verdeckte Schäden, die für die Schadensabteilung nicht nachvollziehbar sind.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen zu diesen Fällen nicht mehr sagen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr GLS Service-Team
Regional Customer Service


02.12.2013 | 13:22
von Knuthilde De Graaf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!