CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Check 24 weigert sich 20 Euro Gutschein herauszugeben
Bestell-/Kundennummer: 6658095
Meine Beschwerde richtet sich gegen die Check24 Vergleichsportal Shopping GmbH. Ich hatte einen Stomanbieterwechsel vorgenommen und einen Gutschein über 20 Euro erhalten. 14 Tage später hatte mich mein Vater gebeten, auch für ihn den Stomanbieter zu wechseln.
Weil es sich hier um eine ganz anderen Auftraggeber handelt, ich aber zur Vereinfachung meine E-Mail Adresse verwendet habe, weigert sich jetzt Check 24 mir den versprochenen Gutschein zu geben. Mit der Begründung, das es nur einen Gutschein pro E-Mail Adresse gibt. Aber mehrere Stromanbieterwechsel, kann man schon mit der selben E-Mail tätigen. Dies ist für mich nur eine Ausrede, weil es sich wie gesagt um einen neuen Auftrag, der nur mit meiner E-Mail ausgeführt worden ist handelt. Auch beim online Abschluß wurde ich nicht darauf hingewiesen. Der Kontakt über E-Mail wurde mit dieser Begründung abgewürgt und in der Hotline wird man auch nur abgefertigt. Also ich finde es eine Frechheit, wenn mit großen Werbeversprechen die Kunden angelockt werden und dann wird bei jeder Gelegenheit versucht, diese nicht zu halten.
09.12.2015 | 14:21
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Neiß,
es tut uns sehr Leid, dass Sie mit uns nicht zufrieden sind.
Leider ist es bei uns grundsätzlich nur möglich, pro E-Mail-Adresse einen Gutschein zu erhalten, da wir die Erfahrung gemacht haben, dass andernfalls oft Missbrauch mit solchen Gutscheinen getrieben wird - dies möchten wir selbstverständlich vermeiden.
Aus Kulanz lassen wir Ihnen gerne einen zweiten Gutschein an Ihre E-Mail-Adresse zukommen und hoffen, dass Sie uns noch eine zweite Chance geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24 Team
sie wollen vielleicht Betrugsversuchen vorbeugen, indem Sie pro E-Mail-Adresse einen Gutschein austellen, was auch berechtigt ist.
Dennoch sollten Sie dem Kunden einen eindeutigen Hinweis geben, dass pro E-Mail-Adresse ein Gutschein ausgegeben wird. Den Kunden nicht daraufhinzuweisen, ist schon sehr grob fahrlässig. Da dies eine Einschränkung für den Kunden bedeutet.
Der Einbau einer zusätzlichen Information ist technisch sehr leicht umzusetzen.
Ich werde bei Ihren Angeboten auch genau aufpassen!