Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 1005 Views | 15.02.2016 | 17:19 Uhr
geschrieben von Brigitte A.

Media Markt (Ingolstadt)

Gewährleistung und Garantie werden willkürlich vertauscht

Bestell-/Kundennummer: 119757844

Gewährleistung und Garantie werden willkürlich vertauscht und Sachmängel bestritten

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Kaufsache: Kühlgefrierkombination RB37J5009SA/EF von SAMSUNG

Kaufpreis gesamt: 954,00 Euro

Wichtige Vorabinfos lt. Hersteller Samsung und Produktinfo Media Markt:

1.: Die Verwendung des Bedienfelds. Drücken Sie die Schaltfläche Fridge (Kühlfunktion) und stellen Sie die gewünschte Kühltemperatur im Bereich von 1 °C bis 7 °C ein. Standardmäßig ist diese Temperatur auf 3 °C eingestellt, bei jedem Antippen der Schaltfläche Fridge (Kühlabteil), verändert sich der Temperaturwert wie nachstehend angegeben und auf der Temperaturanzeige wird der neu eingestellte Temperaturwert angezeigt 3°C 2°C 1°C 7°C 5°C.

2.: Die Fresh Zone Schublade ist ca. 2°C kälter als die im Kühlschrank-Innenraum eingestellte Temperatur und bietet eine optimale Lagertemperatur für Fisch und Fleisch.

Am 13.12.2015 bestellte ich im Media Markt Onlineshop eine Kühlgefrierkombination (RB37J5009SA/EF) von Samsung, die am 16.12.2016 geliefert wurde.

Nach einigen Tagen stellte ich mittels eines Thermometers fest, dass die eingestellten Temperaturen im gesamten Kühlteil inklusive der "Fresh-Zone-Schublade" stets deutlich überschritten werden.

Am 19.01. (E-Mail) und am 25.01.2016 (Fax) machte ich gegenüber Media Markt schriftlich meinen "Anspruch auf Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache" geltend und setzte eine Frist bis zum 09.02.2016.

Daraufhin erhielt ich von Media Markt mehrmals die Aufforderung, mich innerhalb der Garantiezeit an den Hersteller Samsung zu wenden und weiter:

"Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Hersteller zu kontaktieren bieten wir Ihnen gerne als Serviceleistung, die Vermittlung zum Herstellerkundendienst an. "

In einer weiteren E-Mail wurde mir die Telefon-Nr. einer Service-Hotline mitgeteilt:

"Bitte wenden Sie sich an die folgende Service Hotline: 018067267864 Und halten sie sich die Seriennummer zu Ihrem Gerät: 'SAMSUNG RB37J5009SA/EF' bereit. Die Kollegen werden sich umgehend um einen schnellst möglichen Termin bemühen. "

SCHLAGWORTE

Nach meinen Internetrecherchen stellte sich dann heraus, dass es sich bei dieser Tel. -Nr. um die der Firma Samsung handelt.

Nachdem ich die Kontaktaufnahme zu Samsung mit Hinweis auf die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht des Verkäufers ablehnte, meldete sich Samsung telefonisch bei mir, zwecks Abstimmung eines vor-Ort-Termins mit einem Techniker bei mir zu Hause.

Ich stimmte zu, da ich davon ausging, dass Media Markt den Termin zwecks Reparatur des Gerätes angestossen hatte.

Der Techniker (Fa. Operatec, die nach meinen Recherchen häufig auch im Auftrag von Media Markt tätig ist) bestätigte die Temperaturdifferenz, bezweifelte jedoch den Erfolg einer Reparatur, die er dann auch nicht durchführte. Schriftlich hielt er in seinem Bericht fest, dass ich im Zuge der Gewährleistungsansprüche gegenüber Media Markt einen Gerätetausch wünsche.

Nachdem die von mir gesetzte Frist am 09.02. erfolglos abgelaufen war, schrieb ich an die Geschäftsleitung von Media Markt und setzte eine Nachfrist bis zum 23.02.2016 für einen Geräteaustausch:

"Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache SAMSUNG RB37J5009SA/EF Kühlgefrierkombination (Bestellnummer XXXXXXXX) - Kundennummer: XXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung, am 19.01.2016 (E-Mail) und am 25.01.2016 (Fax) machte ich meinen gesetzlich geregelten Gewährleistungsanspruch für die am 16.12.2015 durch Sie gelieferten SAMSUNG RB37J5009SA/EF Kühlgefrierkombination (Bestellnummer 18069897) geltend. Hierfür setzte ich Ihnen eine Frist bis zum 09.02.2016. Am 03.02.2016 nahm Herr X von der Firma "Operatec" im Auftrag von Samsung meine defekte Kühl-Gefrier-Kombi in Augenschein. Ausser einer schriftlichen Aufnahme meiner Ihnen bereits bekannten Beanstandung, dass das Gerät die eingestellte Temperatur stets deutlich um eine Stufe (2-3 Grad) überschreitet, die "Fresh-Zone-Schublade" die gleiche (zu hohe) Temperatur wie das Kühlteil aufweist und dass ich einen Austausch des defekten Gerätes durch ein mangelfreies gleichwertiges Gerät wünsche, nahm der Mitarbeiter keinerlei Prüfungen oder Reparaturen vor. Auf meine konkrete Nachfrage hin, bezweifelte er, dass der Fehler durch eine Reparatur behoben werden könne. Der beschriebene Sachmangel liegt weiterhin vor. Am 04.02.2016 erhielt ich einen Telefonanruf von der Firma Samsung (Tel.Nr. 01805 421522). Ich hätte einen Garantiefall gemeldet. Als ich dies verneinte und richtig stellte, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handele, für den Media Markt als Verkäufer zuständig sei, brach die Mitarbeiterin das Gespräch ab. Leider habe ich seitens Media Markt seitdem keinerlei Kontaktaufnahme oder Stellungnahme erhalten. Ich setze Ihnen nun hiermit eine Nachfrist bis zum 23.02.2016 und erwarte bis zu diesem Termin einen Austausch des defekten Gerätes gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät. Sollten Sie diese Frist erfolglos verstreichen lassen, werde ich meine Gewährleistungsansprüche auf zivilrechtlichem Weg unter Inanspruchnahme meines Anwalts durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen. "

Am 11.02.2016 erhielt ich einen Anruf von einem Media Markt - Mitarbeiter, der den Gerätefehler abstritt.

Lt. Samsung hätte das Gerät gar keine temperaturgenaue Einstellmöglichkeit, es handele sich lediglich um "Leistungsstufen". Es wäre ein weiterer Technikertermin notwendig, um die Temperaturen im Kühlteil mittels eines geeichten Thermometers zu überprüfen.

Am selben Tag erhielt ich von Samsung per E-Mail eine Mitteilung "dass Frau X keine Reparatur als Garantieleistung durch den Hersteller Samsung wünscht, sondern einen Gerätetausch aufgrund Gewährleistung durch den Händler Media Markt fordert. Daher ist auch keine Reparatur durch den Techniker ausgeführt worden. "

Stand: 12.02.16, 13:16 Uhr: Bisher keine Reaktion seitens Media Markt.

Diese Schilderung ist aus Gründen der Leserfreundlichkeit stark verkürzt. Sämtliche gesendeten und empfangenen e-Mails und Faxe (inkl. Sendeprotokollen) habe ich gespeichert.

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Meine Forderung an Media Markt: Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache und Austausch des defekten Gerätes durch Media Markt


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2016 | 09:31
von Brigitte A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lieber ReclaBoxler,

nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-113504) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.

Hilfreich ist aber, wenn Sie selbst die Firma/Instituion darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht haben.

Wir werden Sie regelmäßig nach dem Status Ihrer Beschwerde befragen.

Für Fragen stehen wir gerne unter support spider monkey reclabox.com zur Verfügung.

Ihr ReclaBox Support-Team


16.02.2016 | 09:32
von Brigitte A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




08.03.2016 | 14:08
von Brigitte A. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
08.03.2016: Das Austauschgerät wurde heute geliefert.




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