Von Conrad Electronic beantwortete Beschwerde. | 812 Views | 03.11.2014 | 14:22 Uhr
geschrieben von V. G.

Conrad Electronic SE

Garantie Verweigert

Mir ist vor ein paar Tagen folgendes passiert: Meine Kopfhörer von Sol Republic (die 100 Euro kosten) sind kaputt gegangen. Beim Spazierengehen, habe ich plötzlich immer wieder Tonaussetzer auf der linken Seite feststellen müssen. Also, dachte ich mir: Kein Problem, ich habe doch eine 48-Monate-Garantie von Conrad.

SCHLAGWORTE

Ich habe die Kopfhörer in der Düsseldorf in der Filiale gekauft. Also bin ich auch hingegangen. Der Verkäufer hat sich die Kopfhörer angeschaut und hat einen Kabelbruch auf der linken Seite festgestellt (Es waren Äußerlich aber keine Beschädigungen zu erkennen) Er wollte die Kopfhörer umtauschen, alles ok soweit. Dann hat er noch kurz mit dem Filialleiter telefoniert. Und dieser hat den Umtausch verweigert. Er wollte mit mir auch nicht darüber diskutieren. Hat mir auch unterstellt, der Defekt könnte doch auch durch unsachgemäße Behandlung entstanden sein. Die Kopfhörer haben mich 100 Euro gekostet! Ich habe sie wie Porzellan behandelt. Des Weiteren, hat er mir mitgeteilt, dass ein Kopfhörerkabel einen Verschleißteil darstellt und somit nicht unter die Garantie fällt. Verschleißteil? Ja, meinte er. Würde angeblich auch so in den AGBs stehen.

Ich bin also nach Hause gegangen. Hab mir die AGBs und die Regeln für die 48-Monate-Garantie durchgelesen. Da steht nirgendwo etwas von Kopfhörerkabeln als Verschleißteile. Leuchtmittel, Ja, Akkus, Ja, Kopfhörerkabel, Nein! Zudem steht ja auf Verpackungen von Leuchtmittel immer die max. Betriebszeit. Die Akkus sind auf bestimmte Anzahl von Ladezyklen ausgelegt. Ich habe allerdings noch nie auf Verpackungen von Kopfhörern so etwas gelesen wie: Achtung! Max. Betriebszeit 1000 Stunden, oder Ähnliches. Die Kabel stellen einen Teil der Kopfhörer dar und müssen gewisse mechanische Belastungen aushalten können. Ebenso sind doch auch ein Uhrwerk oder eine Festplatte mechanischer Belastung ausgesetzt. Dort spricht man aber nicht von einem Verschleißteil.

Nun habe ich an den Kundenservice folgende E-Mail geschrieben, wo ich den, von mir geschilderten Vorgang, noch mal beschrieben habe:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Nachricht betrifft einen Garantiefall. Ich konnte leider keine Option hier finden, was die Garantie betrifft. Somit bitte ich um eine Weiterleitung an die Garantieabteilung.

Ich habe vor etwa 1,5 Jahren in der Filiale in Düsseldorf Kopfhörer der Marke Sol Republic erworben. Vor zwei Tagen musste ich leider feststellen, dass die Kopfhörer auf der linken Seite Tonaussetzer haben. Ich bin daraufhin in die Filiale in Düsseldorf gegangen um die Garantie in Anspruch zu nehmen (ich habe bei dem Erwerb der Kopfhörer eine 48- Monate-Garantie abgeschlossen). Dort wurde von einem Mitarbeiter festgestellt, dass ein Defekt am Kopfhörerkabel vorliegt (dieser war allerdings von außen nicht zu erkennen). Allerdings wurde mir die Garantieleistung von dem Filialleiter verweigert. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kopfhörerkabel Verschleißteile sind, und daher von der Garantie ausgeschlossen sind. Der Filialleiter hat mich dabei auf die AGBs hingewiesen. Dies würde dort angeblich stehen. Als ich zuhause angekommen bin, und mir die AGBs angeschaut habe, fand ich dort nichts, was auf die Kopfhörerkabel als Verschleißteile hinweisen würde. Ebenso steht nichts davon in den Regeln der 48-Monate- Garantie. Ich zitiere: „Sobald bei dem erworbenen Produkt trotz sachgemäßer Anwendung Qualitätsmängel auftreten, sorgen wir umgehend für kostenlose Nachbesserung, Umtausch oder gleichwertigen Ersatz. Verschleißerscheinungen sind hiervon ausgenommen (insbesondere bei typischen Verschleißteilen wie z. B. Leuchtmitteln, Akkus usw.).“ Dort werden lediglich zwei Beispiele als Verschleißteile aufgeführt. Dabei kann man doch weder Leuchtmitteln, noch Akkus mit einem Bestandteil eines Kopfhörers vergleichen. Sowohl die Akkus als auch Leuchtmitteln haben eine begrenzte Lebensdauer und werden auch entsprechend von Herstellern gekennzeichnet mit Leuchtstunden bzw. Ladezyklen. Bei den Kopfhörern ist dies nicht der Fall. Der Kopfhörerkabel stellt außerdem einen Bestandteil des Kopfhörers dar, der auch auf seine Lebensdauer bei einem sachgemäßen Gebrauch ausgelegt sein soll. (Ansonsten könnte man doch auch sagen, dass ein Uhrwerk einer Uhr ebenso ein Verschleißteil darstellt, weil dort eine mechanische Beanspruchung stattfindet.) Ich habe meine Kopfhörer immer pfleglich behandelt und auch immer auf sie geachtet. Von dem Filialleiter in Düsseldorf wurde mir zudem unterstellt, der Fehler könnte durch meinen Umgang mit den Kopfhörern aufgetreten worden sein, was nicht der Wahrheit entspricht. Ein besonders kundenfreundlicher Umgang war das jedenfalls nicht. Ich bitte Sie somit diesen Sachverhalt zu klären, so dass ich die Garantie, die ich bei Ihnen habe, auch in Anspruch nehmen kann. Ich bitte Sie außerdem ausdrücklich um eine schriftliche Stellungnahme dazu. "

Ich habe um eine Stellungnahme gebeten. Stattdessen habe ich folgende, ich nehme mal an, automatisch erstellte, Antwort bekommen:

Antwort von Conrad:

"Da sich der Fehler nicht ohne weiteres klären lässt, bitten wir
Sie, den Artikel "unfrei" an unsere Kundendienstabteilung zu senden:

Conrad Electronic SE
Kundendienstabteilung
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau. "

Ich meine, ich habe doch alles genau beschrieben. Und wieso lässt sich der Fehler nicht ohne weiteres klären? Der wurde doch schon geklärt, und zwar in der Filiale von einem ihrer Verkäufer. Was soll denn in der Kundenabteilung noch neues gefunden werden? Oder haben Sie dort ein CSI-Team, der das untersuchen wird?

Wieso soll ich die Kopfhörer irgendwohin senden, wenn ich sie in der Filiale in Düsseldorf gekauft habe, wo mir ganz einfach der Service verweigert wurde und zwar trotz Ihrer tollen 48- Monate- Garantie.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Ich bitte um einen Umtausch meiner defekten Kopfhörer


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.11.2014 | 10:14
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir haben uns diesbezüglich mit unserer Filiale in Verbindung gesetzt und werden Sie wieder informieren.

Viele Grüsse

Ihr Conrad Electronic Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


06.11.2014 | 10:31
von ReclaBoxler-8219384 | Regelverstoß melden
Wir bitten Sie nochmals den Artikel unfrei an unseren Kundendienst zu senden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir onne den Artikel gesehen zu haben keine Aussage treffen können.
Auf unsere Filiale sind wir bereits zu gegangen.

Viele Grüsse
Ihr Conrad Electronic Team

25.11.2014 | 17:22
von V. G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kopfhörer wurden an Conrad zurückgeschickt. Bisher warte ich aber noch auf die Reaktion seitens Conrad.


31.12.2014 | 16:56
von V. G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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