1028 Views | 16.08.2020 | 08:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5707831

REWE Markt GmbH (Berlin)

Diskriminierung eines Stammkunden und Androhung von Hausverbot

REWE Markt, Schivelbeiner Str. 38, 10439 Berlin

Folgender Vorfall hat sich am 07.08.2020, um ca. 16:00 Uhr, in oben genanntem REWE Markt ereignet:

Der Security-Angestellte fragte mich nach meinem fehlenden Mund-Nasenschutz. Ich gab an, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske über Mund und Nase tragen darf. Darauf hin wollte dieser Herr mein Attest sehen. Ich gab ihm zu bedenken, dass ich rein rechtlich nicht dazu verpflichtet bin, ihm mein Attest zu zeigen. Woraufhin sich eine Mitarbeiterin Ihres Marktes in äußerst unfreundlichem Ton in das Gespräch einschaltete. Diese Mitarbeiterin drohte mir sogar mit Hausverbot, wenn ich mein Attest nicht zeigen würde.

SCHLAGWORTE

Das ist Dikriminierung! Sie können froh sein, dass ich Ihre Mitarbeiterin nicht anzeige.

Fakt ist: In keiner Corona-Verordnung ist geregelt, dass
- …die Gründe, die Mund-Nasen-Maske nicht zu tragen, auf Aufforderung anzugeben oder nachzuweisen wären.
- … die Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, die Gründe für das Nicht-Tragen einer Mund-Nasen-Masken zu erfragen.
- … Ladeninhaber etc. berechtigt oder verpflichtet wären, sich Atteste oder andere nachweise vorlegen zu lassen.

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Ich bin es leid, immer wieder belästigt zu werden, denn:
- Ich trage keine Maske.
- Ich muss keine Maske tragen, für mich gilt ein Ausnahme-Tatbestand.
- Sie dürfen mich nicht nach den Gründen, die Maske nicht zu tragen, fragen, da dies bereits diskriminierend nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre.
- Ich muss Ihnen aus Datenschutzgründen keine Bescheinigungen etc. vorlegen.
- Wenn Sie mich hier nicht einkaufen lassen, mich rauswerfen und/oder mir ein Hausverbot erteilen, werde ich Sie auf Entschädigungszahlung und Unterlassung/Beseitigung nach dem AGG und/oder nach § 1004 BGB i. V.m. Art 2 Absatz 2 i. V.m. Art 1 Absatz 2 GG (Grundgesetz) in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie mich zwingen, eine Maske zu tragen, werde ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Ich erwarte von Ihnen umgehend mindestens eine Entschuldigung - wenn Sie mich als Kunde nicht verlieren wollen.

Beim nächsten Einkauf erwarte ich geschulte und freundliche Mitarbeiter, die mich nicht auffordern, ein Attest vorzuzeigen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


16.08.2020 | 08:48
von E.-E. K. | Regelverstoß melden
Zur Info:
Kunden Hausverbot zu erteilen - jeder Einzelhändler hat das Recht dazu. Einzelhändler haben auch das Recht, einen Kunden nicht zu bedienen! Das sollten Sie wissen!

17.08.2020 | 08:03
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
Ich kann mich den beiden Kommentatoren oben nur anschließen und dann noch ohne Sinn und Verstand kopierte Behauptungen die seitens der Corona-Maskengegner-Grundrechtsverletzungs-Aluhutträger und sonstige Splittergruppierungen derzeit als der Weisheit letzter Schluss unters "wissende" Volk gebracht werden, anzubringen.
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Welcher Zacken bricht Ihnen aus der Krone, wenn Sie berechtigt sind ohne Maske unterwegs zu sein, dem Sicherheitspersonal die Bestätigung kurz zu zeigen?
Es hätte bestimmt nicht so lange gedauert, wie die Zeit die Sie mit dem Diskutieren verbracht und die Leute von der Arbeit abgehalten haben.

17.08.2020 | 11:13
von Hilde-lotte+ karl-wilhelm Albe... | Regelverstoß melden
Bleib doch einfach dem Laden fern und nimm soviel Kunden im Bekanntenkreis wie eben möglich mit zu einem anderen Anbieter-

18.08.2020 | 05:15
von Bernd Sievers | Regelverstoß melden
Schon Mal was vom Hausrecht gehört?
Der Inhaber kann selber entscheiden ob er sie reinlässt oder nicht.
Auch mit Attest würde ich sie nicht reinlassen.

20.08.2020 | 10:45
von Olaf Schoolmann | Regelverstoß melden
Wenn Sie schon so "bewandert" sind in Gesetzestexten, dann bleiben wir doch mal bei Art. 2, Satz 2 im Grundgesetz. Dort steht auch etwas über körperliche Unversehrtheit, auf die JEDER ein Recht hat. Des weiteren gilt laut Verordnung Maskenpflicht! Nur weil Sie ein Attest haben, legitimiert es Sie nicht, den Laden ohne entsprechenden Schutz zu betreten. Sie müssen die Marktleitung fragen, ob Sie den Laden ohne "Maske" betreten dürfen. Der Mund-Nase-Schutz dient nicht Ihrem Schutz, sondern dem anderer Personen, in diesem Fall Kunden und Personal. Sollten Sie ohne Ihr Wissen infiziert sein, nehmen Sie billigend in Kauf, andere anzustecken. Da sind wir wieder beim GG Art. 2, Satz 2. Sie haben ein Attest, welches, laut Recherche von REPORT Mainz, viele Hausärzte mittlerweile ohne Untersuchung ausstellen, oder auch zum Download im Internet zu finden sind. Davon ausgehend, dass Sie ernsthaft erkrankt sind, z. B. an Asthma, chronischer Bronchitis, COPD, etc., gehören Sie also zu einer Risikogruppe, die Orte meiden sollten, wo sich viele Menschen aufhalten.Jetzt werden Sie sich fragen, wie es dann mit dem Einkaufen gehen soll. Fragen Sie Verwandte, Freunde, Nachbarn. Oder, REWE bietet einer Lieferservice an. In einer Kleinstadt wie Berlin aber wahrscheinlich nicht. Abschließend möchte ich noch anfügen, dass, wenn Sie vom Tragen des Mund-Nase-Schutzes "befreit" sind, Sie wenigstens ein so Genanntes "Faceshield"hätten tragen können. Erzielt zwar nicht den gleichen Effekt wie eine "Maske", aber immer noch besser, als nichts zu tragen. Es würde Ihren guten Willen zeigen, Sie hätten ohne Probleme den Markt betreten können. Trotzdem einen herzlichen Gruß und bleiben Sie gesund!

20.08.2020 | 10:57
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

Ich muss bei den Äußerungen der Kommentatoren zum größten widersprechen. Einzelhändler haben nur Eingeschränktes Hausrecht und dürfen sie nur bei Diebstahl, Beleidigungen gegenüber dem Personal oder sonstige Störungen aussprechen. Aber nicht so wie es Besitzer von Clubs und Diskotheken, indem sie nach Gusto entscheiden dürfen, wer rein darf und wer draußen bleiben muss.

Hier nochmal zum nachlesen:
https://www.ferner-alsdorf.de/hausverbot-im-supermarkt/

09.10.2020 | 00:04
von Ulrike Belz | Regelverstoß melden
Zu meinem persönlichen Schutz, sowie dem Schutz von Personal und anderen Kunden hoffe ich, dass noch viele Händler eine Maskenschutzbefreiung nicht akzeptieren



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