Durch Telefónica gelöste Beschwerde. | 946 Views | 29.12.2015 | 14:35 Uhr
geschrieben von Peter Häusler

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)

Nichterfüllung Dienstleistungsvertrag, gegenstandslose Mahnungen

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr.: 2015634281, Lieferschein-Nr.: 26295328

Ihre 2. Mahnung vom 18.11.2015 bezüglich eines Routers ist gegenstandslos, da der Router längst an Ihr Unternehmen zurück gesandt wurde (s. u.).

SCHLAGWORTE

Der gesamte Vorgang wirft ein blamables Licht auf Ihr Unternehmen und wird zunehmend lästig, weswegen wir ihn – wie in unserem letzten Schreiben an Sie angekündigt – jetzt tabellarisch veröffentlichen:

  • Am 12.09.2015 sandten wir O2/Telefónica einen Umzugsauftrag für unseren DSL-Anschluss zum 30.10.2015
  • Am 24.09.2015 wurde der Umzugsauftrag per sms bestätigt
  • Am 25.09.2015 versandte O2/Telefónica die Bestätigung schriftlich mit der Ankündigung der Freischaltung am 30.10.2015; in diesem Schreiben wurde erklärt, dass uns ggf. ein Techniker der Telecom „zum vereinbarten Termin“ vorbeikommen werde. Am selben Tag erhielten wir eine sms, dass uns ein Techniker am 30.11. besuchen werde.
  • Am 29.10. erhielten wir an unsere ALTE Adresse zu unserer Überraschung einen neuen Router. Die Rechnung (159,98 €, datiert vom 28.10.) erhielten wir Anfang November per Nachsendeauftrag (d. h. auch sie war an unsere alte Adresse gesandt worden). Wir hatten etwa ein Jahr zuvor einen baugleichen Router von Telefónica erworben, der an der alten Adresse einwandfrei funktioniert hatte und waren entsprechend irritiert.
  • Am 30.10. waren wir beide ganztägig in unserer neuen Wohnung. Ein Techniker hat sich bei uns nicht gemeldet. Der neue Anschluss funktionierte nicht, der alte war nicht mehr erreichbar.
  • Am 4.11. um 11 Uhr kontaktierten wir die O2 Hotline (Warteschleife ca. 10 min) und bekamen zur Auskunft, wir müssten nur den neuen Router anschließen, dann würde alles funktionieren.
  • Da dies nicht erfolgreich war, baten wir noch am selben Tag einen befreundeten Telefontechniker um Hilfe, der nach kurzem Blick feststellte, dass der (neue!) Router keinen Kontakt zum Amt bekomme und der Anschluss eindeutig nicht frei geschaltet sei. Das erkenne man sehr einfach am Blinken des Routers und das müsse der Service bei solchen Problemen eigentlich als Erstes abfragen.
  • Wir riefen umgehend bei der O2-Hotline zurück (Warteschleife angekündigt 1 min, realiter 5 min) und wieder war die erste Frage, ob wir den neuen Router angeschlossen hätten. Als wir der freundlichen Dame erklärten, dass auch der neue Route keinen Kontakt zum Amt bekommt, weil die Leitung nicht frei geschaltet ist, reagierte sie verwirrt, hängte uns gefühlte fünf Minuten in die Warteschleife, um sich dann mit der Auskunft zurück zu melden, dass noch Fragen zu klären seien und wir zurück gerufen würden.
  • Als dieser Rückruf bis 8.11.2015 nicht erfolgte, sandten wir ein Einschreiben mit Rückschein an Telefónica, mit Darstellung des o. g. Sachverhaltes, zwei Fragen und einer Terminsetzung zum 16.11.:
    a) Wozu brauchen wir nach einem simplen Umzug einen neuen Router für 160€?
    b) Wann wird unser Anschluss frei geschaltet?
  • Eine Antwort erhielten wir nicht.
  • Am 17.11. sandten wir deshalb den Router per DHL an Telefónica zurück, DHL-Sendungsnummer JJD14.05.022.629. 299, Sendung erfolgreich bei Telefónica zugestellt am 18.11.1015, 10:11 Uhr.
  • Am 27.11. erhielten wir eine Mahnung wegen des Routers, pikanterweise an unsere alte Adresse, ob wohl Telefónica sowohl von uns, als auch von DHL mehr als ausreichend über unseren Umzug informiert worden war.
  • Dieser Mahnung widersprachen wir am 5.12. per Einschreiben mit Rückschein unter Darstellung des o. a. Sachverhaltes. Gleichzeitig kündigten wir unseren Vertrag außerordentlich zum Jahresende, da vonseiten Telefónica seit Anfang November keinerlei Aktivität zur Vertragserfüllung (Freischaltung des Anschlusses) erkennbar war (übrigens bis heute, 25.12., nicht).
  • Jetzt (18.12.2015) sandte Telefónica die zweite Mahnung wegen des Routers an unsere alte (!) Adresse, zusammen mit all den üblichen leeren Drohungen, die man auch von unseriösen Unternehmen kennt (Schufa-Eintrag, Mahnkosten, Gerichtskosten).
  • Interessant ist, dass Telefónica noch nicht einmal die mehrfachen Umzugsbenachrichtigungen der DHL zur Kenntnis nahm, geschweige denn unsere Rücksendung des Routers oder unsere Schreiben. Offenbar leidet das Unternehmen Telefónica unter gravierenden systemischen Mängeln, die ein Geschäftsgebaren jenseits üblicher Dienstleistungs- und Industriestandards zur Folge haben.
  • Jedenfalls hat Telefónica gegen uns nur die heiße Luft eines unorganisierten Apparates in der Hand, wir hingegen verfügen über gerichtsfeste Nachweise.
  • Wir werden – wie in unserem letzten Schreiben an Telefónica angekündigt – über den Fortgang dieses inakzeptablen Vorganges bei Reclabox, sowie an die Bundesnetzagentur und an die SCHUFA berichten.
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Meine Forderung an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG: Beenden Sie diese Posse, stellen Sie ihre gegenstandslosen Mahnschreiben ein und schalten Sie unseren Anschluss frei, damit uns ein besser organisierter Dienstleister bed


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


31.12.2015 | 17:21
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Bei unseren Recherchen auf Reclabox stießen wir auf drei ähnliche Fälle aus der letzten Zeit:

de.reclabox.com/beschwerde/96888-telefonica-deutschland-o2-kriminelle-methoden-bei-o2
de.reclabox.com/beschwerde/105481-telefonica-muenchen-o2-bucht-verbotenerweise-und-ungerechtfertigt-vom-konto-ab de.reclabox.com/beschwerde/109495-telefonica-muenchen-fuer-0-gelockt-109-97-in-rechnung-gestellt

Zudem wurden wir von Reclabox informiert, dass telefonica eine Weiterleitung von reclabox-Beschwerden an sie untersagt hat. Also werden wir diese Beschwerde jetzt brieflich an Telefonica schicken.

Wir haben einen Antrag auf Schlichtung bei der Bundesnetzagentur gestellt, wo wir auch die drei o. g. Fälle erwähnt haben. Telefonica ist der Bundesnetzagentur gegenüber auskunftspflichtig und wird wenigstens dort die Hosen herunterlassen müssen.



05.01.2016 | 21:18
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Der Rechnung Okt/Nov i. H.v. 88,25 € haben wir am 2.01.16 per Einschreiben mit Rückschein in 2 Punkten widersprochen (Neuanschluss, Berechnung doppelter Anschlusskosten v. 30. 10. -9. 11). Wir warten nun (5.1.16) auf eine korrigierte Rechnung.

Am 5.01. erhielten wir einen Entschuldigungsbrief, in dem ein O2-Kundenbetreuer behauptete, uns nicht erreicht zu haben und uns aufforderte die Kundenbetreuung anzurufen, das sei sehr wichtig, weil unser Auftrag sonst nicht bearbeitet werden könne. Unser Kommentar:
- Uns hat definitiv kein Mitarbeiter von O2 zu erreichen versucht
- Seriöses Beschwerdemanagement sieht definitiv anders aus
- wir haben längst gekündigt
- Wir wissen aus o. g. BGH-Urteil, dass Kunden bei solchen Gesprächen schon in juristische Fallen gelockt worden sind
- Es gibt für uns also nicht den geringsten Anlass, dort anzurufen.

18.01.2016 | 11:17
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Am 16.01.2016 erhielten wir Post von O2: sie bestätigen die Kündigung zum 04. August 2016 (eine Frechheit, denn tatsächlich endet die Laufzeit am 23. April 2016), mahnen die Zahlung der o. g. 88,25€ an und drohen mit Sperrung des nicht funktionierenden Anschlusses.

Wir teilen der Telefonica-Zentrale mit, dass wie bei weiterem Eingang eines Schreibens dieser Art davon ausgehen, dass dieses unseriöse Geschäftsgebaren Teil der Firmenstrategie ist und dann folgerichtig
alle vier Handyverträge der Familie bei der Telefonica-Tochter Base kündigen (zum jeweiligen Vertragsende). Mal sehen, ob sie das zur Vernunft bringt.

21.01.2016 | 21:35
von Peter Häusler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.02.2016 | 21:47
von Peter Häusler | Regelverstoß melden
Jetzt wollen sie uns "schon" zu Anfang Februar aus dem Vertrag lassen - die Drohung, auch noch alle Handyvertrage mit base zu kündigen, scheint also gewirkt zu haben. Allerdings sehen wir weiterhin nicht ein, wieso wir für nicht erbrachte Leistungen zahlen sollen.

12.03.2016 | 22:52
von Peter Häusler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 4. März erhielten wir das Mahnschreiben einer Anwaltskanzlei wegen der nicht bezahlten Gebühren für die Freischaltung und die nachfolgenden Monatsrechnungen. Wir legten in einem Antwortschreiben sachlich dar, dass die Freischaltung durch O2/Telefonica nie erfolgt ist und baten um einen fairen Lösungsvorschlag - bislang (12. März) ohne Antwort.
Gleichzeitig kündigten wir - wie angedroht - alle Handyverträge bei Base/Telefonica.


11.05.2016 | 22:17
von Peter Häusler
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.05.2016 | 22:24
von Peter Häusler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach unserem Schreiben an deren Anwältin (s. o.) hat Telefonica einen Totalrückzieher gemacht.

Am 5. April 2016 erhielten wir ein "Guthaben" in Höhe der unberechtigten Forderung (plus einige sinnlose Floskeln). Seitdem ist Ruhe.

Fazit:

- bei Nichterfüllung des Vertrages sachlich und mit Fristsetzung mahnen, danach fristlos kündigen, hier sind beide Male Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen
- danach nicht einschüchtern lassen; eigentlich braucht man all die Drohbriefe nicht zu beantworten, hilft eh nix
- Bundesnetzagentur einschalten bringt auch nix, jedenfalls nicht in einem solchen Fall (Leistung nicht erbracht)
- wenn das Schreiben von deren Anwalt kommt, auf die beiden ersten Einschreiben verweisen, sie in Kopie beilegen.

Deren Anwälte wissen, dass sie bei Nichterfüllung des Vertrages und fristloser Kündigung nach angemessener Fristsetzung vor Gericht keine Chance haben.




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