BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Endabrechnung
Bestell-/Kundennummer: 125104
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.05.2016 endete beim Vertrag mit der BEV; ich habe, wie gewünscht den Endzählerstand direkt am Abend parallel an die Stadtwerke Burg und an den Kundenservice der BEV mitgeteilt. Nun warte ich bereits 7 Wochen auf die Endabrechnung, wobei dies ja eigentlich nicht so schwer sein dürfte, die Daten liegen ja alle vor.
Nun habe ich mich an den "tollen" Kundenservice gewandt und durfte erstmal knapp 35 Minuten in der Warteschleife verbringen, ehe ein eher unfreundlicher Mitarbeiter mir mitteilte, dass die Endabrechnung aufgrund einer Systemumstellung noch "eine Weile" dauern dürfte und ich mich doch gedulden sollte. Weitere Anliegen wurde mir leider verwehrt, da der Mitarbeiter sich angeblich noch um andere Kunden kümmern müsse und legte einfach auf.
Ich habe die zu erstattende Summe bereits innerhalb kürzester Zeit berechnet (511,44€), so schwer dürfte das doch nicht sein (und wenn man hier so liest wird das System ja auch schon seit dem Jahresanfang umgestellt?)
Ich fordere hiermit von der BEV die sofortige Erstellung der Endabrechnung inkl. der Ausweisung des 25%igen Neukundenbonus und direkte Überweisung des Gesamtbetrags (Guthaben aus geringerem Verbrauch+Neukundenbonus). Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich keinerlei gleichwertigen Ersatz für den Neukundenbonus wünsche (auch einen Scheck lehne ich ab, da dieser innerhalb der AGB nicht aufgeführt wird)
Sollte ich nicht bis spätestens 27.06.2016 die Endabrechnung erhalten (Frist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG), so werde ich umgehend eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. einreichen und die Sachlage ohne Zögern an meinen Anwalt weiterleiten.
27.06.2016 | 11:00
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Shekhel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben.
Ihr Anliegen wurde umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Beschwerde ist gelöst