Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Annahme verweigert bei Nichtantreffen des Empfängers
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.11.13 habe ich ein Sondergepäckstück (Zwillingskinderwagen) abholen lassen und am 13.11.13 wurde laut Sendungsverfolgung die Annahme durch den Empfänger verweigert. Der Empfänger war jedoch lediglich nicht zu Hause und hat die Annahme keineswegs verweigert.
Am 18.11.13 kam das Paket zurück zu mir und ich habe am selben Tag telefonisch die Abholung der Sendung für heute (19.11.13) veranlasst. Nun geht es um die Rückerstattung der Kosten für den erneuten Versand. Laut Kundencenter wird mir ein Gutschein zugeschickt, mit dem ich eine (1) Sendung verschicken kann. Ich wurde gefragt, ob ich demnächst wieder ein Sondergepäckstück verschicken werde, und als ich dies verneinte, wurde mir dann gesagt, dass das ja mein Problem sei, wenn ich nur ein Päckchen für unter 4 Euro verschicke, dann wären die übrigen 26 Euro (der Versand des Sondergepäcks kostet 30,80 Euro) eben futsch. Es wurde mir sonst auch vorgeschlagen, den Fahrer, der ja heute irgendwann kommt, um das Paket abzuholen, einfach wieder wegzuschicken und ich, wenn der Gutschein da ist, einfach nochmal einen neuen Abholtermin veranlassen könnte.
Nein:
1. Schicke ich den guten Mann nicht weg, er hat schließlich genug zu tun (und LOB: er hat gestern freundlich gelächelt, als ich ihm erklärte, dass das Paket noch einmal verschickt wird und er dann zum dritten Mal den schweren Karton zwischen unserer Haustür und seinem Wagen „transportieren“ muss) und
2. Hätte das Paket schon vergangene Woche beim Empfänger sein sollen (es war ein Verkauf und der Empfänger hat pünktlich gezahlt und wartet darauf) und
3. Einen weiteren Tag von 8-20 Uhr zu Hause sein – das wäre dann der vierte… ich habe ja auch noch andere Sachen zu tun.
Ich ärgere mich maßlos! Unzählige Anrufe beim Kundencenter (teure Hotline), denn bereits vor dem Versand wurden mir die verschiedensten Infos darüber gegeben, ob und wie ich einen Zwillingswagen verschicken kann („nein, nur normale Kinderwagen“ / „unverpackt“ / „über den Transportservice der Bahn“ (obwohl ich gesagt hatte, dass ich nicht selbst reise) / per E-Mail „als XXL-Paket“ (obwohl ich die Maße des Pakets angegeben hatte und diese ganz klar die zulässigen Maße für ein XXL-Paket überschreiten)).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Dann folgten die Anrufe, bei dem es um die Klärung der Frage ging, ob das Paket wirklich erst zu mir zurück muss, ehe es wieder verschickt werden kann. Ja gut, die internen Abläufe kenne ich nicht, wird wohl passen…
Und als ich gestern den erneuten Auftrag erteilt habe und mich gleich nach der Erstattung der Kosten erkundigt habe, wurde ich an die Hamburger Zentrale verwiesen. Die wiederum erklärten mir, dass dafür der Kundenservice zuständig sei und ich doch nochmal bei der Hotline anrufen solle. Das habe ich heute gemacht und wie mir da „weiter geholfen“ wurde, habe ich ja bereits oben geschildert!
Ganz ehrlich, Fehler können passieren (dass der Fahrer „Annahme verweigert“ scannt – ja, gut, aber hey, mal gemutmaßt: vielleicht ist unser Karton mit dem Zwillingskinderwagen auch einfach zu groß und zu schwer und der Zusteller/die Zustellerin hatte keine Lust auf einen erneuten Zustellversuch? ABER: Inkompetenz, schlechter Service, und das Selbstverständnis mit dem Fehler („ja, das ist dann halt so; das hat der Fahrer falsch gescannt, da kann ich jetzt auch nichts machen“) und die für mich absolut unbefriedigende Klärung der Frage der Kostenerstattung für den erneuten Versand haben mich bewegt, hier eine Beschwerde zu verfassen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Beyer
19.11.2013 | 14:59
Abteilung: Kundenservice
sehr geehrte Frau Stefanie B,
entschuldigen Sie bitte die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Gerne prüfen wir den Vorgang und möchten Sie bitten uns Ihre Kontaktdaten sowie die Sendungsnummer per Email zukommen zu lassen.
Als Betreff geben Sie bitte die Reclabox ID 70233 an.
Ihre Email senden Sie bitte an socialmediahermes-europe.de
Beste Grüsse
Ihr Hermes Kundenservice