Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 116130
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 439 Views | 24.03.2016 | 14:19 Uhr
geschrieben von Christian Von Ohlen

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Fehler werden auf den Kunden abgeladen

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertragsnummer: 90QVL1

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich hatte bei der Firma Roller im Onlineshop eine Anbauwand bestellt. Diese wurde am 16.12.2015 geliefert. Nach dem Aufbau wurden zwei Mängel festgestellt. Zum einen hatte die Rückwand des rechten TV-Elementes Beschädigungen, zum anderen war die Tür des linken Hängeschrankes nicht komplett furniert. Diese Beschädigungen habe ich der Firma Roller nach der Feststellung mitgeteilt. Es wurde mir hier eine Nachlieferung der beschädigten Teile zugesichert.

Die Nachlieferung erfolgte am 25.02.2016. Der Kurier teilte mir mit, es wären alle Teile da und möchte bitte unterschreiben. Ich habe gleich gesehen, dass nicht alles vorhanden sein konnte. Er kam mit einem leichten Päckchen hoch, was man hätte mit 2 Fingern tragen können. Da bei mir 2 Teile beschädigt waren und davon es sich um eine Tür eines Hängeschrankes handelte, war mir klar, dass hier etwas fehlte. Ich habe daher vor dem Kurier das Paket ausgepackt und es war nur die Rückwand für das TV-Element geliefert worden. Der Kurier verschwand dann geschlagene 20 Minuten, um zu telefonieren und dann festzustellen, dass das andere Teil nicht dabei war. (Hätte ich ihm auch gleich sagen können).

Nachdem der Kurier wieder gefahren ist, habe ich gleich beim Online Shop angerufen und dies gemeldet. Da wusste man von nichts. Nach der Angabe im Computer sollten 2 Artikel ausgetauscht werden. Es stehen auch zwei Artikel zur Auslieferung auf dem Lieferschein aber nur ein Packstück. Das kann ja so schonmal nicht stimmen. Wie geschrieben dem Kundenservice vom Online Shop das so mitgeteilt. Mir wurde von der Dame am Telefon gesagt, dass man die Sache aufnimmt und an den Hersteller weitergibt. Ich habe da gleich mitgeteilt, dass ich nicht nochmal 4 Wochen warten werde für den Fehler der dort verursacht wurde. Mir wurde dann gesagt man wüsse auch nicht woran das liegt, dass nur ein Teil geliefert wurde. Vielleicht wusste der Hersteller nicht welche Tür sagte die Dame am Telefon. Zum einen habe ich angegeben, wenn man davor steht die linke Tür und zum anderen kann man dann auch nachfragen anstatt einfach gar nichts zu machen.

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Nachdem ich am Telefon meine Verärgerung zum Ausdruck gebracht habe und erwähnte dann hätte ich gerne eine Minderung des Kaufpreises sagte die Dame, dass müsse sie mit Ihrem Vorgesetzten klären und würde sich dann spätestens nächsten Tag melden. Gemeldet hat sich am nächsten Tag niemand. Erst nachdem ich nochmals per Email angefragt habe hat sich jemand gemeldet und mir schriftlich mitgeteilt, dass eine Minderung nicht möglich ist und das Teil beim Hersteller bestellt ist. Sprich nochmal 4 Wochen warten und das für einen Fehler den ich nicht zu vertreten habe. Ich finde das eine Frechheit, dass man dem Kunden dann nicht einmal mit einer Kaufpreisminderung entgegenkommen kann.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Kaufpreisminderung für die lange Wartezeit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.03.2016 | 14:19
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr von Ohlen,

es tut uns sehr leid, dass Sie schon so lange auf eine Nachlieferung der fehlenden Teile warten und dass es beim 1. Nachlieferungsversuch zu Problemen kam. Wir werden mit den Kollegen Kontakt aufnehmen, um das zu klären.

Viele Grüße

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.03.2016 | 10:01
von Christian Von Ohlen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe inzwischen einen Termin bekommen am 07.04.2016 für die Nachlieferung der Nachlieferung. Von der Nachlieferung, wo der Fehler bei Roller lag und das Ersatzteil nicht ausgeliefert wurde sind am 07.04.16 nochmal 6 Wochen vergangen. Der Termin hatte aber wohl nichts mit der Beschwerde hier zu tun. Für mich ist die Sache noch nicht geklärt. Ich sehe es einfach nicht ein solange zu warten für einen Fehler, den ich nicht zu vertreten habe ohne eine angemessene Entschädigung.


01.04.2016 | 16:45
von Christian Von Ohlen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.04.2016 | 17:24
von Christian Von Ohlen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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