Durch Opodo Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 348 Views | 27.01.2015 | 14:05 Uhr
geschrieben von Holly Redington-Narewski

Opodo Deutschland (Hamburg)

Flug durch nicht angekündigte Vorverlegung des Fluges verpasst

Bestell-/Kundennummer: OPDO-Buchungsnr: 64F4JY

Sehr geehrte Damen und Herren

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leider ist uns die Vorverlegung des Fluges am 7. Sept. 2014 mit Norwegian Airlines von Tenerife Sur via Oslo nach München, Flug Nr. DY5303 von ursprünglich 11:30 Uhr auf 7:07 Uhr weder telefonisch noch über Email mitgeteilt worden. Email-Adresse + Handy-Nr. meiner Tochter, Jennifer Koch, die den Flug für mich gebucht hatte, waren OPODO bekannt. Somit war ich pünktlich für den Flug um 11:30 Uhr am Flughafen Tenerife Sur.

Erst am Flughafen erfuhren wir, dass der Flug um ca. 4 Stunden VORVERLEGT WURDE! Telefonisch teilte OPODO am gleichen Tag mit, dass der Fehler bei der Norwegian Airlines passiert wäre und diese für etwaige Kostenerstattung eines neuen Fluges aufkommen muss.

Nach nunmehr fast 4-monatiger E-mail-Korrespondenz mit Norwegian Airlines (die ich Ihnen jederzeit nachreichen kann) wurde mir inzwischen mitgeteilt, dass laut den AGB der Norwegian Airlines bei einer Flugbuchung über eine Reiseagentur, in diesem Falle OPODO, diese auch zur Mitteilung einer eventuellen Flugzeitänderung an den Fluggast verpflichtet ist. Das gleiche gilt übrigens auch in den AGB der Europäischen Fluggastrechte.Auch in den AGB von OPODO ist dies unter § 3a) so angegeben!

SCHLAGWORTE

Meine Tochter, die mich zum Flughafen Tenerife Sur gebracht hatte, hat mir dann, nachdem Norwegian Airlines mir für diesen Tag keinen kostenlosen Ersatzflug anbieten konnte, ein Ticket bei Ryaniar gekauft (Tenerife Sur-Memmingen/Bayern - Ticket in Kopie anbei), und ich fordere OPODO hiermit auf, mir die Kosten für diesen Ersatzflug mit Ryanair umgehend zu erstatten.

Überweisung bitte auf das Konto meiner Tochter, Jennifer Koch, die meinen Flug mit der Buchungsnummer 64F4JY von München nach Tenerifa Sur online bei OPODO am19. Januar 2014 gebucht hatte:

Jennifer Koch

Mit der Bitte um schnellstmögliche Erledigung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen Holly Redington-Narewski

PS: Hätte OPODO mit nicht am 7. Sept. telefonisch eine falsche Auskunft gegeben, hätte ich mich natürlich sofort wegen der Rückerstattung an OPODO gewandt.

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Kommentare und Trackbacks (2)


03.02.2015 | 15:04
von Holly Redington-Narewski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte noch nicht nachgehakt. Mache ich in den nächsten Tagen.


11.02.2015 | 08:42
von Holly Redington-Narewski endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Flugkosten sind uns mittlerweile von der Reiseagentur erstattet worden.




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