Durch 1&1 Telecom gelöste Beschwerde. | 462 Views | 20.11.2016 | 19:53 Uhr
geschrieben von Horst Münchs

1&1 Telecom GmbH (Karlsruhe)

Sonderkündigung wegen Umzug

Bestell-/Kundennummer: 462114579

Offensichtlich fällt es der 1&1 in Montabauer sehr schwer Kunden los zu lassen die Umziehen müssen in einen anderen Bereich.

SCHLAGWORTE

Wärend eine Mitarbeiterin die Kündigung bestättigt sorgt 3 Stunden später ein anderer Mitarbeiter für Verwirrung.

Neben einer Abgabe nach Kündigung von 3 monatsgrundgebühren 51 € will man noch meine daten haben vom neuen Wohnort.

Das deutet darauf hin das man meine Daten haben will zum Verkauf. Das verstößt gegen das Datenschutz Gesetzt eindeutig.

Also allen die Umziehen und bei 1&1 sind nur Vorsicht, eine Emphehlung bester Anbieter, nein Danke. Ich habe mehr als kulanz gezeigt.

Sehr geehrter Stephan Kohler, Ich denke werde jetzt einmal die Presse einschalten, men Angebot liegt Ihnen vor, ich hätte gerne eine Bestättigung mehr nicht. Sie brauchen keine Ummeldebestättigung, steht in Ihrem Vertrag nicht drinn, ich habe mich bisher ziehmlich Kulant gezeigt, aber wenn Sie das nicht Akzeptieren wollen, werde ich mich anders wehren, ausserdem nach einer Abrechnung im Dezember, gehen Ihnen meine Daten nichts mehr an. Sie verstoßen damit gegen das Datenschutzgesetz. Dies werde ich an die Verbrauerzentrale weitergeben. Hier noch einmal mein Vorschlag: A) Abmeldung zum 31.12.2016 da ich nicht möchte das mein Anschluß weiter genuzt wird. B) Sie erhalten eine 3 Monate Abschlagzahlung von 50,97 €C) Wohin soll der Router gesannt werden?
Damit nehme ich an das Sie die Kündigung annehmen, dafür bedanke ich mich. Ich erwarte Ihr, ich habe mich äusserst Verständnisvoll gezeigt und erwarte das auch von Ihnen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Sonderkündigung zum 31.12.2016 und Abschalten des Anschlusses


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


20.11.2016 | 20:36
von Horst Münchs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.11.2016 | 20:55
von Horst Münchs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Na 1&1 Nervt natürlich aucch mit dem Neuverkauf, ja und die Leistung DSL50 wurde für Anfang Juni Versprochen kam aber erstr 3 Monate später. Weil 1&1 keine Leitung hatte.
Ja und an meinem neuen Wohnort bringt man auch nur DSL16 mit knapp 5 MB mehr gehts da nicht. Dazu soll ich einen neuen Vertrag über 24 Monate machen zum vollen Preis. Ja und Herr Kohler ist in der Sache schon der 4 Mitarbeiter. aber das kann 1&1 keine Lösung, dann neuer Mitarbeiter. Frage ist nur wann die alle einmal mit meiner Sache beschäftigt waren. Traurige Gesellschaft, sind auf 20,-€ angewiesen.


20.11.2016 | 21:00
von Horst Münchs | Regelverstoß melden
1&1 hat alle daten und sogar die neue Adresse Überprüft. die Mitarbeiterin hat sogar mir Mitgeteilt das ich gegen 3 mal Grundgebühr, Kündigen kann. Da 1&1 nicht die Leistung an meinen neuen Wohnort bringen kann. nur der Mitarbeiter Herr Kahlen konnte das nicht Lesen.

20.11.2016 | 23:56
von Horst Münchs | Regelverstoß melden
Man sollte Wissen, das es wohl möglich ist einen Vertrag per Sonderkündigung zu Kündigen!
Ich kann ja in einem Andern Land verziehen, oder was ist wenn ich Sterbe, naja dann hab ich einen Anschluß auf dem Friedhof.
Aber es geht auch wenn ich in einen anderen Vorwahlbereich ziehe, dann sollte ich das nachweisen, Herr Kahlen das habe ich längst gemacht. Dann kommt dazu das Sie an meinem neuen Wohnort, meinen Vertrag DSL50 nicht erfüllen können, es ist auch in den nächsten Jahren von 1&1 nicht vorgesehen, die Leistung zu verbessern. Da Sie da nur einen Anschluß mit DSL16 bereit stellen können. Schon alleine deswegen ist der Vertrag aufzulösen, Eine Mitarbeiterin hat es Verstanden und hatte alles bereit gestellt. Bis ein Herr Kahlen nach etwa 3 Stunden meine Sache in Händen hielt, Leider stelle ich fest, bei 1&1 weiß rechts nicht was links macht. Bis auf die Rechnungsstelle, die bucht fleißig ab. Aber 1&1 so ließt man hier, kann gut Verkaufen, aus einem Callcenter heraus. Nur Probleme lösen wie man hier ließt, scheint ein Problem zu sein, weil man eigene AGB nicht kennt.

21.11.2016 | 09:23
von Horst Münchs | Regelverstoß melden
Na muß ich wohl doch die Verbrauerzentrale einschalten!

Lieber ReclaBoxler,

nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-130371) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.

Wir bedauern dies sehr, hoffen aber, dass die Firma/Institution Ihre Beschwerde trotzdem lesen wird und es zu einer positiven Lösung Ihrer Beschwerde kommt.

Hilfreich ist aber, wenn Sie selbst die Firma/Instituion darüber informieren, dass Sie eine Beschwerde auf ReclaBox veröffentlicht haben.

Wir werden Sie regelmäßig nach dem Status Ihrer Beschwerde befragen.

Für Fragen stehen wir gerne unter support spider monkey reclabox.com zur Verfügung.

Ihr ReclaBox Support-Team

21.11.2016 | 15:55
von Lukas Binder | Regelverstoß melden
Ein schönen Guten Tag,
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen in allen Fällen die ich im nachfolgenden nenne:

Zu ihrer Beschwerde zum Thema Umzug wegen zu geringer Bandbreite an der neuen Adresse als im bestehenden Vertrag vereinbart:

Es ist nun so das genau bei diesem Fall, bei jedem Anbieter ein Nachweis gefordert wird an anhand der Umeldebestätigung an die neue Adresse (um Prüfen ob der Vertrag schaltbar ist oder nicht) und eines formlosen Kündigungsschreibens.

Der Anbieter (egal welcher) kann sich anhand der Kündigungsfrist von 3 Monaten vorbehalten, diese im Fall einer vorzeitigen Sonderkündigung als einmalige Zahlung in Rechnung stellen zu dürfen/können.

Die Umeldebestätigung (Adressdaten) sind/ist nicht zur weitergabe an Dritte oder Werbezwecken nutzbar (Dies darf kein Anbieter ohne Einverständnis des Vertragsinhabers).
Folglich wenn sie nicht zustimmen, werden auch keine Daten von Ihnen genutzt egal für was!

Und einer Sönderkündigung bezüglich Verzug ins Ausland (ohne Sitz/Postadresse) kann nur mit Nachweisen bestätigt werden.
- Bestätigung Auslandsaufenthalt (Behörde oder Arbeitgeber)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- formloses Schreiben

Bei einem Todesfall des Vertragsinhabers behält man den Vertrag nicht weiter sondern kann diesen per Sonderkündigung zum Sterbetag vorzeitig gekündigt werden mit folgenden Nachweisen:
- formloses Sonderkündigungsschreiben mit Unterschrift der beauftragen Person des Todesfalls
- und eine Kopie der STerbeurkunde

von daher haben sie in allen Fällen eine möglichkeit vorzeitig aus dem jeweiligen Fall unkompliziert heraus zu kommen.

Ich spreche aus eigener Erfahrung in allen Fällen!

27.11.2016 | 22:21
von Horst Münchs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur mit einer Flut von Mail an den MediMax Vorstand wurde mein geld zurück Bezahlt.
Auf eine Kundschaft von mir wurde Verzichtet, und man hat das Deutlich gemacht.
Geschäftsfüherer und Verkäufer behandeln den Kunden wie der letzte Dreck




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!