269 Views | 28.06.2016 | 14:30 Uhr
geschrieben von B. L.

AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG

Getriebeschadensabwicklung unglaublich enttäuschend.

Die Schadensabwicklung eines Getriebeschadens unseres Mietwagens am 1. Urlaubstag in Italien lief leider äusserst enttäuschend:

SCHLAGWORTE


1. Die Schadenshotline konnte sich mit uns nur in der Landessprache (also italienisch) verständigen.
2. Ein versprochener Rückruf der Hotline wurde nicht eingehalten. Stattdessen bekamen wir eine SMS auf italienisch, dass der Abschleppdienst in ca. 1 h eintreffen wird.
3. Uns wurde kein Ersatzwagen gebracht/organisiert, sondern wir mussten die Fahrt zur nächsten AVIS-Mietstation selbst per Taxi organisieren. Davor mussten wir selbst telefonisch herausfinden, welche der beiden nächst gelenen AVIS-Stationen einen Wagen unserer gebuchten Kategorie verfügbar hat.
4. Auch der Austauschwagen litt unter Servicestau, denn am 2. Tag meldete das System, dass die Reifen zu wenig Druck hatten. Es fehlten tatsächlich in allen 4 Reifen 0,5 Bar.
5. Die Taxirechnung i. H.v. 60 EUR wurde nicht -wie von der Hotline angekündigt- bei Austausch des Wagens an uns zurückerstattet, auch nicht bei Rückgabe des Wagens, sondern zurück in Deutschland sollten wir den Taxi-Beleg per Mail an eine allgemeine Reklamationsadresse senden und den Fall (nun bereits zum x-ten Mal) schildern. Auf unsere Mail bekamen wir bisher lediglich eine Standardantwort zur Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen.
6. Wir hatten eine Menge Ärger, Aufwand und dazu den kompletten ersten Uralubstag verloren. Es hat sich bis heute, obwohl wir mit mehreren AVIS-Mitarbeitern vor Ort und telefonisch Kontakt hatten, keiner entschuldigt für die Unannehmlichkeiten.

Ein Schaden kann immer passieren. Das ist Pech. Aber gerade wenn der Kunden schon das PEch hat, dass ihn der Schaden trifft, sollte die Autovermietung für eine mögglichst reibungslose, schnelle Abwicklung sorgen. Das war leider nicht der Fall.

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Meine Forderung an AVIS Autovermietung GmbH & Co. KG: Rückerstattung der angefallenen Kosten


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Kommentare und Trackbacks (1)


10.08.2016 | 19:24
von B. L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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