Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 711 Views | 27.03.2014 | 15:40 Uhr
geschrieben von Bernhard Gassner

Stromio GmbH (Kaarst)

Böse Überraschung ab 2. Vertragsjahr

Bestell-/Kundennummer: 11509688

Vertragskontonummer 122039419

SCHLAGWORTE

Nach dem 1. Belieferungsjahr folgte gleich zu Beginn des 2. Jahres die böse Überraschung.

Der lapidare Hinweis „Neues Dokument in Ihrem Stromio Postfach“hatte es in sich.

Die als Werbeflyer getarnte „Preisanpassung“musste man schon genau lesen.

Zuerst viel Text dann der Hinweis, dass sich ab 1.1.2014 wegen der EEG Umlage der Strompreis um 0,93653 Cent je kWh erhöhen würde.

Das geht ja noch dachte ich mir, aber dann kam er Hammer.

Preise ab 1.2.2014

Erhöhung Arbeitspreis um 31,6 %

Erhöhung Grundpreis um 23,5 %

Das kann ja wohl nicht sein dachte ich mir, zumal Stromio damit wirbt Ihre Kunden mit günstigem Strom zu beliefern.

Beim Bund der Energieverbraucher bin ich fündig geworden und habe die Billigkeit der Preiserhöhung nach § 315 BGB angezweifelt.

Gleichzeitig habe ich meine Einzugsermächtigung auf den bisher gezahlten Abschlag begrenzt.

Das hat die Damen und Herren von Stromio aber nicht daran gehindert den überhöhten Abschlag abzubuchen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Die Lastschrift wurde dann von mir zurückgegeben und der bisherige Abschlag, gerechnet mit dem Strombezug für 2013, überwiesen.

Darauf folgte eine Mahnung mit dem überhöhten Abschlag plus Rücklastschriftgebühr.

Aus „Kulanz“ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wie es in dem Schreiben von Stromio heißt wurde dann die Rücklastschriftgebühr storniert. Aber weiterhin mit der Aufforderung die Differenz auszugleichen.

Mittlerweile habe ich die Zweite und letzte Mahnung erhalten mit der Drohung ein Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei einzuschalten.

Weiterhin schreibt Stromio:

Herr Gassner, Sie ersparen sich Unannehmlichkeiten, Zeit und vor allem viel Geld, wenn Sie diese letzte Möglichkeit wahrnehmen, unserer Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Das ist äußerst dreist, da der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruches zur Folge hat bis ein Gericht die Billigkeit festgestellt hat.

Bin mal gespannt, wie Stromio diese massive Preiserhöhung vor Gericht durchsetzen möchte.

Werde dann hier berichten wie es weitergegangen ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Strompreis wie in der Lieferbestätigung vereinbart wurde


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.03.2014 | 08:52
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


27.03.2014 | 19:00
von ReclaBoxler-2574813 | Regelverstoß melden
Bei diesem Unternehmen braucht man als Kunde starke Nerven und langes Durchhaltevermögen. Reichen Sie umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ein -> www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23

30.03.2014 | 13:27
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


31.03.2014 | 21:17
von Bernhard Gassner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat meine Forderung akzeptiert.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!