1217 Views | 30.03.2015 | 20:53 Uhr
geschrieben von Kamal H.

REWE Markt GmbH (Hamburg)

Wie ein Krimineller behandelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Bild

am 30.03.2015 war ich mit meiner Frau und unserer Tochter, die 1,5 Jahre Alt ist, im Rewe Markt in Hamburg-Altona einkaufen. Auf dem angehängten Bild kann man erkennen, dass ich einen Betrag i. H.v. 50,34€ mit meiner EC-Karte gezahlt habe.

Leider ereignete sich an diesem Tag ein Vorfall, der so nicht geplant war.

Unsere Tochter hat sich aus dem süßigkeiten Regal ein Kinderüberraschungsei im Wert von 0,69Cent geschnappt. Das Papier an diesem Ei hat sie aufgerissen und in das Schokoladenei reingebissen. Daraufhin lag das Papier am Boden. Ich gebe zu, dass ich dieses Papier nicht aufgehoben habe, weil ich keine Lust hatte es zu entsorgen. Doch habe ich meiner Frau gesagt, dass sie mich daran erinnern soll, dass wir uns an der Kasse ein Kinderüberraschungsei holen und dies nachträglich bezahlen, ohne es zu nehmen, da unsere Tochter bereits ein Ei verzehrt hat. Somit wäre die Schuld ausgeglichen.

Nun aber standen wir an der Kasse und unsere Tochter ist weg gerannt zu den Kinderbüchern. Ich lief ihr hinterher. Meine Frau stand an der Kasse und hat völlig irritiert ausschau nach uns gehalten. An der Kasse hat Sie dann, gedanklich an uns wo wir denn bleiben, das Ei vergessen nachträglich zu erwähnen bzw. zu bezahlen. Als ich mit unserer Tochter zurück zur Kasse gekommen sind und feststellt, dass meine Frau bereits am aussortieren war, habe ich schnell nachgeholfen und den Warenwert i. H.v. 50,34 mit der EC-Karte gezahlt.

SCHLAGWORTE

Kurze Zeit später beim Parkkartenautomat, wo ich meine Parkkarte abstempeln wollte, kam uns zwei Detektive entgegen und baten mich mit auf das Büro zu kommen. Die jungen Männern waren stets höflich und verständnisvoll, wollten auch nur Ihre Arbeit machen, aus Sorge davor, dass Sie gekündigt werden, wenn Sie unseren Fall nicht aufnehmen. Ich habe mit Verständnis für die Vorgehensweise der beiden Detektive reagiert, jedoch nicht mit dem Handeln des Vorwurfs eines Diebstahls. Denn bereits dann als mich die beiden Detektive auf den Vorfall angesprochen haben, habe ich erwidert, umgehend das Ei zu bezahlen, da ich es vergessen habe. Die beiden Herren sahen sich trotzdem gezwungen einen Diebstahl antrag auszufüllen.

In diesem Fall fühlte ich mich in meiner Ehre erniedrigt und eingekränkt. Diese Situation war mir unheimlich Peinlich und ich musste mich in Grund und Boden schämen. Vorallem weil ich gleichgestellt worden bin mit Personen, die dort sicherlich einen Diebstahl versucht haben, als eine Bezahlung i. H.v. 0,69Cent vergessen haben zu bezahlen.

Nun sitze ich auf ein Hausverbot von einem Jahr und mich erwartet eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl.

Und das in einem Rewe-Markt, in dem ich sehr häufig einkaufen bin.

Ich weis nicht, ob es im Sinne von REWE ist, dass ehrliche Kunden, die nachweislich einen Warenwert von mehr als 50 euro bezahlen, so behandelt werden dürfen.

Es gibt auch Zeugen für uns - die Marktkameras.

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Entschuldigung und keine Strafanzeige


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


30.03.2015 | 23:13
von ReclaBoxler-1244505 | Regelverstoß melden
Man muss hier klar zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden.

Zivilrechtlich müssen Sie den Schaden (also das Ü-Ei) nur ersetzen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Natürlich brauchen Sie auch nicht den Verkaufs-, sondern nur den Einkaufspreis des Händlers als Schadensersatz zu zahlen. Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, kann eine evt, vorhandene Haftpflichtversicherung den Schaden ggf. übernehmen.

Sollte Sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, so haften Sie für den entstandenen Schaden nicht. "Die Eltern trifft dagegen keine Schuld, wenn die Schokolade leicht zugänglich an der Kasse liegt und Mutter oder Vater gerade bezahlt. In diesem Fall haften die Eltern nicht. " Der Händler bliebt, auch wenn es unangenehm ist, auf dem Schaden sitzen.

Natürlich kann Ihnen der Händler ein Hausverbot aussprechen. Er kann sich aussuchen, ob er Sie in den Laden lassen will oder nicht. So, wie Sie ihn auch nicht in Ihre Wohnung lassen müssen.

Strafrechtlich kann ich keinen Diebstahl feststellen oder haben Sie selber das (angebrochene) Ü-Ei mitgenommen? Das Kind ist nicht strafmündig und kann daher weder für eine Sachbeschädigung noch für einen Diebstahl bestraft werden. Und Sie haften nicht automatisch dafür. Also alles locker sehen und evt im Nachgang nochmal die Sachlage in Ruhe mit dem Martkleiter klären.



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