Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 156 Views | 22.11.2016 | 13:42 Uhr
geschrieben von Ulrich Plenge

Stromio GmbH (Magdeburg)

Kündigungsbrief wegen Preiserhöhung nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: 11367085

Am 01.10.2016 habe ich mein Sonderkündigungsrecht zum 06.10.2016 an Stromio per E-Mail per E-Mail weitergeleitet. Am 05.10.2016 habe ich eine unterschriebene Kündigung an Stromio gefaxt und außerdem das Dokument als E-Mail-Anhang an Stroimio weitergeleitet. Ich erhielt daraufhin am 07.10.2016 eine Antwortmail, dass ich die Kündigung per Brief schicken sollte, andere Kündigungsformen werden nicht anerkannt. Dies habe ich sofort getan. Der 07.10. war ein Freitag, der Brief ist bei Stromio mit Poststempel 07.10.2016 lt. Stromio am Montag den 10. Okt. eingegangen. Trotzdem will man jetzt das Kündigungsschreiben nicht anerkennen. Ich finde das ein Unding und das Ganze -so die vielen Beschwerden- hat wohl System.

Ich bin zu tiefst enttäuscht über das Geschäftsgebaren von Stromio bzw. Grünwelt.

Im Moment liegt mir eine Kündigungsbestätigung zum 06.02.2017 seitens Stromio vor.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anerkennung und Bestätigung der außerordentlichen Kündigung und / oder Preisbeibehaltung des alten Preises bis zum jetzigen bestätigten Kündigungstermin 06.02.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.11.2016 | 10:32
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.12.2016 | 21:21
von Ulrich Plenge gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio bzw. Grünwelt haben mir viel Arbeit bereitet. Hätte ich nicht erwartet Aber dann haben sie doch der Kündigung zu gestimmt. Ich hoffe, dass sich Stromio bzw. Grünwelt zukünftig kundenfreundlicher verhält




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