Durch Media Markt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1004 Views | 02.03.2016 | 22:07 Uhr
geschrieben von Theo Müller

Media Markt (Köln)

Fehler Preisauszeichnung - Kunde wird wie Dreck behandelt

SCHLAGWORTE

Am 25.02.2016 besuchte ich den Media Markt in der Kölner City am Dom. Das ist die Hohe Str. 121. Ich wollte mir einen günstigen USB-Stick kaufen und habe einen 8GB großen von Toshiba für 3,99 Euro im Bodenbereich auch gefunden. Dann bin ich damit zur Kasse und sollte plötzlich 4,99 Euro dafür bezahlen. Weil ich mir nicht mehr 100 % sicher war über den Preis, habe ich erst einmal bezahlt und bin dann mit dem Kassenbon wieder zu den USB-Sticks gegangen. Tatsache, ich hatte einen Euro zu viel bezahlt. Also habe ich einen Mitarbeiter angesprochen über diesen Kassenfehler. Zunächst hat dieser Mitarbeiter 3 Minuten lang Daten in seinen PC geschrieben und ist dann mit mir zu einem weiteren Mitarbeiter (Herr H.), der mir den einen Euro erstatten sollte. Dafür wollte er meine komplette Adresse haben. Für einen Euro! Ich habe ihm gesagt ich bin anonym und will das auch bleiben. Ich habe nämlich keine Lust meine persönlichen Daten bei diesen ganzen Datenskandalen und dem daraus folgendem Missbrauch wie Konfetti zu verteilen. Ich wollte also anonym bleiben.

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Da sagte Herr H.: „Dann kann ich Ihnen auch den einen Euro nicht auszahlen. “

Ist das der Hammer? Ich mache den Laden auf seinen Fehler aufmerksam, investiere 15 Minuten wegen dem einen Euro um damit auch andere Kunden von diesem Schaden abzuhalten und was ist der Dank? Ich bekomme mein Geld nicht wieder. Das ist eine absolute Frechheit von diesem Laden.

Einen habe ich noch:

In der Zeit der Klärung über den Preis, er war nämlich nur für diesen einen Tag auf 3,99 Euro gesetzt, am nächsten Tag sollte er wieder 4,99 Euro kosten, kam es zu ein bisschen Smalltalk. Ich erwähnte, dass ich gelesen habe, dass bald „tagesaktuelle Preise“ kommen sollen. Dann ist das Preisschild ein kleiner LCD-Bildschirm am Produkt. Damit kann sich der Preis dann mehrmals am Tag ändern. Daraufhin erzählte mir Herr H. nicht ohne Stolz, dass es dieses Jahr noch bei Media Markt zu solchen Preisen kommen soll.

Na, dann guten Abend.

Nie wieder.

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Kommentare und Trackbacks (6)


02.03.2016 | 22:34
von Theo Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.03.2016 | 08:47
von Sylvia Pohl | Regelverstoß melden
Sie sollten sich vorher informieren, bevor Sie ne Beschwerde schreiben. Der Kunde hat keinen Anspruch, den Preis zu erhalten, der ausgezeichnet ist. Es zählt der Preis im Kassensystem.

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/falsche-preisauszeichnung-27801/

23.03.2016 | 23:36
von Thorsten Gottschau | Regelverstoß melden
Diese Aussage ist falsch! Sollte das ausgeprangerte Verkaufschild diesen genannten Preis auflisten kann der Kunde darauf bestehen! Wenn es rein ums Prinzip geht könnte er den Laden verklagen :-)

24.03.2016 | 00:30
von Theo Müller endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


01.04.2016 | 14:11
von Sylvia Pohl | Regelverstoß melden
 spider monkey Thorsten Gottschall
Wieso ist die Aussage falsch, weil Sie es sagen, oder warum? Informieren Sie sich doch einfach, bevor Sie hier irgendeinen Mist posten. Und was ist ausgeprangert? Nochmal: Die Beschwerde ist Unsinn!

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/falsche-preisauszeichnung-27801/

01.04.2016 | 15:37
von Sylvia Pohl | Regelverstoß melden
Wieso ist die Aussage falsch, weil Sie es sagen, oder warum?
Informieren Sie sich doch einfach mal, bevor Sie hier was posten.
Nochmal: Die Beschwerde ist unberechtigt!
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/falsche-preisauszeichnung-27801/



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